Sehr
geehrteAntragsteller/in
Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26. April 2019 in der Sie gemäß Verordnung (EC) 1049/2001 Zugang zu Dokumenten gefordert haben. Größtmögliche Transparenz und Offenheit ist der European Banking Authority (EBA) ein wichtiges Anliegen.
Bitte finden Sie untenstehend die Beantwortung Ihrer Fragen:
I. Bezüglich der Auswirkungen des Brexits auf die Tätigkeitsbereiche und Aktivitäten der EBA Stellen wir Ihnen gerne alle bedeutenden EBA Empfehlungen und Stellungnahmen zur Verfügung, die diese zu erwartenden oder eintretenden fundamentalen Implikationen adressieren:
- Opinion of the European Banking Authority on issues related to the departure of the United Kingdom from the European Union, available at the following link:
https://eba.europa.eu/-/eba-provides-gu…;
- Opinion of the European Banking Authority on preparations for the withdrawal of the United Kingdom from the European Union, verfügbar unter folgendem Link:
https://eba.europa.eu/-/eba-publishes-o…;
- Opinion of the European Banking Authority on deposit protection issues stemming from the withdrawal of the United Kingdom from the European Union, verfügbar unter folgendem Link:
https://eba.europa.eu/-/eba-recommends-….
Ausserdem könnten Sie weitere Information bezüglich Brexit in den the EBA Risk Assessment Reports und in den Joint Committee Reports finden, verfügbar unter folgendem Link:
https://eba.europa.eu/risk-analysis-and… and
https://eba.europa.eu/-/eu-financial-re….
II. Betreffend die Auswirkungen des Brexits auf die Kooperation der EBA mit dem Vereinigten Königreich, können wir wie folgt Auskunft geben. Um die zukünftige Kooperation im Bereich der Bankenaufsicht , gegenseitiger Assistenz und kontinuierlichem Austausch von Informationen in einem no-deal Szenario ("hard Brexit") sicherzustellen, haben die EBA und ihre Mitgliedsbehörden Memoranda of Understanding mit der Bank of England und der Financial Conduct Authority abgeschlossen. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://eba.europa.eu/-/eba-board-of-su….
Ausserdem sind die Protokolle des Boards of Supervisors under folgendem Link abrufbar:
https://eba.europa.eu/about-us/organisa….
Nichtsdestotrotz können - aufgrund der politischen Unsicherheiten in Bezug auf die rechtliche Form und Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs und den immer noch andauernden Verhandlungen zwischen den 27 EU Mitgliedsländern und dem Vereinigten Königreich - die oben erwähnten Memoranda zum Schutz Internationaler Beziehungen zwischen den verhandlungsführenden Parteien, in Übereinstimmung mit Artikel 4(1)(a) dritter Punkt Verordnung (EC) 1049/2001, nicht veröffentlicht werden.
Wir hoffen diese Auskunft ist zu Ihrer Zufriedenheit. Sollten dies nicht der Fall sein, können Sie einen Zweitantrag gemäß Verordnung (EC) 1049/2001 stellen.
Hochachtungsvoll,
Rechtsabteilung