Sehr
geehrteAntragsteller/in
Bezug nehmend auf Ihren Antrag auf Zugang zu einem Dokument (“Auswirkungen des Brexit [#134315]”) bitten wir die späte Antwort zu entschuldigen.
EMSA bearbeitet Ihren Antrag auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission.
Die Agentur führt keine gesonderten Verhandlungen und verbleibt unter der Weisungsbefugnis der Artikel 50 – Taskforce.
Wie von der Europäischen Kommission gefordert und im Rahmen der allgemeinen Koordinierung der Artikel 50 – Taskforce hat EMSA eine interne Überprüfung durchgeführt, welche Auswirkungen der Brexit je nach dem Ergebnis der Verhandlungen auf die Tätigkeit der Agentur haben könnte. Ferner wurden entsprechende Handlungspläne erstellt. Angesichts der gegenwärtigen Ungewissheit im Zusammenhang mit dem Brexit und der andauernden Verhandlungen fallen diese internen Dokumente allerdings unter die Ausnahmeregelungen der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001, namentlich Artikel 4 Absatz 1 lit. a) Alternative 3 sowie Absatz 3 (Schutz des laufenden Entscheidungsprozesses der EU Institutionen), und können daher nicht zugänglich gemacht werden.
Wir möchten Sie bei dieser Gelegenheit auf die spezielle Brexit-Seite auf der Internetseite der Europäischen Kommission hinweisen, wo Sie Mitteilungen finden, welche die mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs für Bürger und Akteure verbundenen Konsequenzen in verschiedenen Politikbereichen einschliesslich einiger für EMSA relevanter Bereiche (Seeverkehr, maritime Sicherheit, die Qualifikationen von Seeleuten) finden:
https://ec.europa.eu/info/brexit/brexit-preparedness/preparedness-notices_de#move
Sie haben gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission die Möglichkeit, innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang dieser E-Mail einen Zweitantrag an die Agentur zu richten und diese um eine Überprüfung ihres Standpunktes zu ersuchen.
Mit freundlichen Grüßen