Auswirkungen auf die ökologische Zukunftsfähigkeit

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Fürth, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

In der offiziellen Beschlussvorlage des Stadtrates gibt es den Abschnitt "Auswirkungen auf die ökologische Zukunftsfähigkeit". Wie kommen die Entscheidungen über etwaige ökologische Auswirkungen zustande? Wie werden solche Beurteilungen begründet?

Bitte senden Sie mir alle Unterlagen zu aus denen hervor geht wie eine Beurteilung der ökologische Zukunftsfähigkeit zustande kommt und welche Maßstäbe hier angesetzt werden.

Um den Vorgang an einem Beispiel konkret zu machen:
In der Beschlussvorlage (SchvA/0364/2020) "Zusätzliches „Sonderbudget Leihgeräte„ im DigitalPakt Schule – Beschaffung von digitalen Endgeräten für Schüler („Lernen zu Hause“)" vom 24.06.2020 wurde die Beschaffung von ca. 1000 iPads beschlossen. Hier wurde die Frage "Bestehen Auswirkungen auf die ökologische Zukunftsfähigkeit?" mit "Nein" beantwortet. Wie kam es zu dieser Beurteilung?

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Fürth (Informationsfreiheitssatzung Fürth).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Juni 2020
  • Frist
    4. August 2020
  • Ein:e Follower:in
Alexander Wunschik
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Fürth, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr geehr…
An Stadtverwaltung Fürth Details
Von
Alexander Wunschik
Betreff
Auswirkungen auf die ökologische Zukunftsfähigkeit [#191827]
Datum
30. Juni 2020 22:30
An
Stadtverwaltung Fürth
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Fürth, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr geehrte<< Anrede >> In der offiziellen Beschlussvorlage des Stadtrates gibt es den Abschnitt "Auswirkungen auf die ökologische Zukunftsfähigkeit". Wie kommen die Entscheidungen über etwaige ökologische Auswirkungen zustande? Wie werden solche Beurteilungen begründet? Bitte senden Sie mir alle Unterlagen zu aus denen hervor geht wie eine Beurteilung der ökologische Zukunftsfähigkeit zustande kommt und welche Maßstäbe hier angesetzt werden. Um den Vorgang an einem Beispiel konkret zu machen: In der Beschlussvorlage (SchvA/0364/2020) "Zusätzliches „Sonderbudget Leihgeräte„ im DigitalPakt Schule – Beschaffung von digitalen Endgeräten für Schüler („Lernen zu Hause“)" vom 24.06.2020 wurde die Beschaffung von ca. 1000 iPads beschlossen. Hier wurde die Frage "Bestehen Auswirkungen auf die ökologische Zukunftsfähigkeit?" mit "Nein" beantwortet. Wie kam es zu dieser Beurteilung? Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Fürth (Informationsfreiheitssatzung Fürth). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Alexander Wunschik Anfragenr: 191827 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191827/ Postanschrift Alexander Wunschik << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung Fürth
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Antwort ist bereits in Bearbeitung und Sie erhal…
Von
Stadtverwaltung Fürth
Via
Briefpost
Betreff
AW: Auswirkungen auf die ökologische Zukunftsfähigkeit [#191827]
Datum
10. Juli 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Antwort ist bereits in Bearbeitung und Sie erhalten baldmöglichst Nachricht. Um eine paar Tage Geduld möchten wir noch bitten. Schöne Grüße
Alexander Wunschik
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Auswirkungen auf die ökologische Zukunft…
An Stadtverwaltung Fürth Details
Von
Alexander Wunschik
Betreff
AW: Auswirkungen auf die ökologische Zukunftsfähigkeit [#191827]
Datum
9. August 2020 09:35
An
Stadtverwaltung Fürth
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Auswirkungen auf die ökologische Zukunftsfähigkeit“ vom 30.06.2020 (#191827) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Alexander Wunschik Anfragenr: 191827 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191827/
Stadtverwaltung Fürth
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten um Beantwortung untenstehender E-Mail. Vielen Dank. Mit freundlichen …
Von
Stadtverwaltung Fürth
Betreff
WG: Auswirkungen auf die ökologische Zukunftsfähigkeit [#191827]
