Auswirkungen der Änderungen im GG/TSchG auf Landesgesetze bzw Jagdrecht/Naturschutz
Ich wende mich an das Land Niedersachsen wegen der Zuständigkeit in der Landwirtschaft, sofern Tierschutzfragen als Teil der Landwirtschaftspolitik ebenfalls Ländersache sind.
Im konkreten Beispiel (Auslöser dieser Anfrage) geht es um die vollständige "Entnahme" von Damwild aus einem Waldgebiet in Braunschweig mit der Begründung der möglichen Gefährdung der Waldverjüngung.
Der Bundesgesetzgeber hat 2002 mit der Anpassung von §20a GG verdeutlicht, dass Tierschutz als Staatsziel mehr ist als nur irgendwelche Regelungen für Sachgüter.
$4a Abs.2 Nr.2 TSchG ist nach meinem Rechtsverständnis nun auch so entsprechend anzuwenden, so dass in der Abwägung von Tierleben gegen Naturschutz das Tierwohl überwiegt und die gefährdete Verjüngung dieses Waldgebietes für die Tötung keinen "vernünftigen Grund" im Sinne von $1 TSchG darstellt.
1. Ist diese Folgerung zutreffend?
2. Welche Auswirkungen haben o.g. Gesetzesänderungen auf Landesgesetze/-bestimmungen/-verordnungen und/oder das Jagdrecht?
Anfrage abgelehnt
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Datum3. September 2021
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5. Oktober 2021
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