Automatisierter Abruf von Lichtbildern bei der Personalausweis- und der Passbehörde

Anfrage an: Stadt Eckernförde

1) Die Anzahl der Fälle, in denen Ordnungsbehörden Lichtbilder zum Zweck der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im automatisierten Verfahren bei der Personalausweisbehörde und der Passbehörde im Jahr 2018 und bisher in 2019 abgerufen haben.

2) Die Anzahl der Fälle, in denen die Behörden nach § 25 Abs. 2 S. 4 PAuswG bzw. § 22a Abs. 2 S. 5 PaßG Lichtbilder im automatisierten Verfahren bei der Personalausweisbehörde und der Passbehörde im Jahr 2018 und bisher in 2019 abgerufen haben.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Oktober 2019
  • Frist
    29. November 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Die Anzahl…
An Stadt Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Automatisierter Abruf von Lichtbildern bei der Personalausweis- und der Passbehörde [#169522]
Datum
30. Oktober 2019 11:46
An
Stadt Eckernförde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Die Anzahl der Fälle, in denen Ordnungsbehörden Lichtbilder zum Zweck der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im automatisierten Verfahren bei der Personalausweisbehörde und der Passbehörde im Jahr 2018 und bisher in 2019 abgerufen haben. 2) Die Anzahl der Fälle, in denen die Behörden nach § 25 Abs. 2 S. 4 PAuswG bzw. § 22a Abs. 2 S. 5 PaßG Lichtbilder im automatisierten Verfahren bei der Personalausweisbehörde und der Passbehörde im Jahr 2018 und bisher in 2019 abgerufen haben.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Eckernförde
Antrag nach demm IZG SH Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügt übersende ich Ihnen Ihrer Bitte entsprechend in ele…
Von
Stadt Eckernförde
Betreff
Antrag nach demm IZG SH
Datum
7. November 2019 13:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügt übersende ich Ihnen Ihrer Bitte entsprechend in elektronischer Form die Bescheidung Ihres Antrages vom 30.10.2019 in o. g. Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach demm IZG SH [#169522] Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für ihre Antwort. Aus ihrer Antw…
An Stadt Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach demm IZG SH [#169522]
Datum
7. November 2019 18:28
An
Stadt Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für ihre Antwort. Aus ihrer Antwort ergeben sich zusätzliche Fragen: 1) Ist die Stadt nach § 25 Absatz 2 Satz 7 PAsuwG "beteiligte Behörde" der Datenübermittlung? 2) Ist die Stadt "Diensteanbieter" nach § 2 Absatz 3 PAuswG? 3) Ist für die Stadt eine "Kontrolle der Zulässigkeit der Abrufe" nach § 25 Absatz 2 Satz 7 PAsuwG möglich? PAuswG § 25 Absatz 2 Satz 7 " Alle Abrufe sind von den beteiligten Behörden so zu protokollieren, dass eine Kontrolle der Zulässigkeit der Abrufe möglich ist. " PAuswG § 2 Absatz 3 " (3) Diensteanbieter sind natürliche und juristische Personen, die zur Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung oder zur Erfüllung eigener Geschäftszwecke den Nachweis der Identität oder einzelner Identitätsmerkmale des Ausweisinhabers benötigen und ihren Wohn-, Geschäfts- oder Dienstsitz innerhalb der Europäischen Union sowie in Staaten, in denen ein vergleichbarer Datenschutzstandard besteht, haben. " Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 169522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169522 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Eckernförde
AW: Antrag nach demm IZG SH [#169522]/ Ihr Besuch bei mir [geschwärzt], ich gehe davon aus, dass sich diese Email …
Von
Stadt Eckernförde
Betreff
AW: Antrag nach demm IZG SH [#169522]/ Ihr Besuch bei mir
Datum
12. November 2019 08:52
Status
[geschwärzt], ich gehe davon aus, dass sich diese Email nach unserem Gespräch erledigt hat. [geschwärzt], [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt]? [geschwärzt]) [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt]? [geschwärzt]) [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt]? [geschwärzt] " [geschwärzt], [geschwärzt] " [geschwärzt] " ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] " [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]!
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach demm IZG SH [#169522]/ Ihr Besuch bei mir [#169522] Sehr geehrteAntragsteller/in benennen Sie bit…
An Stadt Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach demm IZG SH [#169522]/ Ihr Besuch bei mir [#169522]
Datum
27. November 2019 11:25
An
Stadt Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in benennen Sie bitte die zuständige Datenschutzbeauftragte für diese Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 169522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169522 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Hol…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Automatisierter Abruf von Lichtbildern bei der Personalausweis- und der Passbehörde“ [#169522] [#169522]
Datum
27. November 2019 11:35
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mir [geschwärzt] der Stadtverwaltung antwortet und die Anfrage mit Bezug auf ein persönliches Gespräch abwenden will. In dem persönlichen Gespräch zeigte sich [geschwärzt] überrascht das eine Ausleitung der Passfotos an Sicherheitsehörden beim Einpflegen der Daten ins Personalausweisregister erfolgt. [geschwärzt] gab an, die Daten könnten nur mit der persönlichen Ausweis-PIN ausgeleitet werden. Ein Bewusstsein für die BSI-Infrastruktur der Zertifikate der sog. "berechtigten Anbieter" zur [geschwärzt] und automatisiertem Abgleich der Daten wie Fingerabdrücke und Passfotos an Sicherheitsbehörden wie Verfassungsschutz, LKA, BKA oder [geschwärzt] war bei ihm nicht erkennbar. Ein Bewusstsein, dass die Einführung des E-Pass und der E-Krankenkassenkarte und der zahllose schwere Grundrechtseingriff in Artikel 5 durch die unkontrollierte Weitergabe, [geschwärzt] und Abfrage und die unnachvollziehbare [geschwärzt], in Deutschland durch von der [geschwärzt] finanzierte Beratungsfirmen erfolgte, war bei ihm nicht erkennbar. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 169522.pdf - 2019-11-07_1-4_Kaschke_IZGMeldedaten.docx Anfragenr: 169522 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Stadt Eckernförde
AW: Antrag nach demm IZG SH [#169522]/ Ihr Besuch bei mir [#169522] Ich verstehe Ihre Frage nicht. Worum geht es I…
Von
Stadt Eckernförde
Betreff
AW: Antrag nach demm IZG SH [#169522]/ Ihr Besuch bei mir [#169522]
Datum
27. November 2019 13:09
Status
Ich verstehe Ihre Frage nicht. Worum geht es Ihnen? Um welche Anfrage handelt es sich? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich habe am 30. Oktober 2019 11:46 diese IFG Anfrage gestellt: Automatisierter Abr…
An Stadt Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Automatisierter Abruf von Lichtbildern bei der Personalausweis- und der Passbehörde [#169522]
Datum
28. November 2019 06:12
An
Stadt Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich habe am 30. Oktober 2019 11:46 diese IFG Anfrage gestellt: Automatisierter Abruf von Lichtbildern bei der Personalausweis- und der Passbehörde [#169522] Sie beantworteten am 7. November 2019 13:00 ablehnend. Ich bat Sie am 30. Oktober 2019 11:46 um Klarstellung, ob ihnen die betreffenden Passagen aus dem Personalausweisgesetz bekannt sind. Sie antworteten am 12. November 2019 08:52 mit dem Bezug auf unser Gespräch erneut ablehnend. Ich bat sie am 27. November 2019 11:25 um Weiterleitung an die zuständige Datenschutzbeauftragte und zog am 27. November 2019 11:35 die Landesdatenschutzbeauftragte zur Vermittlung hinzu um der Stadt eine erfolgreiche Beantwortung zu ermöglichen. Am 27. November 2019 13:09 fragten Sie welche Anfrage ich meine. Sie haben zweimal den Betreff der Konversation abgeändert. Ich habe ihnen heute unter dem ursprünglichen Betreff geantwortet damit Sie den Betreff zur Anfrage zuordnen können. Die Anfrage ist öffentlich nachvollziehbar: https://fragdenstaat.de/anfrage/automatisierter-abruf-von-lichtbildern-bei-der-personalausweis-und-der-passbehorde-1 Ich habe persönliche Daten in der Anfrage geschwärzt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 169522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169522 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in …
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Automatisierter Abruf von Lichtbildern bei der Personalausweis- und der Passbehörde“ [#169522] [#169522]
Datum
28. November 2019 11:55
Status

