Auswirkungen auf die IT-Sicherheit in Deutschland

Das Innenministerium strebt an, verschlüsselte Kommunikationsdienste per Gesetz zur Schwächung ihrer Sicherheit zu zwingen um Stafverfolgungsbehörden einen Zugriff zu erleichtern.
Liegen Ihrer Behörde Daten und Dokumente darüber vor, welche Auswirkungen auf die IT-Sicherheit in Deutschland ein solches oder ähnliches Vorhaben hätte?
Falls solche Dokumente vorhanden sind bitte ich Sie sie mir zur Verfügung zu stellen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Juli 2019
  • Frist
    13. August 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Innenministeriu…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auswirkungen auf die IT-Sicherheit in << Adresse entfernt >> [#157324]
Datum
11. Juli 2019 17:42
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Innenministerium strebt an, verschlüsselte Kommunikationsdienste per Gesetz zur Schwächung ihrer Sicherheit zu zwingen um Stafverfolgungsbehörden einen Zugriff zu erleichtern. Liegen Ihrer Behörde Daten und Dokumente darüber vor, welche Auswirkungen auf die IT-Sicherheit in << Adresse entfernt >> ein solches oder ähnliches Vorhaben hätte? Falls solche Dokumente vorhanden sind bitte ich Sie sie mir zur Verfügung zu stellen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer unten stehenden Anfrage nach dem…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Re: Auswirkungen auf die IT-Sicherheit in << Adresse entfernt >> [#157324]
Datum
26. Juli 2019 11:11
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer unten stehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Mit freundlichen Grüßen

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