Automatische Dauerzählstellen für den Radverkehr

1. Die Rohdaten aller bisher erfassten Zählungen der automatische Dauerzählstellen für den Radverkehr in Berlin [1] in einem maschinenlesbaren Dateiformat (CSV, ODT, JSON).
2. Die Standorte der automatische Dauerzählstellen für den Radverkehr in Berlin [1] in einem maschinenlesbaren Dateiformat (SHP, GEOJSON, GML, WFS) mit Angabe der Längen- und Breitengrade.

[1] https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/de/radzaehlungen.shtml

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    26. September 2017
  • Frist
    28. Oktober 2017
  • Kosten dieser Information:
    125,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Tobias Preuß
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Verkehrslenkung Berlin Details
Von
Tobias Preuß
Betreff
Automatische Dauerzählstellen für den Radverkehr [#24781]
Datum
26. September 2017 01:04
An
Verkehrslenkung Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Rohdaten aller bisher erfassten Zählungen der automatische Dauerzählstellen für den Radverkehr in Berlin [1] in einem maschinenlesbaren Dateiformat (CSV, ODT, JSON). 2. Die Standorte der automatische Dauerzählstellen für den Radverkehr in Berlin [1] in einem maschinenlesbaren Dateiformat (SHP, GEOJSON, GML, WFS) mit Angabe der Längen- und Breitengrade. [1] https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/de/radzaehlungen.shtml
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Preuß <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tobias Preuß << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Preuß
Verkehrslenkung Berlin
Sehr geehrter Herr Preuß, Ihr Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informations…
Von
Verkehrslenkung Berlin
Betreff
Automatische Dauerzählstellen für den Radverkehr [#24781]
Datum
6. Oktober 2017 12:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Preuß, Ihr Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26.09.2017 ist zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet worden. Zu den voraussichtlichen Kosten kann ich Ihnen mitteilen, dass die Akteneinsicht nach § 16 Satz 1 IFG gebührenpflichtig ist. Gemäß § 16 Satz 2 IFG ist das Gesetz über Gebühren und Beiträge vom 22. Mai 1957 (GVBl. S. 516) in der jeweils geltenden Fassung (GebBtrG) anzuwenden. Die Höhe der Verwaltungsgebühr bestimmt sich gem. § 6 Absatz 1 GebBtrG nach der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO). Nach § 1 Absatz 1 VGebO werden Verwaltungsgebühren nach dem der VGebO anliegenden Gebührenverzeichnis erhoben. Nach Tarifstelle 1004 lit. b) Ziff. 2 dieses Gebührenverzeichnisses beträgt die Rahmengebühr für die Gewährung von Akteneinsicht die umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht zwischen 100 und 250 EUR. Die Kosten richten sich nach dem entstehenden Verwaltungsaufwand, in diesem Fall gehe ich von etwa 125,00 € aus (bei Versand per E-Mail, ohne Ausdrucke/Kopien). Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie die Übersendung der Daten wünschen und bestätigen vorab die Kostenübernahme. Im Bedarfsfall werde ich die Daten zusammenstellen und sie Ihnen zusammen mit dem entsprechenden Gebührenbescheid zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Tobias Preuß
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der vorausberechneten Kosten von 125,00 € ziehe ich meine Antrag hiermit …
An Verkehrslenkung Berlin Details
Von
Tobias Preuß
Betreff
AW: Automatische Dauerzählstellen für den Radverkehr [#24781]
Datum
9. Dezember 2017 15:56
An
Verkehrslenkung Berlin
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der vorausberechneten Kosten von 125,00 € ziehe ich meine Antrag hiermit zurück. Vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Tobias Preuß Anfragenr: 24781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tobias Preuß << Adresse entfernt >>