AVB-HI aus 1982 und 1992

die alten Fassungen der AVB-HI aus 1982 und 1992 der damaligen Liegenschaft für städtische Grundstücksvermietungen.
Noch heute gibt es die AVB-HI, "ALLGEMEINE VERTRAGSBESTIMMUNGEN für die Vermietung von Hafen- und Hafenindustrie-Grundstücken" in einer aktuell gültigen Fassung.

Laut Auskunft der Wirtschaftbehörde soll ich mich an die HPA wenden für diese Information. Die Finanzbehörde wiederum hatte mich an die Wirtschaftsbehörde verwiesen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Februar 2022
  • Frist
    3. März 2022
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Hamburg Port Authority Details
Von
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Betreff
AVB-HI aus 1982 und 1992 [#239519]
Datum
1. Februar 2022 15:00
An
Hamburg Port Authority
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
die alten Fassungen der AVB-HI aus 1982 und 1992 der damaligen Liegenschaft für städtische Grundstücksvermietungen. Noch heute gibt es die AVB-HI, "ALLGEMEINE VERTRAGSBESTIMMUNGEN für die Vermietung von Hafen- und Hafenindustrie-Grundstücken" in einer aktuell gültigen Fassung. Laut Auskunft der Wirtschaftbehörde soll ich mich an die HPA wenden für diese Information. Die Finanzbehörde wiederum hatte mich an die Wirtschaftsbehörde verwiesen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239519 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239519/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hamburg Port Authority
Sehr Antragsteller/in ich bestätige hiermit den Eingang Ihres Auskunftsersuchen nach §1 Hamburgisches Transparenz…
Von
Hamburg Port Authority
Betreff
AW: AVB-HI aus 1982 und 1992 [#239519]
Datum
2. Februar 2022 07:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich bestätige hiermit den Eingang Ihres Auskunftsersuchen nach §1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) Abs. 2. Ich möchte darauf hinweisen, dass eine Informationsbeschaffungspflicht der informationspflichtigen Stellen nach dem Gesetz nicht besteht und dass auch amtliche Statistiken nur von Informationspflicht erfasst sind, soweit sie bereits vorhanden sind oder sich ohne erheblichen und rechnerischen Aufwand ermitteln lassen. Auf die etwaige Erhebung von Gebühren gemäß §13 HmbTG Abs. (6) bzw. der "Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO)" für die Bereitstellung der gewünschten Unterlagen gemäß Ihrem Auskunftsersuchen weise ich hiermit ausdrücklich hin. Mit freundlichen Grüßen
Hamburg Port Authority
Sehr Antragsteller/in wir sehen keine Möglichkeit, Ihnen die AVB-HI in der Fassung von 1982 und 1992 zur Verfügu…
Von
Hamburg Port Authority
Betreff
AW: AVB-HI aus 1982 und 1992 [#239519]
Datum
9. Februar 2022 11:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir sehen keine Möglichkeit, Ihnen die AVB-HI in der Fassung von 1982 und 1992 zur Verfügung zu stellen. Diese fallen nicht unter die amtlichen Informationen im Sinne des § 2 Abs. 1 HmbTG. Ein hoheitliches behördliches Handeln der HPA liegt hier nicht vor. Auch bei privatrechtlichem Handeln staatlicher Organisationen zielt das Hamburgische Transparenzgesetz auf den Bereich der staatlichen Leistungsverwaltung ab, insbesondere auf die Daseinsvorsorge (Deckung der Grundbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger) sowie das Erbringen öffentlicher Dienstleistungen (z.B. im ÖPNV). Dort befinden wir uns aber hier nicht: Die Vermietung von Grundstücken ist im Unterschied dazu rein "fiskalisch" und damit anerkanntermaßen freie wirtschaftliche Betätigung des Staates - die HPA wird in mietvertraglichen Angelegenheiten also unternehmerisch und nicht in amtlicher Funktion tätig. Vor diesem Hintergrund sehen wir bei Ihnen keinen transparenzgesetzlichen Anspruch auf die Zurverfügungstellung der AVB-HI von 1982 und 1992. Dies Bescheid ergeht gemäß §1 Abs.2 HmbTGGebO gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Hamburg Port Authority, Neuer Wandrahm 4, 20457 Hamburg, erheben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ihre Rechtsauffassung kann ich nicht teilen. Bei der HPA handelt es sich um eine Ans…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AVB-HI aus 1982 und 1992 [#239519]
Datum
10. Februar 2022 10:53
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihre Rechtsauffassung kann ich nicht teilen. Bei der HPA handelt es sich um eine Anstalt des öffentlichen Rechts, welche vollständig auskunfspflichtig ist. Dabei ist es unerheblich, in welcher "Funktion" eine Aufgaben wahrgenommen werden. Wenn die Informationen vorhanden sind, dann müssen diese auch zur Verfügung gestellt werden. Zudem ist die aktuell gültige Fassung der AVB-HI von der HPA selber im Internet veröffentlicht worden. Auch sind die AVB-HI allgemeingültig und enthalten keine schützenswerte Informationen. Das Hamburger Transparentgesetz ist hier klar und eindeutig. Aus diesen Gründen lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid ein. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239519 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239519/

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Hamburg Port Authority
Sehr Antragsteller/in Ihrem Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz auf Zurverfügungstellung der AVB-HI v…
Von
Hamburg Port Authority
Betreff
AW: AVB-HI aus 1982 und 1992 [#239519]
Datum
21. Februar 2022 13:52
Status
Warte auf Antwort
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1,3 KB
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2,3 KB


Sehr Antragsteller/in Ihrem Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz auf Zurverfügungstellung der AVB-HI von 1982 und von 1992, eingegangen am 1. Februar 2022, haben wir mit Schreiben vom 9. Februar 2022 nicht entsprochen. Hiergegen richtet sich Ihr Widerspruch vom 10.2.2022. Nach nochmaliger Prüfung der Sach- und Rechtslage sind wir weiterhin der Auffassung, dass die von Ihnen gewünschten Dokumente dem fiskalischen Aufgabenbereich der HPA und nicht den amtlichen Informationen zuzuordnen sind, und damit nicht den zwingenden Anforderungen aus dem Transparenzgesetz unterliegen. Der Grad des Vertraulichkeitsgehalts der von Ihnen begehrten Informationen lässt andererseits aus unserer Sicht einen möglicherweise längeren Rechtsstreit über transparenzgesetzliche Verpflichtungen nicht gerechtfertigt erscheinen. Wir stellen Ihnen daher die gewünschten Dokumente anbei zur Verfügung. Insofern wird hiermit Ihrem Widerspruch vom 10.2.2022 formal abgeholfen. Mit freundlichen Grüßen