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Auswirkungen des Brexit

Die zu erwartenden oder bereits eingetretenen Auswirkungen des "Brexit" auf Ihren Aufgabenbereich und auf etwaige Zusammenarbeit mit Großbritannien nach dem dem "Brexit".

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. April 2019
  • Frist
    20. Mai 2019
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 104…
An Europäisches Institut für Innovation und Technologie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auswirkungen des Brexit [#134338]
Datum
26. April 2019 15:54
An
Europäisches Institut für Innovation und Technologie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
Die zu erwartenden oder bereits eingetretenen Auswirkungen des "Brexit" auf Ihren Aufgabenbereich und auf etwaige Zusammenarbeit mit Großbritannien nach dem dem "Brexit".
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Europäisches Institut für Innovation und Technologie
Sehr geehrteAntragsteller/in Wir bestaetigen Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrags auf Zugang zu Dokumenten, de…
Von
Europäisches Institut für Innovation und Technologie
Betreff
Ref. 4/2019: Auswirkungen des Brexit [#134338]
Datum
7. Mai 2019 18:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Wir bestaetigen Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrags auf Zugang zu Dokumenten, der am 26.April.2019 unter der Referenznummer Ref. 04/2019 registriert wurde. D Diese Referenznummer wird für die gesamte Korrespondenz verwendet, die sich auf Ihre Anfrage bezieht. Wir werden Ihren Antrag so bald wie möglich und gemäß den in der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 festgelegten Grundsätzen und Einschraenkungen bearbeiten, die den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission regeln (im Folgenden: „Verordnung“) und für das EIT gemäß Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 1292/2013 Anwendung finden. Gemäß der Verordnung werden Sie innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Antwort erhalten. Das EIT kann diese Frist unter außergewöhnlichen Umständen gemäß der Verordnung um weitere 15 Arbeitstage verlängern. Sollte eine Fristverlängerung Anwendung finden, werden wir Sie ueber die Verlängerung der Frist und die zugrundeliegenden Gruende zu gegebener Zeit informieren. Mit freundlichen Grussen,

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