Auswirkungen der Ausgleichsmechanismusverordnung auf die Höhe der EEG-Umlage

Die Auswirkungen der Ausgleichsmechanismusverordnung seit ihrem Inkrafttreten auf die Höhe der EEG-Umlage.
Oder anders gefragt: Wie hätte sich die EEG-Umlage bis heute entwickelt, wenn 2009 nicht die Ausgleichsmechanismus in Kraft getreten worden wäre?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Oktober 2016
  • Frist
    19. November 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Auswirkungen…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
Auswirkungen der Ausgleichsmechanismusverordnung auf die Höhe der EEG-Umlage [#18127]
Datum
18. Oktober 2016 23:51
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Auswirkungen der Ausgleichsmechanismusverordnung seit ihrem Inkrafttreten auf die Höhe der EEG-Umlage. Oder anders gefragt: Wie hätte sich die EEG-Umlage bis heute entwickelt, wenn 2009 nicht die Ausgleichsmechanismus in Kraft getreten worden wäre?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei erhalten Sie den Bescheid zu u. g. Antrag nach IFG/UIG. Mit freundlichen G…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Auswirkungen der Ausgleichsmechanismusverordnung auf die Höhe der EEG-Umlage [#18127]
Datum
16. November 2016 15:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei erhalten Sie den Bescheid zu u. g. Antrag nach IFG/UIG. Mit freundlichen Grüßen