Auszahlungsminderung

die Minderungssätze in % an Rentner im Eu-Ausland nach den einzelnen Ländern
und
die Minderungssätze in % an Rentner in der Rest der Welt nach den einzelnen Ländern oder Regionen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. November 2019
  • Frist
    4. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Minderungssätze…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auszahlungsminderung [#171272]
Datum
30. November 2019 13:44
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Minderungssätze in % an Rentner im Eu-Ausland nach den einzelnen Ländern und die Minderungssätze in % an Rentner in der Rest der Welt nach den einzelnen Ländern oder Regionen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171272 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171272 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Rentenversicherung Bund
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. Die Deutsche Rentenversicherung Bund best…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten.
Datum
30. November 2019 13:51
Status
Warte auf Antwort
Die Deutsche Rentenversicherung Bund bestätigt den Eingang Ihrer E-Mail. Ihre E-Mail wird der zuständigen Stelle in der Deutschen Rentenversicherung Bund zugeleitet. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Bitte beachten Sie dazu Folgendes: Bei unverschlüsselter Datenübermittlung per E-Mail kann weder die Vertraulichkeit Ihrer Daten noch die Authentizität des Absenders gewährleistet werden. Sollten Sie per E-Mail personenbezogene Daten, Änderungswünsche für den Versicherungsverlauf oder sonstige Anträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund mitgeteilt haben, werden wir Sie daher regelmäßig auffordern, diese Anliegen schriftlich an uns zu richten. Aus dem gleichen Grund werden wir Ihnen auf Ihre E-Mails in der Regel auf dem Postweg antworten. Wir bitten um Verständnis für die dadurch verursachte Verzögerung. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung Bund
Auskunft zur Rentenzahlung ins Ausland Az.: 323-110/00.04 Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer Anfrage vom 30.…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Auskunft zur Rentenzahlung ins Ausland
Datum
19. Dezember 2019 14:27
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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2,5 KB


Az.: 323-110/00.04 Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer Anfrage vom 30.11.2019 (s. Anhang) bitten Sie um Auskunft, ob es zu einer Rentenminderung kommt, wenn ein deutscher Rentner im Ausland wohnt. Ausschlaggebend für die Rentenzahlung ist zunächst, wo sich der Berechtigte gewöhnlich aufhält. Besteht der Auslandsaufenthalt nur besuchsweise, beispielsweise weil der Rentenberechtigte „im warmen Süden überwintert“, und wird der Lebensmittelpunkt in Deutschland belassen, hat dies keinen Einfluss auf die Rentenzahlung. Es besteht dann nur ein vorübergehender Auslandsaufenthalt und die Rente wird wie bei einem Inlandsaufenthalt gezahlt. Verzieht ein deutscher Rentner dauerhaft ins Ausland, kann das zur Minderung der Rente führen. Die Minderung ist davon abhängig, in welches Land der Rentenberechtigte verzieht und welche Zeiten der Rente zugrunde liegen. Die Höhe der Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land spielt dabei aber keine Rolle. Bei gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz erhalten die Berechtigten in der Regel ihre volle Rente. Bei Aufenthalt außerhalb der Europäischen Union und außerhalb der Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz kommt es zu Einschränkungen, wenn in der Rente Zeiten nach dem Fremdrentengesetz oder Reichsgebiets-Beitragszeiten (also Zeiten, die außerhalb des Gebietes der heutigen Bundesrepublik zurückgelegt wurden) enthalten sind. Zu Einschränkungen kann es auch kommen, wenn in der Rente Beitragszeiten aus den neuen Bundesländern vor dem 19.05.1990 enthalten sind und sich der