Auswirkungen der Unwetterkatastrophe in NRW im Juli 2021 auf das TETRA-Digitalfunknetz

Unter
https://digitalfunk.rlp.de/de/archiv/detail/news/News/detail/unwetterkatastrophe-in-rheinland-pfalz-grosseinsatz-fuer-die-autorisierte-stelle-digitalfunk-bos/
schreibt die Autorisierte Stelle Digitalfunk Rheinland-Pfalz am 22.07.21:

"
Unwetterkatastrophe in Rheinland-Pfalz – Großeinsatz für die Autorisierte Stelle Digitalfunk BOS
[...]
Aufgrund der Überschwemmungen fielen mehrere TETRA-Basisstationen in den sogenannten „Fallback-Betrieb“.
Zur Folge hatte dies vorübergehende örtliche Kommunikationsstörungen.
[...]
In Folge der Überflutungen kam es zu mehreren Störungen im Zugangsnetz und bei der Netzstromversorgung der TETRA-Basisstationen.
In den Landkreisen Bitburg-Prüm, Vulkaneifel, Ahrweiler und Bernkastel-Wittlich fielen mehrere Basisstationen in den Fallbackbetrieb, womit eine Funkkommunikation nur innerhalb der Zelle möglich ist.

Hierdurch waren die Dienste im Digitalfunk, wie Gruppenkommunikation und Statusmeldungen, nur eingeschränkt nutzbar.
In Verbindung mit den durch die Unwetter verursachten Einsatzlagen kam es an mehreren Basisstationen zu einem Warteschlangenbetrieb, d.h. Gespräche konnten in einigen Fällen nur verzögert durchgeführt werden.

Weiterhin fiel die externe Stromzufuhr zu den TETRA-Basisstationen wegen der Überflutungen teilweise komplett aus.
Die betroffenen Basisstationen wurden sofort über die unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) weiterbetrieben.
In einer groß angelegten Aktion schaffte die AS RP seit Donnerstag mehrere mobile Netzersatzanlagen zu den betroffenen Standorten, um auch einen längerfristigen Weiterbetrieb der Stromversorgung zu gewährleisten.
[...]
"

Meine Fragen bezogen auf Nordrhein-Westfalen:

1) Wieviele TETRA-Basis-Stationen (TBS) in NRW waren von einer Unterbrechung des Zugangsnetzes betroffen (Netzstromversorgung jedoch noch vorhanden) ?

2) Wieviele TBS in NRW waren von einer Unterbrechung der Netzstromversorgung betroffen (Anbindung zum Zugangsnetz jedoch noch vorhanden) ?

3) Wieviele TBS in NRW waren gleichzeitig von einer Unterbrechung des Zugangsnetzes und der Netzstromversorgung betroffen ?

4) Wieviele Vermittlungsstellen und Transit-Vermittlungsstellen des TETRA-Digitalfunknetzes in NRW waren von einer Unterbrechung der Netzstromversorgung und/oder der Datenleitungen betroffen ?
(Die Vermittlungsstellen sind die Bindeglieder des BOS-Digitalfunknetzes.
Sie gewährleisten den regionalen Datenfluss und die Weiterleitung der Daten zwischen den Basisstationen eines Netzabschnittes.
Die Transit-Vermittlungsstellen bilden auf der übergeordneten Ebene die Bindeglieder zwischen den Vermittlungsstellen und ermöglichen so die überregionale Weiterleitung.)

