Auswirkungen des Klimawandels im Aufgabenbereich Ihres Ministeriums

Sämtliche Studien, Einschätzungen oder ähnliches, die sich mit den bereits erfolgten oder zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels im Aufgabenbereich Ihres Ministeriums beschäftigen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Februar 2019
  • Frist
    16. März 2019
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Studie…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auswirkungen des Klimawandels im Aufgabenbereich Ihres Ministeriums [#57825]
Datum
14. Februar 2019 14:26
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Studien, Einschätzungen oder ähnliches, die sich mit den bereits erfolgten oder zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels im Aufgabenbereich Ihres Ministeriums beschäftigen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 724-18501/23(2019) Bonn, 26.02.2019 …
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihre Frage zu Auswirkungen des Klimawandels im Aufgabenbereich Ihres Ministeriums [#57825]
Datum
26. Februar 2019 19:21
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 724-18501/23(2019) Bonn, 26.02.2019 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 14.02.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben uns in Ihrer Anfrage vom 14.02.2019 um Information zu „sämtlichen Studien, Einschätzungen oder ähnliches, die sich mit den bereits erfolgten oder zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels im Aufgabenbereich Ihres Ministeriums beschäftigen“ gebeten. In Beantwortung Ihrer Frage möchten wir Ihnen folgendes mitteilen: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erfüllt im Rahmen seiner Zuständigkeiten nach dem Grundgesetz insbesondere Aufgaben im Bereich der Förderung und Rechtssetzung für die außerschulische berufliche Bildung und Weiterbildung, der Gesetzgebung zur Ausbildungsförderung und deren Finanzierung (zusammen mit den Ländern), allgemeine Angelegenheiten des Hochschulwesens sowie Bildungsplanung und Forschungsförderung. Im Bereich der Forschungsförderung vergibt das BMBF im Wettbewerb Zuwendungen für Forschungsvorhaben im Rahmen von Bekanntmachungen und Ausschreibungen. Dabei werden auch Forschungsvorhaben zu bereits erfolgten oder zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels gefördert, die sich jedoch nicht im engeren Sinne auf den von Ihnen oben genannten „Aufgabenbereich des BMBF“ beziehen. Das BMBF fördert diese Forschungsvorhaben im Rahmenprogramm „Forschung für Nachhaltige Entwicklung - FONA³“. Die Ergebnisse der durch das BMBF geförderten Forschungsvorhaben sind vielfältig und öffentlich zugänglich. Leider ist Ihre Anfrage sehr weit gefasst, sodass sich nicht ohne Weiteres erkennen lässt, welche konkreten Informationen Sie benötigen. Generell möchten wir Sie daher auf die Internetseite Fona (www.fona.de<http://www.fona.de>) sowie auf die Technische Informationsbibliothek TIB und die Förderdatenbank des Bundes aufmerksam machen. Hier können Sie im Internet frei zugänglich viele der Informationen aus den BMBF-Forschungsprogrammen beziehen, die sich auf erfolgte oder zu erwartende Auswirkungen des Klimawandels beziehen. Ferner stellen die Berichte des Weltklimarats IPCC fundierte wissenschaftliche Quellen dar. Mit den Folgen des Klimawandels befasst sich insbesondere der Berichtsteil der IPCC-Arbeitsgruppe II "Folgen, Anpassung und Verwundbarkeit“. Sie können die Berichte des Weltklimarats auf den Internetseiten des IPCC (www.ipcc.ch<http://www.ipcc.ch>) einsehen. Die Deutsche IPCC Koordinierungsstelle bietet auf ihren Internetseiten unter www.de-ipcc.de<http://www.de-ipcc.de> auch deutsche Übersetzungen der wichtigsten IPCC-Veröffentlichungen sowie übersetzte Abbildungen aus den jeweiligen IPCC-Berichten zum kostenlosen Download an. Druckversionen deutscher Übersetzungen – sofern vorhanden – können ebenfalls kostenfrei bei der Deutschen IPCC-Koordinierungsstelle angefordert werden. Sollten Sie darüber hinaus noch konkrete Informationen benötigen oder spezifische Fragen zu einen bestimmten Vorgang haben, sind wir Ihnen dabei gern behilflich. Gegebenenfalls – je nach Verwaltungsaufwand – könnten hierfür Gebühren und im Rahmen des UIG Auslagen anfallen. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Nachricht. Tatsächlich geht es mir nicht um…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Frage zu Auswirkungen des Klimawandels im Aufgabenbereich Ihres Ministeriums [#57825]
Datum
8. März 2019 17:06
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Nachricht. Tatsächlich geht es mir nicht um die durch das BMBF erfolgten Zuwendungen zu Forschungsvorhaben oder deren Ergebnisse, sondern um diejenigen Dokumente (etc.), die die interne Ausrichtung des BMBF betreffen, d.h. z.B. Studien, Einschätzungen usw., die aufgrund der (zu erwartenden) Auswirkungen des Klimawandels ein bestimmtes Handeln des BMBF anregen, empfehlen oder befürworten oder in andere Weise das Herangehen des BMBF an den eigenen Aufgabenbereich betreffen. Darunter dürften z.B. alle Informationen fallen, die die Beteiligung des BMBF an der Interministeriellen Arbeitsgruppe Anpassung betreffen. Ich gehe aber davon aus, dass auch darüberhinaus solche Studien, Einschätzungen und Empfehlungen existieren. Ich hoffe, ich konnte mein Anliegen besser darlegen? Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 57825 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 14. Februar 2019; Hier: Ihre Nachfrage vom 8. März 2019 …
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 14. Februar 2019; Hier: Ihre Nachfrage vom 8. März 2019
