Auswirkungen und Probleme der Grunderwerbssteuerreform hinsichtlich Share Deals

Unterlagen bezüglich des Gesetzesvorhaben gegen Share Deals bei der Grunderwerbsteuer.
Ich benötige Literatur für meine Seminararbeit an der Universität Greifswald.
besondere Relevanz haben Ausarbeitungen bezüglich:
Zweck des Gesetzes
Art der Steuer
Ziele des Gesetzgebers
der gegenwärtige Stand
perspektivische Herausforderungen
möglicher Handlungsbedarf
Definition Share Deals

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    28. Juni 2019
  • Frist
    30. Juli 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen bezüglic…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
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Betreff
Auswirkungen und Probleme der Grunderwerbssteuerreform hinsichtlich Share Deals [#152846]
Datum
28. Juni 2019 13:59
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen bezüglich des Gesetzesvorhaben gegen Share Deals bei der Grunderwerbsteuer. Ich benötige Literatur für meine Seminararbeit an der Universität Greifswald. besondere Relevanz haben Ausarbeitungen bezüglich: Zweck des Gesetzes Art der Steuer Ziele des Gesetzgebers der gegenwärtige Stand perspektivische Herausforderungen möglicher Handlungsbedarf Definition Share Deals
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; Gesetzesvorhaben gegen Share Deals bei der Grunderwerbsteuer Sehr geehrteA…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; Gesetzesvorhaben gegen Share Deals bei der Grunderwerbsteuer
Datum
5. August 2019 07:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben nebst einer Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß