Auszug aus der Polizeidienstverordnung o.ä. zu Ausweispflichten von Polizeibeamten

Anfrage an: Polizei Berlin

- die Polizeidienstvorschrift 350,
- weitere Polizeivorschriften oder -regelungen zu etwaigen Identifizierungspflichten oder -empfehlungen von Polizeibeamten auf persönliche, direkte und sachliche Nachfrage von Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen persönlicher Begegnungen im öffentlichen Raum.

Bezug:

http://www.eurodiva.de/deutschland_heute/rechtssystem/urteile/4_Ss_91-04_kg_berlin.pdf

Darin:

"Einem solchen Verlangen [von Bürgern an Polizisten, ihren Dienstausweis vorzuzeigen] ist in der Regel nicht von vornherein jede Berechtigung abzusprechen. Denn nach der maßgeblichen Polizeidienstvorschrift (PDV 350, Abschnitt 3.3.6.1) ist der Schutzpolizeibeamte zwar grundsätzlich durch seine Uniform legitimiert, er hat jedoch den mitzuführenden Dienstausweis bei begründetem Verlangen vorzuzeigen."

Bitte beachten Sie:

Sollten Teile meines IFG-Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, so bitte ich nicht nur um vorherige Benachrichtigung sondern auch um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, die nicht mit einer Entstehung von Kosten verbunden sind.

Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich keinerlei im Rahmen dieser IFG-Anfrage entstehenden Kosten akzeptieren werde, solange mir diese nicht vor ihrem Entstehen schriftlich angekündigt worden sind und solange ich die Übernahme dieser Kosten nicht schriftlich zugestimmt bzw. diese akzeptiert habe. Vielen Dank für Ihre Arbeit und Bemühungen mit meiner IFG-Anfrage!

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    12. Januar 2015
  • Frist
    13. Februar 2015
  • Kosten dieser Information:
    41,77 Euro
  • Ein:e Follower:in
Michael Ebeling
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Polizei Berlin Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
Auszug aus der Polizeidienstverordnung o.ä. zu Ausweispflichten von Polizeibeamten [#8367]
Datum
12. Januar 2015 12:37
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Polizeidienstvorschrift 350, - weitere Polizeivorschriften oder -regelungen zu etwaigen Identifizierungspflichten oder -empfehlungen von Polizeibeamten auf persönliche, direkte und sachliche Nachfrage von Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen persönlicher Begegnungen im öffentlichen Raum. Bezug: http://www.eurodiva.de/deutschland_heute/rechtssystem/urteile/4_Ss_91-04_kg_berlin.pdf Darin: "Einem solchen Verlangen [von Bürgern an Polizisten, ihren Dienstausweis vorzuzeigen] ist in der Regel nicht von vornherein jede Berechtigung abzusprechen. Denn nach der maßgeblichen Polizeidienstvorschrift (PDV 350, Abschnitt 3.3.6.1) ist der Schutzpolizeibeamte zwar grundsätzlich durch seine Uniform legitimiert, er hat jedoch den mitzuführenden Dienstausweis bei begründetem Verlangen vorzuzeigen." Bitte beachten Sie: Sollten Teile meines IFG-Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, so bitte ich nicht nur um vorherige Benachrichtigung sondern auch um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, die nicht mit einer Entstehung von Kosten verbunden sind. Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich keinerlei im Rahmen dieser IFG-Anfrage entstehenden Kosten akzeptieren werde, solange mir diese nicht vor ihrem Entstehen schriftlich angekündigt worden sind und solange ich die Übernahme dieser Kosten nicht schriftlich zugestimmt bzw. diese akzeptiert habe. Vielen Dank für Ihre Arbeit und Bemühungen mit meiner IFG-Anfrage!
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Michael Ebeling <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Ebeling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Ebeling
Polizei Berlin
Ihr IFG Antrag: Auszug aus der Polizeidienstverordnung o.= E4. zu Ausweispflichten von Polizeibeamten [#8367] Sehr…
Von
Polizei Berlin
Betreff
Ihr IFG Antrag: Auszug aus der Polizeidienstverordnung o.= E4. zu Ausweispflichten von Polizeibeamten [#8367]
Datum
26. Januar 2015 12:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller, die Antwort auf Ihre Anfrage geht Ihnen auf dem Postwege zu. Mit freundlichen Grüßen
Polizei Berlin
Kein Nachrichtentext
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Datum
28. Januar 2015
Status
Warte auf Antwort
Polizei Berlin
Ihr IFG-Antrag bzgl. PDV 350
Von
Polizei Berlin
Betreff
Ihr IFG-Antrag bzgl. PDV 350
Datum
3. Februar 2015 15:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Michael Ebeling
AW: Ihr IFG-Antrag bzgl. PDV 350 [#8367] Sehr geehrte Damen und Herren, bevor ich mich dazu äußere, ob ich mein…
An Polizei Berlin Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag bzgl. PDV 350 [#8367]
Datum
13. Februar 2015 22:10
An
Polizei Berlin
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bevor ich mich dazu äußere, ob ich meinen IFG-Antrag vom 12.1.2015 aufrecht erhalten möchte oder nicht bitte ich um Information darüber, durch welche Richtlinie, Kostenverordnung oder sonstige Regelung von Ihnen in diesem Zusammenhang im Falle einer Beantwortung eine E-Mail-Gebühr in Höhe von 1,00 Euro erhoben wird. Viele gute Grüße, Michael Ebeling Ihr Zeichen: PPr St 6 (V) - IFG 2015 - 1 Anfragenr: 8367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Ebeling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizei Berlin
AW: Bitte um Zusendung der Polizeidienstvorschrift 350 Sehr geehrter Herr Ebeling, auf Ihre E-Mail an die Polizei …
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: Bitte um Zusendung der Polizeidienstvorschrift 350
Datum
18. März 2015 13:17
Status
Sehr geehrter Herr Ebeling, auf Ihre E-Mail an die Polizei Berlin, die zuständigkeitshalber auch an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport weitergeleitet wurde, sende ich Ihnen das beigefügte Antwortschreiben. Mit freundlichen Grüßen

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Michael Ebeling
AW: AW: Bitte um Zusendung der Polizeidienstvorschrift 350 [#8367] Sehr geehrt<< Anrede >> sehr geehr…
An Polizei Berlin Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
AW: AW: Bitte um Zusendung der Polizeidienstvorschrift 350 [#8367]
Datum
18. März 2015 14:45
An
Polizei Berlin
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Kostenauskunft. Für 41,77 Euro möchte ich die von mir angefragte Information lieber nicht haben. Ich finde es etwas schade, dass ich so viel Geld dafür bezahlen muss/müsste um in Erfahrung zu bringen, wie sich die Polizei, die sich doch als "Freund und Helfer" der Bürger versteht, diesen den eigenen Vorschriften nach gegenüber zu verhalten hat. Transparenz und Bürgernähe sieht m.E. anders aus. Zugleich habe ich für Sie als Sachbearbeiterin meines Antrags selbstverständlich Verständnis für Ihre Kostenankündigung, müssen Sie sich doch den merkwürdigen Vorschriften in Berlin beugen. Vielen Dank für Ihre Mühe mit mir bis hierhin und viele gute Grüße, Michael Ebeling Anfragenr: 8367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Ebeling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>