Versicherte am 18.05.1990 dauerhaft in den alten Bundesländern aufhielt. Die Auswanderung in Staaten außerhalb der Europäischen Union und außerhalb von Island, Liechtenstein Norwegen und der Schweiz kann dazu führen, dass diese Zeiten dann neu (niedriger) bewertet werden. Bei Aufenthalt außerhalb der Europäischen Union und außerhalb der Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz können sich ferner auch Einschränkungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ergeben, wenn der Anspruch nur auf Grund des eingeschränkten deutschen Teilzeitarbeitsmarktes (sogenannte Arbeitsmarktrenten) besteht. Wir bieten allen Versicherten/ Rentnern den Service, dass wir sie konkret zum jeweiligen Einzelfall über die eventuellen Folgen eines Verzugs in das Ausland aufklären. Dazu sollte sich der Rentner unter Angabe seiner Versicherungsnummer mit einem entsprechenden Aufklärungsersuchen an unser Haus (Deutsche Rentenversicherung Bund, 10704 Berlin) wenden. Er erhält dann von uns eine schriftliche Mitteilung, ob bei einem dauerhaften Auslandsaufenthalt mit einer Rentenminderung zu rechnen ist. Bei Verlegung des Wohnsitzes oder Auswanderung ins Ausland sollten die Berechtigten in jedem Fall rechtzeitig (zwei bis drei Monate vorher) Kontakt zu ihrem Rentenversicherungsträger und zu ihrer Krankenkasse aufnehmen. Auch wenn sich die Rentenhöhe nicht ändert und sogar das Inlandskonto beibehalten wird, benötigt die Zahlungsumstellung einige Zeit. Auch können sich hinsichtlich der Kranken- und Pflegeversicherung Änderungen ergeben. Abschließend weisen wir darauf hin, dass auch Rentenberechtigte mit Wohnsitz im Ausland grundsätzlich mit ihrer deutschen Rente steuerpflichtig in Deutschland sind, sofern sich nicht aus einem zwischenstaatlichen Doppelbesteuerungsabkommen etwas anderes ergeben sollte. Zuständig für die Besteuerung von Auslandsrentnern ist das Finanzamt in Neubrandenburg (siehe auch http://www.finanzamt-rente-im-ausland.de). Weitere Auskünfte zur Rentenzahlung ins Ausland finden Sie auch auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung unter "Rente im Ausland: Genießen Sie Ihren Ruhestand am Wunschort" (siehe: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/Rente-im-Ausland/rente-im-ausland_node.html ). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunft zur Rentenzahlung ins Ausland [#171272] Sehr geehrteAntragsteller/in .wir bedanken uns für die allge…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft zur Rentenzahlung ins Ausland [#171272]
Datum
19. Dezember 2019 20:54
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in .wir bedanken uns für die allgemein gehaltene Antwort. ich habe eine eine konkrete Frage gestellt und möchte auch eine konkrete Antwort. Da dies als eine öffentliche interessante Antwort gesehen wird von mir und dem Verein dem ich vorstehe. Bei meinem Besuch und der Fragestellung in der DRV in Heilbronn wurde mir lediglich geantwortet das die Rente weltweit überwiesen werden würde was nicht meine Frage war. Sie können mir auch schriftlich antworten wenn das Ihre Geheimniskrämerei entsprechen würde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171272 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171272
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AW: Auskunft zur Rentenzahlung ins Ausland [#171272] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfr…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft zur Rentenzahlung ins Ausland [#171272]
Datum
4. Januar 2020 10:15
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Auszahlungsminderung“ vom 30.11.2019 (#171272) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171272 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171272 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Deutsche Rentenversicherung Bund
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. Die Deutsche Rentenversicherung Bund best…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten.
