Autoticket

Den E-Mail-Verkehr zwischen einem Manager der Betreiberfirma Autoticket und einem Beamten des Verkehrsministeriums, welche nach dem Spiegel ( https://www.spiegel.de/politik/deutschland/pkw-maut-affaere-andreas-scheuer-wegen-e-mails-unter-druck-a-00000000-0002-0001-0000-000172728799 ) statt gefunden haben soll.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. September 2020
  • Frist
    23. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den E-Mail-Verkehr …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Autoticket [#197547]
Datum
21. September 2020 14:58
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den E-Mail-Verkehr zwischen einem Manager der Betreiberfirma Autoticket und einem Beamten des Verkehrsministeriums, welche nach dem Spiegel ( https://www.spiegel.de/politik/deutschland/pkw-maut-affaere-andreas-scheuer-wegen-e-mails-unter-druck-a-00000000-0002-0001-0000-000172728799 ) statt gefunden haben soll.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197547 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197547/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Bezug auf den unten aufgeführten Antrag, übersende ich Ihnen das beiliegende Sc…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Autoticket [#197547]
Datum
23. September 2020 13:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Bezug auf den unten aufgeführten Antrag, übersende ich Ihnen das beiliegende Schreiben zur Information und ggf. weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen