Auszüge aus dem Visumhandbuch
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Frau Steinbrück,
soweit ich erfahren habe, gibt es im Visumhandbuch Hinweise auf die Anwendung und Umsetzung der Urteile vom VG Berlin mit den Aktenzeichen 13 K 183.14 V und 13 K 244.14 V bei der Vergabe von Studentenvisa. Ich gehe davon aus, dass es eine entsprechende Ergänzungslieferung seit Oktober/November 2014 gibt. Diese Ergänzungslieferung müsste den Abschnitt "Studenten", vorher mit Ergänzungslieferung Nr. 56 mit Stand vom 12/2013 geliefert, teils oder ganz ersetzt haben.
Da das Visumhandbuch VS-NfD gehe ich davon aus, das Teile zur Wahrung deutscher Interessen und aus Gründen der Terror- und Extremismusabwehr geschwärzt werden müssen. Damit bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage erfolgreich
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Datum13. Februar 2015
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17. März 2015
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