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. August 2021
  • Frist
    18. September 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auswirkungen der Unwetterkatastrophe in NRW im Juli 2021 auf das TETRA-Digitalfunknetz [#226811]
Datum
15. August 2021 22:06
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter https://digitalfunk.rlp.de/de/archiv/detail/news/News/detail/unwetterkatastrophe-in-rheinland-pfalz-grosseinsatz-fuer-die-autorisierte-stelle-digitalfunk-bos/ schreibt die Autorisierte Stelle Digitalfunk Rheinland-Pfalz am 22.07.21: " Unwetterkatastrophe in Rheinland-Pfalz – Großeinsatz für die Autorisierte Stelle Digitalfunk BOS [...] Aufgrund der Überschwemmungen fielen mehrere TETRA-Basisstationen in den sogenannten „Fallback-Betrieb“. Zur Folge hatte dies vorübergehende örtliche Kommunikationsstörungen. [...] In Folge der Überflutungen kam es zu mehreren Störungen im Zugangsnetz und bei der Netzstromversorgung der TETRA-Basisstationen. In den Landkreisen Bitburg-Prüm, Vulkaneifel, Ahrweiler und Bernkastel-Wittlich fielen mehrere Basisstationen in den Fallbackbetrieb, womit eine Funkkommunikation nur innerhalb der Zelle möglich ist. Hierdurch waren die Dienste im Digitalfunk, wie Gruppenkommunikation und Statusmeldungen, nur eingeschränkt nutzbar. In Verbindung mit den durch die Unwetter verursachten Einsatzlagen kam es an mehreren Basisstationen zu einem Warteschlangenbetrieb, d.h. Gespräche konnten in einigen Fällen nur verzögert durchgeführt werden. Weiterhin fiel die externe Stromzufuhr zu den TETRA-Basisstationen wegen der Überflutungen teilweise komplett aus. Die betroffenen Basisstationen wurden sofort über die unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) weiterbetrieben. In einer groß angelegten Aktion schaffte die AS RP seit Donnerstag mehrere mobile Netzersatzanlagen zu den betroffenen Standorten, um auch einen längerfristigen Weiterbetrieb der Stromversorgung zu gewährleisten. [...] " Meine Fragen bezogen auf Nordrhein-Westfalen: 1) Wieviele TETRA-Basis-Stationen (TBS) in NRW waren von einer Unterbrechung des Zugangsnetzes betroffen (Netzstromversorgung jedoch noch vorhanden) ? 2) Wieviele TBS in NRW waren von einer Unterbrechung der Netzstromversorgung betroffen (Anbindung zum Zugangsnetz jedoch noch vorhanden) ? 3) Wieviele TBS in NRW waren gleichzeitig von einer Unterbrechung des Zugangsnetzes und der Netzstromversorgung betroffen ? 4) Wieviele Vermittlungsstellen und Transit-Vermittlungsstellen des TETRA-Digitalfunknetzes in NRW waren von einer Unterbrechung der Netzstromversorgung und/oder der Datenleitungen betroffen ? (Die Vermittlungsstellen sind die Bindeglieder des BOS-Digitalfunknetzes. Sie gewährleisten den regionalen Datenfluss und die Weiterleitung der Daten zwischen den Basisstationen eines Netzabschnittes. Die Transit-Vermittlungsstellen bilden auf der übergeordneten Ebene die Bindeglieder zwischen den Vermittlungsstellen und ermöglichen so die überregionale Weiterleitung.) Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226811 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226811/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Fragen Ihres Antrags vom 15.08.2021 An: Antragsteller/in Az: ZA - 30.01 Sehr Antragsteller/in zu den Fragen Ih…
Von
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Betreff
Fragen Ihres Antrags vom 15.08.2021
Datum
27. September 2021 07:20
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
20,0 KB


An: Antragsteller/in Az: ZA - 30.01 Sehr Antragsteller/in zu den Fragen Ihres Antrags vom 15.08.2021 nehme ich wie folgt Stellung: 1) Wieviele TETRA-Basis-Stationen (TBS) in NRW waren von einer Unterbrechung des Zugangsnetzes betroffen (Netzstromversorgung jedoch noch vorhanden) ? In Summe waren 19 Basisstationen von einer Unterbrechung des Zugangsnetzes betroffen, für die kein Hinweis auf eine Unterbrechung der Energieversorgung vorlag. 2) Wieviele TBS in NRW waren von einer Unterbrechung der Netzstromversorgung betroffen (Anbindung zum Zugangsnetz jedoch noch vorhanden) ? In Summe waren sieben Basisstationen bei intakter Zugangsnetzanbindung von einer Unterbrechung der Netzstromversorgung betroffen. 3) Wieviele TBS in NRW waren gleichzeitig von einer Unterbrechung des Zugangsnetzes und der Netzstromversorgung betroffen ? In Summe waren vier Basisstationen gleichzeitig von einer Unterbrechung des Zugangsnetzes und von einer Unterbrechung der Energieversorgung betroffen. 4) Wieviele Vermittlungsstellen und Transit-Vermittlungsstellen des TETRA-Digitalfunknetzes in NRW waren von einer Unterbrechung der Netzstromversorgung und/oder der Datenleitungen betroffen ? (Die Vermittlungsstellen sind die Bindeglieder des BOS-Digitalfunknetzes. Sie gewährleisten den regionalen Datenfluss und die Weiterleitung der Daten zwischen den Basisstationen eines Netzabschnittes. Die Transit-Vermittlungsstellen bilden auf der übergeordneten Ebene die Bindeglieder zwischen den Vermittlungsstellen und ermöglichen so die überregionale Weiterleitung.) Nach unserem Kenntnisstand keine. Vermittlungsstellen und Transit-Vermittlungsstellen des TETRA-Digitalfunknetzes in NRW fallen in die Zuständigkeit der BDBOS und somit kann nur die BDBOS eine belastbare und verwertbare Aussage dazu tätigen. Ich hoffe Ihnen mit der Beantwortung der Fragen weitergeholfen zu haben. Gebührenentscheidung: Diese Information ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Fragen Ihres Antrags vom 15.08.2021 [#226811] Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten me…
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fragen Ihres Antrags vom 15.08.2021 [#226811]
Datum
27. September 2021 23:21
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage (Az: ZA - 30.01) und die ausführlichen Antworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226811 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226811/