AVG Baustoffe Goch GmbH - Mengen unbelastetes Altholz

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß der Informationsplattform Abfall in NRW (AIDA) wird in der Altholzaufbereitung am Standort Rheinberg der AVG Baustoffe Goch GmbH auch unbelastetes Altholz aufbereitet. Der Standort dient der Versorgung des Kraftwerkskessel der Solvay Chemicals GmbH. Ich hätte dazu gerne folgende Auskünfte von Ihnen:

- Die genehmigte Behandlungskapazität der Anlage
- Der Anteil oder spezifische Mengen der dort verarbeiteten Abfallarten (gemäß AVV)
- Der Anteil oder spezifische Mengen der dort verarbeiteten Altholzkategorien (gemäß AltHolzV)

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Dezember 2021
  • Frist
    15. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß der Informat…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AVG Baustoffe Goch GmbH - Mengen unbelastetes Altholz [#235071]
Datum
11. Dezember 2021 09:16
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß der Informationsplattform Abfall in NRW (AIDA) wird in der Altholzaufbereitung am Standort Rheinberg der AVG Baustoffe Goch GmbH auch unbelastetes Altholz aufbereitet. Der Standort dient der Versorgung des Kraftwerkskessel der Solvay Chemicals GmbH. Ich hätte dazu gerne folgende Auskünfte von Ihnen: - Die genehmigte Behandlungskapazität der Anlage - Der Anteil oder spezifische Mengen der dort verarbeiteten Abfallarten (gemäß AVV) - Der Anteil oder spezifische Mengen der dort verarbeiteten Altholzkategorien (gemäß AltHolzV) Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235071 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235071/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage nach dem UIG NRW vom 11.12.2021 habe ich heute erhalten. Der Genehmigungsbe…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
AW: AVG Baustoffe Goch GmbH - Mengen unbelastetes Altholz [#235071]
Datum
13. Dezember 2021 17:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage nach dem UIG NRW vom 11.12.2021 habe ich heute erhalten. Der Genehmigungsbescheid für die Anlage der AVG Baustoffe Goch GmbH ist, da es sich um eine Anlage handelt, die unter die IED-Richtlinie fällt, öffentlich auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf einsehbar. https://www.brd.nrw.de/umweltinspekti... (2. Eintrag) Die Kapazitäten der Anlage werden u. a. auf den Seiten 7 und 8 beschrieben. Eine vollständige Auflistung der in der Anlage zugelassenen Abfallarten finden Sie ab Seite 95 des Bescheides. Es wird hierbei zwischen Altholz der Kategorien A I - A III (nicht gefährliche Abfälle) und A IV (gefährliche Abfälle) unterschieden. Die Anteile des Einsatzes der einzelnen Abfallstoffe sind hierbei nicht quotiert. Ich hoffe Ihre Anfrage hiermit beatwortet zu haben. Sollte dies nicht der Fall sein, so teilen Sie mir bitte mit, welche weiteren Informationen von Ihnen benötigt werden, ebenso falls noch Rückfragen Ihrerseits bestehen. Mit freundlichen Grüßen