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Auswirkungen des voraussichtlichen Anstiegs des Meeresspiegels auf die Stadt Hamburg

Ein Gutachten in dem die Auswirkungen des voraussichtlichen, durch den Klimawandel verursachten Anstiegs des Meeresspiegels auf das Stadtgebiet Hamburg untersucht wurden. Und ein Konzept wie durch geeignete Schutzmaßnahmen durch die Stadt Hamburg vorgebeugt wird.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Januar 2020
  • Frist
    26. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auswirkungen des voraussichtlichen Anstiegs des Meeresspiegels auf die Stadt Hamburg [#175388]
Datum
24. Januar 2020 15:32
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Ein Gutachten in dem die Auswirkungen des voraussichtlichen, durch den Klimawandel verursachten Anstiegs des Meeresspiegels auf das Stadtgebiet Hamburg untersucht wurden. Und ein Konzept wie durch geeignete Schutzmaßnahmen durch die Stadt Hamburg vorgebeugt wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175388
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUE Sehr geehrteAntragsteller/in und Herren, vielen Dank für Ihr Sch…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUE
Datum
24. Januar 2020 15:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Umwelt und Energie. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Umwelt und Energie den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter https://www.hamburg.de/bue/ ( https://www.hamburg.de/bue/ ) unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BUE“ zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrteAntragsteller/in die Sollhöhen von Hochwasserschutzanlagen ergeben sich entsprechend §4 Absatz 1 der …
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: [EXTERN]-Auswirkungen des voraussichtlichen Anstiegs des Meeresspiegels auf die Stadt Hamburg [#175388]
Datum
19. Februar 2020 11:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Sollhöhen von Hochwasserschutzanlagen ergeben sich entsprechend §4 Absatz 1 der DeichO aus dem Bemessungswasserstand und einem Zuschlag für örtlichen Windstau und Wellenauflauf. Die Bemessungswasserstände für Hamburg werden auf Grundlage der Pegeldaten Cuxhaven ermittelt. Die dort gemessene maximale Bemessungssturmflut wird über ein mathematisches Modell für die Elbe in die Wasserstände in Hamburg umgerechnet. 2010 haben sich die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg auf einen gemeinsamen Bemessungswert von NN 6,20 m +/- 10 cm am Pegel Cuxhaven geeinigt. Hamburg setzt für sich NN 6,30 m als Bemessungswert fest, wobei in diesem Wert bereits ein Klimazuschlag (20 cm) und ein Metropolzuschlag (30 cm) enthalten sind. Diese Werte beschränken sich auf den Betrachtungszeitraum bis 2050, da bis dahin der globale Meeresspiegelanstieg relativ gut prognostiziert werden kann. Der zuletzt veröffentlichte IPCC Sonderreport (2019) gibt für diesen Zeitraum (bis 2050) für das Szenario, in dem keine Maßnahmen zur Reduktion der Erderwärmung getroffen werden, einen globalen Meeresspiegelanstieg zwischen 23 und 40 cm an. Demnach reicht die Kombination aus Klima- und Metropolzuschlag (50 cm) auch nach neusten Kenntnissen, um Hamburg bis 2050 zu schützen. Zur Absicherung werden mindestens alle 10 Jahre die Bemessungsansätze überprüft. Die Auswirkungen des globalen Meeresspiegelanstiegs auf Hamburg nach 2050 werden zur Zeit geprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden zu gegebener Zeit veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen