Auswertungen/Statistiken zu Anträgen auf Aufenthaltserlaubnis

Anfrage an: Stadt Bochum

Auswertungen/Statistiken der letzten fünf Jahre der Ausländerbehörde zu bewilligten und abgelehnten Anträgen auf Aufenthaltserlaubnis und der jeweiligen Rechtsgrundlage der Antragsstellung.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    12. Oktober 2016
  • Frist
    15. November 2016
  • Kosten dieser Information:
    271,20 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auswertungen/Statistiken zu Anträgen auf Aufenthaltserlaubnis [#18066]
Datum
12. Oktober 2016 17:31
An
Stadt Bochum
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auswertungen/Statistiken der letzten fünf Jahre der Ausländerbehörde zu bewilligten und abgelehnten Anträgen auf Aufenthaltserlaubnis und der jeweiligen Rechtsgrundlage der Antragsstellung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Bochum
Antw: Wtrlt: Auswertungen/Statistiken zu Antr= C3�gen auf Aufenthaltserlaubnis [#18066] Sehr geehrtAntragsteller/i…
Von
Stadt Bochum
Betreff
Antw: Wtrlt: Auswertungen/Statistiken zu Antr= C3�gen auf Aufenthaltserlaubnis [#18066]
Datum
28. Oktober 2016 10:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe als zuständige Abteilungsleitung des Ausländerbüros und stellvertretene Amtsleitung des Einwohneramtes der Stadt Bochum ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zur Beantwortung erhalten. Sie beantragen eine gebührenfreie Auswertung der letzten fünf Jahre zu bewilligten und abgelehnten Anträgen auf Aufenthaltserlaubnis und der jeweiligen Rechtsgrundlage der Antragsstellung nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW in Verbindung mit dem Umweltinformationsgesetz NRW und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes. Der Antrag an sich ist zulässig. Gemäß § 11 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen werden für Amtshandlungen nach dem Gesetz Gebühren erhoben, wobei die Ablehnung eines Antrages gebührenfrei ergeht. Von der Erhebung von Gebühren kann gemäß §2 VerwGebO IFG NRW auf Antrag abgesehen werden, wenn dies aus Gründen der Billigkeit, insbesondere von sozialen Härten geboten erscheint. Gemäß § 5 (2) UIG NRW werden Gebühren nicht erhoben für die Erteilung mündlicher und einfacher Auskünfte. Aus ihrem Antrag sind für mich keine Gründe ersichtlich, die eine Gebührenbefreiung nach der Verwaltungsgebührenordnung rechtfertigen können. Sie tragen vor, dass sie die Auswertung in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen wollen. In welcher Art und Weise und zu welchem Zweck dies geschehen soll, geht aus ihrem Antrag nicht hervor. Die von Ihnen gewünschten Daten können nur durch eine Auswertung des Datenbestandes mit einem umfangreichen Verwaltungsaufwand gewonnen werden. Nach § 1 VerwGebO IFG NRW, Punkt 1.3.2 sind für die Übermittlung von Informationen, die mit umfangreichen Verwaltungsaufwand verbunden sind, Gebühren in einem Rahmen von 10-500 Euro zu erheben. Der Zeitaufwand der Auswertung der von Ihnen beantragten Daten wird sich schätzungsweise auf 4 Stunden belaufen, so dass wir Ihnen hierfür eine Vewaltungsgebühr in Höhe von 271,20 Euro in Rechnung stellen müßten. Bitte teilen sie mir mit, ob sie die Anfrage trotz entstehender Kosten aufrecht erhalten möchten. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antw: Wtrlt: Auswertungen/Statistiken zu Antr= C3�gen auf Aufenthaltserlaubnis [#18066] Sehr geehrt<< An…
An Stadt Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Auswertungen/Statistiken zu Antr= C3�gen auf Aufenthaltserlaubnis [#18066]
Datum
1. November 2016 21:29
An
Stadt Bochum
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich möchte mit allem Respekt Ihnen mitteilen, dass ich im Moment Student ohne geregeltes Einkommen bin und nur mit Mühe meinen derzeitigen Lebensunterhalt beibringen kann. Sie schreiben, dass von der Erhebung von Gebühren gemäß §2 VerwGebO IFG NRW auf Antrag abgesehen werden kann, wenn dies aus Gründen der Billigkeit, insbesondere von sozialen Härten geboten erscheint. In diesem Zusammenhang möchte ich einen solchen Antrag stellen und bitte sie freundlich meine finanzielle Situation zu berücksichtigen und keine Gebühren für meine Anfrage zu erheben. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18066 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Stadt Bochum
AW: Antw: Wtrlt: Auswertungen/Statistiken zu Antr= C3�gen auf Aufenthaltserlaubnis [#18066] Sehr geehrtAntragstell…
Von
Stadt Bochum
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Auswertungen/Statistiken zu Antr= C3�gen auf Aufenthaltserlaubnis [#18066]
Datum
10. November 2016 14:15
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in der Sachverhalt wird derzeit juristisch geprüft. Sie erhalten bis zum 18.11.2016 eine Antwort. Freundliche Grüße

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Bochum
AW: Antw: Wtrlt: Auswertungen/Statistiken zu Antr= C3�gen auf Aufenthaltserlaubnis [#18066] Sehr geehrtAntragstell…
Von
Stadt Bochum
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Auswertungen/Statistiken zu Antr= C3�gen auf Aufenthaltserlaubnis [#18066]
Datum
17. November 2016 08:37
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie beantragen mit ihrer Mail vom 01.11.2016 für die von Ihnen gewünschte Auskunft nach dem IFG NRW Gebührenfreiheit aus Gründen der Billigkeit. Sie führen an, dass Sie als Studierender nur knapp Ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Eine automatische Gebührenbefreiung kommt leider nicht in Betracht, da es einen Automatismus in Bezug auf bestimmte gesellschaftliche Gruppen, wie z.B: Studenten nicht gibt. Es ist daher eine Einzelfallprüfung im Hinblick auf Ihre Einkommensverhältnisse erforderlich. Dabei müssen alle Aspekte (öffentliche und private Belange) im Rahmen einer Ermessensentscheidung miteinbezogen werden. Ich bitte Sie daher darum, mir Ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung und aktuelle Einkommensnachweise zuzusenden. Eine nach Abwägung möglicherweise verbleibende Gebührenforderung richtet sich an Sie als antragende natürliche Person. Damit der zu erlassende Gebührenbescheid an Sie wirksam zugestellt und ggf. vollstreckt werden kann, ist darüber hinaus die Angabe Ihrer aktuellen und vollständigen postalischen Adresse erforderlich. Andernfalls kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden. Ich bitte Sie daher darum, mir Ihre vollständige postalische Adresse mitzuteilen. Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Gebührenhöhe erst nach Erstellung der gewünschten Informationen berechnet werden kann, da erst dann der tatsächliche Aufwand feststeht. Es kann daher sein, dass Sie trotz einer gewissen Gebührenbefreiung mit einer deutlich höheren Gebühr rechnen müssen. Bitte teilen Sie mir bis 01.12.2016 mit, ob Sie unter diesen Voraussetzungen Ihren Antrag aufrechterhalten möchten. Falls dies der Fall sein sollte, bitte ich um unverzügliche Übersendung der erforderlichen Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen