Autogrammkarte der Miss Germany von 1992

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Die Konrad-Adenauer-Stiftung zählt in einer Veröffentlichung zu den "Bundeslöschtagen" Akten auf, die von Beamten als "dienstlich" eingestuft wurden. http://www.kas.de/wf/doc/kas_10234-544-1-30.pdf?070316144206, Seite 69

"Die Beamten erklärten nunmehr die Handablage Bohls fast vollständig als „dienstlich“, was zu einem totalen Herausforderungsverlangen führte. Sie klassifizierten unter anderem als dienstlich:
...
– Autogrammkarte der Miss Germany von 1992"

Bitte senden Sie mir diese Autogrammkarte zu.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. September 2018
  • Frist
    23. Oktober 2018
  • Ein:e Follower:in
Johannes Filter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Konrad-Adena…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Autogrammkarte der Miss Germany von 1992 [#33624]
Datum
19. September 2018 14:12
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Konrad-Adenauer-Stiftung zählt in einer Veröffentlichung zu den "Bundeslöschtagen" Akten auf, die von Beamten als "dienstlich" eingestuft wurden. http://www.kas.de/wf/doc/kas_10234-544-1-30.pdf?070316144206, Seite 69 "Die Beamten erklärten nunmehr die Handablage Bohls fast vollständig als „dienstlich“, was zu einem totalen Herausforderungsverlangen führte. Sie klassifizierten unter anderem als dienstlich: ... – Autogrammkarte der Miss Germany von 1992" Bitte senden Sie mir diese Autogrammkarte zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Bundeskanzleramt
Kein Nachrichtentext
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
28. September 2018
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt
Kein Nachrichtentext
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
23. Oktober 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
4,0 MB

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Johannes Filter
AW: [#33624] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Autogrammkarte der Miss Germany v…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: [#33624]
Datum
24. Oktober 2018 11:55
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Autogrammkarte der Miss Germany von 1992“ vom 19.09.2018 (#33624) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 33624 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>