Datum
4. Januar 2020 10:15
Status
Warte auf Antwort
Die Deutsche Rentenversicherung Bund bestätigt den Eingang Ihrer E-Mail. Ihre E-Mail wird der zuständigen Stelle in der Deutschen Rentenversicherung Bund zugeleitet. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Bitte beachten Sie dazu Folgendes: Bei unverschlüsselter Datenübermittlung per E-Mail kann weder die Vertraulichkeit Ihrer Daten noch die Authentizität des Absenders gewährleistet werden. Sollten Sie per E-Mail personenbezogene Daten, Änderungswünsche für den Versicherungsverlauf oder sonstige Anträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund mitgeteilt haben, werden wir Sie daher regelmäßig auffordern, diese Anliegen schriftlich an uns zu richten. Aus dem gleichen Grund werden wir Ihnen auf Ihre E-Mails in der Regel auf dem Postweg antworten. Wir bitten um Verständnis für die dadurch verursachte Verzögerung. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung Bund
WG: Auskunft zur Rentenzahlung ins Ausland Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich Ihrer ergänzenden Mail vom 19.1…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
WG: Auskunft zur Rentenzahlung ins Ausland
Datum
6. Januar 2020 09:57
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich Ihrer ergänzenden Mail vom 19.12.2019 darf ich Sie auf die Ausführungen meiner Kollegin und Mitarbeitern hinweisen (siehe dort bitte Fettdruck). Gerne teilen wir Ihnen auf Ihre Anfrage unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer sowie mit Informationen zum gewünschten Aufenthaltsort und zur beabsichtigten Aufenthaltsdauer schriftlich mit, welche Folgen sich evtl. für Sie persönlich konkret ergeben könnten. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir derart persönliche Information nicht per Mail übermitteln können und dürfen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Auskunft zur Rentenzahlung ins Ausland [#171272] Sehr geehrteAntragsteller/in es ist eine konkrete Anfrage…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Auskunft zur Rentenzahlung ins Ausland [#171272]
Datum
6. Januar 2020 14:18
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in es ist eine konkrete Anfrage gestellt worden aber Sie ist allgemein gehalten. Ich frage nicht für mich alleine sondern für alle Rentner welche Einschnitte sie in Ihren Renten hinzunehmen haben daher ersuche Ich Sie erneut um eine Erstellung einer Liste mit Ländern, wo ein Rentner Abschläge erwarten kann oder muß und in welcher Höhe? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171272 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171272 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Deutsche Rentenversicherung Bund
WG: AW: WG: Auskunft zur Rentenzahlung ins Ausland [#171272] Sehr geehrteAntragsteller/in wir können Ihnen leider…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
WG: AW: WG: Auskunft zur Rentenzahlung ins Ausland [#171272]
Datum
6. Januar 2020 16:52
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in wir können Ihnen leider keine Länderliste zur Verfügung stellen, da es letztlich davon abhängt, welche Zeiten der jeweiligen Rente zu Grunde liegen oder um es sich um eine Arbeitsmarktrente handelt. Es gibt also keine Abschläge, die abhängig vom jeweiligen Aufenthaltsstaat sind, sondern es kommt immer darauf an, ob wir aus allen Zeiten (z.B. FRG-Zeiten) zahlen können, sich ggf. etwas an der Bewertung der Zeiten im Beitrittsgebiet ändert oder der Rentenanspruch bei einer Erwerbsminderung evtl. vom Arbeitsmarkt abhängt. Sofern z.B. nur Beitragszeiten im alten Bundesgebiet zurückgelegt wurden, so wird einem Rentenberechtigten seine Altersrente daraus heute immer zu 100% in jegliches Ausland gewährt. Hier ändert sich ggf. nur etwas bei der Krankenversicherung der Rentner, da z.B. bei Aufenthalt in der EU durchaus weiterhin eine Pflichtkrankenversicherung in Deutschland bestehen kann (also die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung weiterhin abgezogen werden und natürlich auch weiterhin ein Leistungsanspruch auf diese Leistungen besteht), während bei einem Aufenthalt in den USA diese Pflichtversicherung endet und damit im Ergebnis auch keine Beiträge mehr einbehalten werden sowie kein Schutz mehr gegeben ist. Wie Sie sehen, kann man Ihre Frage - über die Ausführungen von Frau Meske hinaus - nicht allgemein beantworten, sondern hier sollte wirklich jeder Rentenberechtigte, der sich mit dem Gedanken trägt dauerhaft ins Ausland zu verziehen, sich an seinen zuständigen Rentenversicherungsträger wenden, damit bezogen auf seinen individuellen Fall ein konkrete Aussage zu den Auswirkungen eines evtl. Verzugs getroffen werden kann. Wir hoffen, Sie können jetzt nachvollziehen, weshalb wir Ihre Anfrage nur in abstrakter Form beantworten können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Auszahlungsminderung“ [#171272] [#171272]
Datum
5. Juli 2020 21:53
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/171272/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Herrschaften diesezüglich keine verbindlichen Antworten geben dürfen. das verstösst gegen deren Vorschriften und Anweisungen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 171272.pdf - 2019-12-19_1-pic20426.gif - 2019-12-19_1-SD150601419121617140.pdf - 2020-01-06_1-pic04031.gif - 2020-01-06_3-pic02125.gif Anfragenr: 171272 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171272/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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