Autokkauf von privat zu privat

ich bin tätig im öffentlichen Dienst für Asylbetreuung und benötige leider auch in dieser schwierigen Zeit ein neues Auto um weiter zur Arbeit zu kommen. ich habe auch eines gefunden, welches ich aber holen müsste.Ich habe gelesen, das dies von privat zu privat unter Auflage der Hygieneverordnung möglich ist. Nun meine Frage, darf ich dies? Könnten Sie mir das bitte schriftlich bestätigen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. April 2020
  • Frist
    5. Mai 2020
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Annett Mlejnek
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich bin tät…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Annett Mlejnek
Betreff
Autokkauf von privat zu privat [#183785]
Datum
1. April 2020 11:49
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich bin tätig im öffentlichen Dienst für Asylbetreuung und benötige leider auch in dieser schwierigen Zeit ein neues Auto um weiter zur Arbeit zu kommen. ich habe auch eines gefunden, welches ich aber holen müsste.Ich habe gelesen, das dies von privat zu privat unter Auflage der Hygieneverordnung möglich ist. Nun meine Frage, darf ich dies? Könnten Sie mir das bitte schriftlich bestätigen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Annett Mlejnek Anfragenr: 183785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183785
Mit freundlichen Grüßen Annett Mlejnek

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Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrte Frau Mlejnek, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 1. April 2020. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürgeranfr…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Autokkauf von privat zu privat [#183785] - BMJV-ID: [16362002]
Datum
7. April 2020 13:45
Status
Anfrage abgeschlossen
f767.jpg
15,4 KB


Sehr geehrte Frau Mlejnek, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 1. April 2020. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürgeranfrage auf, denn Sie bitten darin um Prüfung und Beantwortung von Rechtsfragen. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen. Der Bürgerservice des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) steht Ihnen gerne für Auskünfte zu allen Bereichen, für die unser Haus gemäß der Aufgabenverteilung innerhalb der obersten Bundesbehörden zuständig ist, zur Verfügung. Ihr Anliegen fällt jedoch in den Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Aus Datenschutzgründen bzw. da uns Ihre explizite Einwilligung zur Weiterleitung nicht vorliegt, können wir Ihr Schreiben leider nicht an die Kolleginnen und Kollegen zur Bearbeitung abgeben. Daher muss ich Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen an den dortigen Bürgerservice zu wenden. Zu Ihrer Information übersende ich Ihnen die Kontaktdaten: Bundesministerium für Gesundheit 11055 Berlin Telefon: 03018 441-0 Telefax: 03018 441-1921 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.bmg.de Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen