Sehr
geehrteAntragsteller/in
herzlichen Dank für Ihre u.a. Mail vom 04.05.2020.
Ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW ist grundsätzlich auf die Herausgabe vorhandener Informationen i.S.v. vorliegenden digitalen oder analogen Akten oder Aktenteilen gerichtet.
Bei den von Ihnen begehrten Informationen handelt es sich demgegenüber um eine inhaltliche Stellungnahmen zu bestimmten Sachfragen.
Auch wenn dies nicht von dem IFG Rechtsanspruch umfasst ist, möchte ich hierzu ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wie folgt Stellung nehmen:
Auch mir ist bewusst, dass unser Land vor einer schweren Bewährungsprobe steht. Unsere Wirtschaft und Unternehmen, aber insbesondere der Einzelhandel haben in dieser für uns alle schweren Zeit große Herausforderungen zu bewältigen. Die Öffnungsmöglichkeit des gesamten Einzelhandels in NRW sowie auch beschränkter gastronomischer Angebote hat zu einem leichten Anstieg der Kundenfrequenzen in den Innenstädten geführt. Nach der Berechnung bezogen auf eine stichprobenartige Auswertung der von
hystreet.com veröffentlichten Frequenzdaten lag die durchschnittliche Kundenfrequenz von Montag bis einschließlich Mittwoch in NRW letzter Woche bei 64 %, allerdings mit deutlichen regionalen Unterschieden.
Vor diesem Hintergrund habe ich besonderes Verständnis für die von Ihnen geschilderte schwierige Situation im Einzelhandel und natürlich liegt uns die weitere Entwicklung und Stärkung des Einzelhandels am Herzen. Wir unterstützen den Einzelhandel und sehen dessen Bedeutung für die Menschen und unsere Innenstädte.
Auch deshalb haben wir für die Unternehmen umfangreiche finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bereitgestellt (
https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-…
Noch bis zum 31. Mai 2020 kann die sogenannte NRW-Soforthilfe beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt online. Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Zugang zum Antragsformular sowie zu weiteren Fragen rund um die Soforthilfe erhalten Sie unter:
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthi…. Darüber hinaus kann bei Liquiditätsengpässen in vielen Fällen auch die landeseigene Förderbank NRW.BANK mit attraktiven Finanzierungsangeboten weiterhelfen, deren Service-Center unter der Telefonnummer 0211 91741 4800 zu erreichen ist. Nicht selten tun sich Hausbanken in der derzeitigen Situation schwer, neue Kredite zu vergeben. Weiterhelfen kann in einem solchen Fall oftmals die Bürgschaftsbank NRW, die telefonisch unter 02131 5107-200 zu erreichen ist.
Weitere Informationen zu diesen und anderen Unterstützungsangeboten, wie beispielsweise auch zu steuerlichen Maßnahmen zur Liquiditätssicherung, sind hier aufgeführt:
https://www.wirtschaft.nrw/corona.
Das Wirtschaftsministerium unterstützt den stationären Einzelhandel auch bei der digitalen Transformation (Aktuelle Maßnahmen, Programme:
https://www.wirtschaft.nrw/ecommerce)
Aber auch der Handelsverband NRW ist sich der Probleme und Schwierigkeiten des stationären Einzelhandels im Wettbewerb mit dem Online-Handel bewusst und arbeitet bei vielen Maßnahmen zur Digitalisierung und Unterstützung eng mit uns zusammen. Ansprechpartner, Infos und Beratung finden Sie dort unter
https://www.handelsverband-nrw.de/.
Wie Sie hoffen wir darauf, dass nun nach der Aufhebung der coronabedingten Einschränkungen im Einzelhandel das Kauf- und Konsumverhalten wieder anspringt.
Herzliche Grüße