Autobahnlärm in Knüllwald

1. Wann wird die überarbeitete Rechenmethode zur Abbildung der Lärmbelastung in
Knüllwald zur Anwendung kommen ?
2. Welche rechlichen Grundlagen bestehen, gegen eine Aufbringung von Asphalt der
nicht den Vorgaben entsprach , vorzugehen ? ( Pflüsterasphalt )

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. Januar 2020
  • Frist
    25. Februar 2020
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Karl-Heinz Steuerwald
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann …
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
Karl-Heinz Steuerwald
Betreff
Autobahnlärm in Knüllwald [#174837]
Datum
21. Januar 2020 10:47
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann wird die überarbeitete Rechenmethode zur Abbildung der Lärmbelastung in Knüllwald zur Anwendung kommen ? 2. Welche rechlichen Grundlagen bestehen, gegen eine Aufbringung von Asphalt der nicht den Vorgaben entsprach , vorzugehen ? ( Pflüsterasphalt )
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Karl-Heinz Steuerwald Anfragenr: 174837 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174837 Postanschrift Karl-Heinz Steuerwald << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Karl-Heinz Steuerwald

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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Z6b-28g-09-03-04#26 Sehr geehrter Herr Steuerwald, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Sie erhalte…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
AW: Autobahnlärm in Knüllwald [#174837]
Datum
27. Januar 2020 09:29
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Z6b-28g-09-03-04#26 Sehr geehrter Herr Steuerwald, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Sie erhalten dazu zunächst die beigefügten Hinweise zu Ihren Rechten. In der Sache besteht allerdings kein Anspruch nach HDSIG. Ihre Auskunftsbitte bezieht sich nicht auf vorhandene Informationen nach Aktenlage. Nur in diesem Falle hätten Sie einen gesetzlichen Anspruch auf den Erhalt bestimmter Unterlagen etc. Sie möchten vielmehr eine allgemeine Auskunft zu den gestellten Fragen. Ihre E-Mail wird daher als allgemeine Bürgeranfrage behandelt. Ich habe sie dem im Hause zuständigen Referat zugeleitet. Von dort werden Sie eine Antwort erhalten. Sie machen darüber hinaus auch Ansprüche nach UIG und VIG geltend. Diese richten Sie bitte an die Kollegen im Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Eine Weiterleitung scheidet aus, da Sie die Weitergabe personenbezogener Daten abgelehnt haben. Diese Auskunft ergeht unabhängig davon, ob Ihrer Informationsbitte ein Anspruch nach den beiden Gesetzen zugrunde liegt oder nicht. Mit freundlichen Grüßen