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in können Sie bitte kurz konkretisieren, welches Ihre Beschwerde ist? Ihre Anfrage rich…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Automatisierter Abruf von Lichtbildern bei der Personalausweis- und der Passbehörde“ [#169522] [#169522]
Datum
15. Januar 2020 13:14
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in können Sie bitte kurz konkretisieren, welches Ihre Beschwerde ist? Ihre Anfrage richtete sich an die Stadt Eckernförde, so dass ich nicht erkennen kann, dass hierfür nicht auch der Amtsleiter der Stadtverwaltung antworten kann. Die Aussage der Antwort ist, dass die angefragten Daten nicht bei der Verwaltung vorhanden sein. Bezweifeln Sie dieses? Wenn Sie hingegen Bedenken haben, dass bei der Stadt Eckernförde Datenschutzvorgaben abseits des IZG-SH nicht eingehalten wurden, so können Sie hierzu beim ULD eine Beschwerde einreichen: https://www.datenschutzzentrum.de/formular/beschwerde.php Dies wäre dann ein anderes Verfahren und würde auch in die Zuständigkeit von Kollegen von mir fallen? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], der Amtsleiter bestätigte zwar das die Personalausweisbilder abgefragt würden, könne jedoch n…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Automatisierter Abruf von Lichtbildern bei der Personalausweis- und der Passbehörde“ [#169522] [#169522]
Datum
16. Januar 2020 19:13
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], der Amtsleiter bestätigte zwar das die Personalausweisbilder abgefragt würden, könne jedoch nicht die Zulässigkeit überprüfen, weil "die Abfragen nicht protokolliert werden". Dem gegenüber steht, dass die Stadt Eckernförde "Diensteanbieter" über die Einspeisung und nach § 25 Absatz 2 Satz 7 PAsuwG "beteiligte Behörde" der Datenübermittlung ist. Und: PAuswG § 25 Absatz 2 Satz 7 " Alle Abrufe sind von den beteiligten Behörden so zu protokollieren, dass eine Kontrolle der Zulässigkeit der Abrufe möglich ist. " Ich verstehe somit nicht wie einerseits die Abfragen und die Einspeisung im Personalsausweisgesetz klar beschrieben, aber eine Abwesenheit des Protokolls der Abfragen als Grund für die Ablehnung genannt werden kann, oder wie die Stadt zwar Einspeisungen mit Personalausweis-Lichtbildern anbietet, aber nach Angabe des Amtsleiters "kein Protokoll" über die Abfrage führt. Mir ist nicht klar wer dieses Protokoll über die Abfragen denn sonst führen sollte, wenn nicht die einspeisende Behörde. Die Anfrage wurde nicht weitergeleitet und es wurde auch keine Behörde benannt bei der die Auskunft über das Protokoll der Abfragen gegebenenfalls erfolgreich wäre. Eine Abfrage von Lichtbildern aus Ausweisen die die Stadt eingespeist hat findet also statt, eine Auskunft über die Protokolle wird aber mit Verweis auf "Keine Daten" verweigert. [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 169522 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in ich kann Ihre Argumentation grundsätzlich nachvollziehen und habe bei der angefragte…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Automatisierter Abruf von Lichtbildern bei der Personalausweis- und der Passbehörde“ [#169522] [#169522]
Datum
22. Januar 2020 17:03
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich kann Ihre Argumentation grundsätzlich nachvollziehen und habe bei der angefragten Stelle bis zum 7. Februar 2020 um Stellungnahme gebeten. Sobald ich diesbezüglich etwas Neues erfahre, werde ich Sie umgehend unterrichten. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrer Herr Antragsteller/in, inzwischen habe ich die Rückmeldung der Stadt Eckernförde erhalten. Danach wi…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Automatisierter Abruf von Lichtbildern bei der Personalausweis- und der Passbehörde“ [#169522] [#169522]
Datum
14. Februar 2020 16:27
Status
Sehr geehrer Herr Antragsteller/in, inzwischen habe ich die Rückmeldung der Stadt Eckernförde erhalten. Danach wird das automatisierte Verfahren nach § 25 Abs. 2 Personalausweisgesetz bisher nicht durchgeführt (gleiches gelte für Verfahren nach dem Passgesetz) und noch an einer Umsetzung gearbeitet. Da es somit keine abgerufenen Fälle gäbe, existierten auch keine Protokolle. Da nach dem IZG-SH nur vorhandene Informationen angefragt werden können, erscheint es mir nachvollziehbar, dass Ihnen zu den automatisierten Verfahren keine weiteren Informationen zugeleitet werden können. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen