Auswertungs-, Mess- und Rohmessdaten der Semistation TS S350 von 11/2022 und 2023 in Rommelsbach

Auswertungs-, Mess- und Rohmessdaten der Semistation TS S350 von 11/2022 und 2023 in Rommelsbach.

Ich bin Anlieger. In 2022 und 2023 wurde die Semistation TS S350 für mehrere Tage in der Kniebisstrasse aufgestellt. Es gilt auf der Kniebisstrasse in beiden Richtungen das uneingeschränkte Tempolimit 30 km/h zum Emissions- und Gesundheitsschutz. In der Vergangenheit wurde bei Selbstversuchen auf der Kniebisstrasse von der Semistation TS S350 nicht wie erwartet "geblitzt", auch nicht bei Beobachtungen anderer Verkehrsteilnehmer.

Auch die mir vorliegenden Auswertungen z.B. vom 2021 und 2022 zeigen, dass kein einziges Fahrzeug mit der maximalen zulässigen Toleranz (Bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h liegt der vorgeschriebene Toleranzabzug bei 3 km/h) gemessen wurde. Aus mir vorliegenden mehreren hundert (anonymisierten) Messungen ergibt sich, dass das mobile Messgerät aktuell eindeutig auf eine Toleranz von 6km/h eingestellt ist, obwohl er auf eine Grenze von 3km/h (Messung ab 34km/h) eingestellt sein sollte.

Dies erweckt den Eindruck, dass das Messgerät vorsätzlich nicht korrekt parametriert ist, analog wie bei öffentlich bekannten Vorfällen wie in Lörrach auf der Wallbrunnstraße.

Dies wird hiermit erneut gerügt und es wurde bis jetzt keine Erklärung dafür abgegeben. Erklärungen könnten rechtlicher Natur sein, dies ist aber nicht (hinreichend) dargelegt worden und somit unerheblich.

Als Anlieger möchte ich nun die durchgeführten Massnahmen aus 2022 und 2023 überprüfen und bitte diesbezüglich um Übersendung der (anonymisierten) angeforderten Daten in elektronischer und tabellarischer Form.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Februar 2023
  • Frist
    28. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Amt für öffentliche Ordnung Reutlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auswertungs-, Mess- und Rohmessdaten der Semistation TS S350 von 11/2022 und 2023 in Rommelsbach [#271334]
Datum
24. Februar 2023 03:37
An
Amt für öffentliche Ordnung Reutlingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auswertungs-, Mess- und Rohmessdaten der Semistation TS S350 von 11/2022 und 2023 in Rommelsbach.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bin Anlieger. In 2022 und 2023 wurde die Semistation TS S350 für mehrere Tage in der Kniebisstrasse aufgestellt. Es gilt auf der Kniebisstrasse in beiden Richtungen das uneingeschränkte Tempolimit 30 km/h zum Emissions- und Gesundheitsschutz. In der Vergangenheit wurde bei Selbstversuchen auf der Kniebisstrasse von der Semistation TS S350 nicht wie erwartet "geblitzt", auch nicht bei Beobachtungen anderer Verkehrsteilnehmer. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Auch die mir vorliegenden Auswertungen z.B. vom 2021 und 2022 zeigen, dass kein einziges Fahrzeug mit der maximalen zulässigen Toleranz (Bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h liegt der vorgeschriebene Toleranzabzug bei 3 km/h) gemessen wurde. Aus mir vorliegenden mehreren hundert (anonymisierten) Messungen ergibt sich, dass das mobile Messgerät aktuell eindeutig auf eine Toleranz von 6km/h eingestellt ist, obwohl er auf eine Grenze von 3km/h (Messung ab 34km/h) eingestellt sein sollte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Dies erweckt den Eindruck, dass das Messgerät vorsätzlich nicht korrekt parametriert ist, analog wie bei öffentlich bekannten Vorfällen wie in Lörrach auf der Wallbrunnstraße.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Dies wird hiermit erneut gerügt und es wurde bis jetzt keine Erklärung dafür abgegeben. Erklärungen könnten rechtlicher Natur sein, dies ist aber nicht (hinreichend) dargelegt worden und somit unerheblich.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Als Anlieger möchte ich nun die durchgeführten Massnahmen aus 2022 und 2023 überprüfen und bitte diesbezüglich um Übersendung der (anonymisierten) angeforderten Daten in elektronischer und tabellarischer Form. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271334 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271334/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auswertungs-, Mess- und Rohmessdaten der Semistation TS S350 von 1…
An Amt für öffentliche Ordnung Reutlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auswertungs-, Mess- und Rohmessdaten der Semistation TS S350 von 11/2022 und 2023 in Rommelsbach [#271334]
Datum
28. Januar 2024 03:37
An
Amt für öffentliche Ordnung Reutlingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auswertungs-, Mess- und Rohmessdaten der Semistation TS S350 von 11/2022 und 2023 in Rommelsbach“ vom 24.02.2023 (#271334) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 307 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>