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Automatisierter Abruf von Lichtbildern bei der Personalausweis- und der Passbehörde

Anfrage an: Stadt Mannheim

1) Die Anzahl der Fälle, in denen Ordnungsbehörden Lichtbilder zum Zweck der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im automatisierten Verfahren bei der Personalausweisbehörde und der Passbehörde im Jahr 2018 und bisher in 2019 abgerufen haben.

2) Die Anzahl der Fälle, in denen die Behörden nach § 25 Abs. 2 S. 4 PAuswG bzw. § 22a Abs. 2 S. 5 PaßG Lichtbilder im automatisierten Verfahren bei der Personalausweisbehörde und der Passbehörde im Jahr 2018 und bisher in 2019 abgerufen haben.
Sofern hierzu Daten vorhanden sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Mai 2019
  • Frist
    19. Juni 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Di…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Automatisierter Abruf von Lichtbildern bei der Personalausweis- und der Passbehörde [#144048]
Datum
20. Mai 2019 16:55
An
Stadt Mannheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Die Anzahl der Fälle, in denen Ordnungsbehörden Lichtbilder zum Zweck der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im automatisierten Verfahren bei der Personalausweisbehörde und der Passbehörde im Jahr 2018 und bisher in 2019 abgerufen haben. 2) Die Anzahl der Fälle, in denen die Behörden nach § 25 Abs. 2 S. 4 PAuswG bzw. § 22a Abs. 2 S. 5 PaßG Lichtbilder im automatisierten Verfahren bei der Personalausweisbehörde und der Passbehörde im Jahr 2018 und bisher in 2019 abgerufen haben. Sofern hierzu Daten vorhanden sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Mannheim
Sehr geehrte<Information-entfernt> bezugnehmend auf Ihre Anfrage teilen wir zu Ziff. 1 folgendes mit: Von S…
Von
Stadt Mannheim
Betreff
WG: Automatisierter Abruf von Lichtbildern bei der Personalausweis- und der Passbehörde [#144048]
Datum
22. Mai 2019 15:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> bezugnehmend auf Ihre Anfrage teilen wir zu Ziff. 1 folgendes mit: Von Seiten der Bußgeldstelle des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung findet kein automatisierter Abruf von Lichtbildern im Sinne des § 25 Abs. 2 Satz 4 Personalausweisgesetz statt. Zahlen sind insoweit nicht vorhanden. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Mannheim
Hallo, Herr Antragsteller/in, hier die Zahlen der Mannheimer Abrufe (wir haben die Abrufmöglichkeit seit Mitte Dez…
Von
Stadt Mannheim
Betreff
Automatisierter Abruf von Lichtbildern bei der Personalausweis- und der Passbehörde [#144048]
Datum
31. Mai 2019 07:22
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Hallo, Herr Antragsteller/in, hier die Zahlen der Mannheimer Abrufe (wir haben die Abrufmöglichkeit seit Mitte Dezember 2018): Dez 2018: 10 Abfragen Jan 2019: 219 Abfragen Feb 2019: 100 Abfragen Mär 2019: 95 Abfragen Apr 2019: 133 Abfragen Freundliche Grüße
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