Autokkauf von privat zu privat
Anfrage an:
Bundesministerium der Justiz
ich bin tätig im öffentlichen Dienst für Asylbetreuung und benötige leider auch in dieser schwierigen Zeit ein neues Auto um weiter zur Arbeit zu kommen. ich habe auch eines gefunden, welches ich aber holen müsste.Ich habe gelesen, das dies von privat zu privat unter Auflage der Hygieneverordnung möglich ist. Nun meine Frage, darf ich dies? Könnten Sie mir das bitte schriftlich bestätigen?
Anfrage erfolgreich
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Datum1. April 2020
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5. Mai 2020
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