Auszahlung

Anfrage an: Jobcenter Duisburg

Wie lange dauert es bis man einen Scheck erhält? Hat man weitere Möglichkeiten zur schnellen sofortigen Hilfe, abgesehen von einem Lebensmittelgutschein ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Dezember 2019
  • Frist
    7. Januar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie lange dauert es…
An Jobcenter Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auszahlung [#171553]
Datum
5. Dezember 2019 14:54
An
Jobcenter Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie lange dauert es bis man einen Scheck erhält? Hat man weitere Möglichkeiten zur schnellen sofortigen Hilfe, abgesehen von einem Lebensmittelgutschein ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171553 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171553
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Jobcenter Duisburg
Ihre Anfrage bei Frag den Staat Sehr geehrteAntragsteller/in die Zusendung eines Schecks dauert etwa fünf Tage. W…
Von
Jobcenter Duisburg
Betreff
Ihre Anfrage bei Frag den Staat
Datum
10. Dezember 2019 14:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Zusendung eines Schecks dauert etwa fünf Tage. Werden SGB II-Leistungen monatlich per Scheck ausgezahlt, erfolgt die Scheckerstellung so frühzeitig, dass eine rechtzeitige Zustellung erfolgen kann. Neben dem Lebensmittelgutschein kann auch eine Auszahlung mittels Barcode erfolgen, soweit eine entsprechende Notlage nachgewiesen wird. Eine Auszahlung mittels Barcode bedeutet, dass ein mit einem Barcode versehener Auszahlschein ausgehändigt wird, mit welchem der Empfänger beispielsweise bei REWE, Penny, real, DM oder Rossmann Bargeld erhalten kann. Diese Möglichkeit wurde Ihnen von Ihrem Leistungsteam angeboten, jedoch haben Sie den vereinbarten Termin nicht wahrgenommen. Mit freundlichen Grüßen