Datum
25. März 2019 16:47
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Az.: 724-18501/23(2019) Sehr [geschwärzt], [geschwärzt] hat mich gebeten Ihnen in ihrer Abwesenheit zu antworten. Sie hatten in Ihrer Anfrage vom 14. Februar 2019 darum gebeten, für den Fall der zu erwartenden Gebührenpflichtigkeit diese verbunden mit einer Gebührenschätzung mitzuteilen. Aufgrund Ihrer zwischenzeitlichen Nachricht vom 8. März 2019, aus welcher der Umfang der Frage ersichtlich wird, können wir Ihnen folgende vorläufige Gebührenschätzung zukommen. Für den Fall einer (teilweisen) Informationsgewährung wird eine voraussichtliche Gebühr in Höhe von bis zu 500 Euro anfallen; sollte es sich um Informationen nach dem UIG handeln, können darüber hinaus auch Kosten für Auslagen entstehen. Da IHre Frage derart unspezifisch ist, wäre es erforderlich jeweils rund 400 Vorgängen pro Jahr, hinsichtlich Ihrer Fragestellungen durchgehen zu lassen. Eine Durchsicht erfolgt neben der Auffindbarkeit der begehrten Information zum Zweck der Identifikation von eventuellen einschlägigen Ausnahmegründen, sowie Schwärzungen von personenbezogenen Daten, Drittbeteiligungen o.ä.. Der Arbeitsaufwand für die ca. 4000 Vorgänge der letzten 10 Jahre wird derzeit konservativ auf mindestens 4000 Zeitstunden Arbeitsaufwand geschätzt. Vor diesem Hintergrund dürfte der von der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) vorgesehene Gebührenrahmen Anlage A, Nummer 2.2 im Maximalbereich, d.h. 500 Euro, betroffen sein oder im Falle des eröffneten Anwendungsbereichs des UIG der von der Umweltinformationsgebührenverordnung (UIGGebV) vorgesehene Gebührenrahmen Anlage A, Nummer 2.2 im Maximalbereich, d.h. 500 Euro, betroffen sein. Bitte teilen Sie mir bis zum 9. April 2019 mit, ob Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten möchten. Sollte ich bis dahin keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen möchten. Insofern wird die Monatsfrist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG leider nicht gehalten werden können – nach Ihrer Rückmeldung werden wir eine Antwort (Stattgabe, teilweise Stattgabe oder Ablehnung) als bald als möglich erteilen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 14. Februar 2019; Hier: Ihre Nachfrage vom 8. März 2…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 14. Februar 2019; Hier: Ihre Nachfrage vom 8. März 2019 [#57825]
Datum
3. April 2019 15:50
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 25.3. und Ihre Ausführungen. Ich möchte meinen Antrag aufrecht erhalten und bin bereit, etwaige Gebühren zu übernehmen. Gleichzeitig möchte ich auf §2 IFGGeb verweisen. Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 57825 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Zwischennachricht zu Ihrem Antrag vom 14. Februar 2019; Hier: Ihre Nachfrage vom 8. März 2019 Bundesministerium fü…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Zwischennachricht zu Ihrem Antrag vom 14. Februar 2019; Hier: Ihre Nachfrage vom 8. März 2019
Datum
3. Mai 2019 16:50
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 724-18580/3(2019); 724-18501/23(2019) Bonn, 03.05.2019 Betreff: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag vom 14. Februar 2019 und Ihrer Nachfrage vom 8. März 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihren Antrag vom 14. Februar 2019 und Ihrer Nachfrage vom 8. März 2019 hinsichtlich der Auswirkungen des Klimawandels im Aufgabenbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Aufgrund des Bearbeitungsumfangs für Ihre Anfrage interner Abstimmungsprozesse dauert die Bearbeitung derzeit noch an. Die Verzögerung bitte ich zu entschuldigen. Darüber hinaus kommen wir zu der Einschätzung, dass eine Übersendung der angefragten Unterlagen per E-Mail aufgrund des Datenumfangs nicht praktikabel ist. Daher bitten wir Sie um Zustimmung, Ihnen die Daten auf einem elektronischen Datenträger an Ihre postalische Adresse zukommen zu lassen. Die Unterlagen beinhalten personenbezogene Daten, die einem besonderen Schutz unterliegen. Ich bin gesetzlich dazu verpflichtet, die betroffenen Personen vor der Entscheidung über eine mögliche Offenbarung ihrer personenbezogenen Daten anzuhören. Sofern Sie mit einer Unkenntlichmachung der personenbezogenen Daten einverstanden sind, wären die notwendigen Anhörungen entbehrlich und demzufolge würde sich das Verfahren beschleunigen. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Rückmeldung bis zum 13. Mai 2019, ob Sie mit der Unkenntlichmachung der personenbezogenen Daten einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag vom 14. Februar 2019; Hier: Ihre Nachfrage vom 8. März 2019 [#57825] Sehr ge…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag vom 14. Februar 2019; Hier: Ihre Nachfrage vom 8. März 2019 [#57825]
Datum
3. Mai 2019 17:30
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne können Sie mir die Unterlagen auf einem Datenträger an meine Postadresse zukommen lassen. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich ebenfalls einverstanden. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 57825 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
AW: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag vom 14. Februar 2019; Hier: Ihre Nachfrage vom 8. März 2019 [#57825] Sehr ge…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag vom 14. Februar 2019; Hier: Ihre Nachfrage vom 8. März 2019 [#57825]
Datum
3. Mai 2019 17:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die schnelle Antwort. Mit freundlichen Grüßen,

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
12. Juli 2019
Status