Datum
10. August 2020 07:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten um Beantwortung untenstehender E-Mail. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Fürth
Sehr geehrter Herr Wunschik, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Bewertung der ökologischen Zukunftsfähigkeit wird …
Von
Stadtverwaltung Fürth
Betreff
AW: Auswirkungen auf die ökologische Zukunftsfähigkeit [#191827]
Datum
19. August 2020 17:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wunschik, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Bewertung der ökologischen Zukunftsfähigkeit wird generell durch das Amt erstellt, das für die Erstellung der jeweiligen Beschlussvorlage verantwortlich ist. Es gilt dabei folgendes Verfahren: Das jeweilige Fachamt prüft, ob ein Beschluss Auswirkungen auf die ökologische Zukunftsfähigkeit haben kann. Dabei handelt es sich immer um eine subjektive Einschätzung des Vorlagenerstellers. Ist die Frage mit „Nein“ beantwortet, ist nichts weiter zu veranlassen. Wird die Frage mit „Ja“ beantwortet, ist die ausführliche Bewertungsmatrix „Auswirkungen ökol. Zukunftsfähigkeit“ auszufüllen. Wir haben daher das Schulverwaltungsamt um Mitteilung gebeten, welche Überlegungen der Einschätzung zu Grunde gelegen haben. Von dort wurde uns Folgendes mitgeteilt: "Auswirkungen des Beschlusses SchvA/0364/2020 (Anschaffung von Leihgeräten für Schüler*innen) auf die ökologische Zukunftsfähigkeit der Stadt Fürth wurde vom SchvA nicht erkannt. Es handelt sich dabei um eine subjektive Einschätzung und wir haben nach Prüfung weder eine direkte noch indirekte Wirkung auf den Klimaschutz (nach den vorgegeben Beispielen im Skript) gesehen. Im Vordergrund stand die Beschaffung von mobilen Endgeräten für bedürftige Schüler*innen, die im kommenden Schuljahr evtl. nicht am Schulbetrieb "Stichwort Homeschooling" partizipieren können." Diese subjektive Einschätzung wird nicht im Vorfeld durch eine "neutral" Stelle überprüft, jedoch sehr wohl im Rahmen der Behandlung der Vorlage im Gremium diskutiert. Sie dürfen also sicher sein, dass die Stadträt*innen die Belange der ökologischen Zukunftsfähigkeit bei der Beschlussfassung sehr wohl berücksichtigt haben. Mit freundlichen Grüßen
Alexander Wunschik
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Antwort. Lauf gesetzlicher Vorgabe müssen IFG-Anfrage…
An Stadtverwaltung Fürth Details
Von
Alexander Wunschik
Betreff
AW: Auswirkungen auf die ökologische Zukunftsfähigkeit [#191827]
Datum
21. August 2020 11:37
An
Stadtverwaltung Fürth
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Antwort. Lauf gesetzlicher Vorgabe müssen IFG-Anfragen innerhalb von 4 Wochen beantwortet werden. Ihre Antwort kam mit einer Verspätung vom 15 Tagen ohne dies vorab zu begründen. Ich bitte entsprechende Anfragen in Zukunft innerhalb der rechtlichen Vorgaben zu bearbeiten! In meiner Anfrage habe ich darum gebeten mir "alle Unterlagen zu aus denen hervor geht wie eine Beurteilung der ökologische Zukunftsfähigkeit zustande kommt und welche Maßstäbe hier angesetzt werden." Ich möchte Sie bitten mir diese Unterlagen, evtl. auch interne Dienstanweisungen, zumindest aber den aktuellen Stand dieser Bewertungsmatrix „Auswirkungen ökol. Zukunftsfähigkeit“ zuzusenden. Weiterhin wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten wann die Bewertung "Auswirkungen auf die ökologische Zukunftsfähigkeit" eingeführt wurde und auf welchen Stadtratsbeschluss dies zurückgeht. Mit freundlichen Grüßen Alexander Wunschik Anfragenr: 191827 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191827/

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Stadtverwaltung Fürth
Sehr geehrter Herr Wuschnik, die Erstellung der Bewertungsmatrix geht auf einen Beschluss des Stadtrates vom 24.0…
Von
Stadtverwaltung Fürth
Betreff
AW: Auswirkungen auf die ökologische Zukunftsfähigkeit [#191827]
Datum
21. August 2020 12:05
Status
Sehr geehrter Herr Wuschnik, die Erstellung der Bewertungsmatrix geht auf einen Beschluss des Stadtrates vom 24.07.2019 zurück. In der Anlage erhalten Sie die Bewertungsmatrix, welche seit 01.02.2020 zur Anwendung kommt. Mit freundlichen Grüßen