Aviäre Influenza, hoch- oder niedrigpathogen

alle Nachweise, die zweifelsfrei belegen, dass Aviäre Influenza (hoch- bzw. niedrigpathogen) bei Ausbrüchen in Nutz-/Haus-/Kleintier-Geflügelhaltungen von außen (z.B. durch Wildvögel, Futter, Einstreu ect...) eingetragen wurde und die entsprechenden Geflügelpopulationen (Tierhaltung) infiziert haben.
Bitte übersenden Sie mir diese Informationen auch inkl. der Nachweismethode.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Januar 2023
  • Frist
    8. Februar 2023
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Doris Schröder
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Nachweise, die zweifelsfrei bele…
An Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
Aviäre Influenza, hoch- oder niedrigpathogen [#267134]
Datum
6. Januar 2023 11:29
An
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Nachweise, die zweifelsfrei belegen, dass Aviäre Influenza (hoch- bzw. niedrigpathogen) bei Ausbrüchen in Nutz-/Haus-/Kleintier-Geflügelhaltungen von außen (z.B. durch Wildvögel, Futter, Einstreu ect...) eingetragen wurde und die entsprechenden Geflügelpopulationen (Tierhaltung) infiziert haben. Bitte übersenden Sie mir diese Informationen auch inkl. der Nachweismethode.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anfragenr: 267134 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267134/ Postanschrift Doris Schröder << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Sehr geehrte Frau Schröder, hiermit bestätige ich Ihnen, dass Ihre Anfrage über das Portal „Frag den Staat“ vom 0…
Von
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Betreff
AW: Aviäre Influenza, hoch- oder niedrigpathogen [#267134]
Datum
6. Januar 2023 13:08
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Frau Schröder, hiermit bestätige ich Ihnen, dass Ihre Anfrage über das Portal „Frag den Staat“ vom 06.01.2023 beim Friedrich-Loeffler-Institut eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen,
Doris Schröder
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aviäre Influenza, hoch- oder niedrigpathogen“ vom 06.01.2023 (#267…
An Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AW: Aviäre Influenza, hoch- oder niedrigpathogen [#267134]
Datum
8. Februar 2023 08:00
An
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aviäre Influenza, hoch- oder niedrigpathogen“ vom 06.01.2023 (#267134) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Sehr geehrte Frau Schröder, mit E-Mail vom 06.01.2023 beantragen Sie auf Grundlage des IFG eine Übersendung von j…
Von
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Betreff
AW: Aviäre Influenza, hoch- oder niedrigpathogen [#267134]
Datum
10. Februar 2023 13:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schröder, mit E-Mail vom 06.01.2023 beantragen Sie auf Grundlage des IFG eine Übersendung von jeglichen Dokumenten, die zweifelsfrei belegen, dass Aviäre Influenza (hoch- bzw. niedrigpathogen) bei Ausbrüchen in Nutz-/Haus-/Kleintier-Geflügelhaltungen von außen (z.B. durch Wildvögel, Futter, Einstreu ect...) eingetragen wurde und die entsprechenden Geflügelpopulationen (Tierhaltung) infiziert haben, inkl. der Nachweismethode. Zum weiteren Verfahren möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Mit Ihrem Antrag hatten Sie um eine Einschätzung der anfallenden Gebühren gebeten. Nach § 10 IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren nach Maßgabe der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung-IFGGebV) vom 02.01.2006 erhoben. Grundsätzlich gebührenfrei ist die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrages. Für die Erteilung schriftlicher Auskünfte bzw. Herausgabe von Abschriften ist nach der IFGGebV ein Gebührenrahmen von bis zu 500,00 Euro vorgesehen. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand. Die von Ihnen erbetenen Dokumente sind umfangreich und erstrecken sich nach bisheriger Durchsicht auf ca. 20 Ordner. Es wird erwartet, dass für die vollständige Bearbeitung Ihres Antrages mit mehreren Arbeitstagen im mittleren Dienst sowie im höheren Dienst zu rechnen ist. Aufgrund des absehbaren Recherche- und Prüfaufwands dürfte mit dem Höchstsatz des Gebührenrahmens (500,00 Euro) zu rechnen sein. Genauere Angaben zur Gebührenhöhe sind vorab nicht möglich, da der Verwaltungsaufwand erst nach Abschluss der Bearbeitung festgestellt werden kann. Bislang sind keine Kosten entstanden. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie bis zum 20.02.2023 um Mitteilung, ob Sie Ihr Informationsersuchen trotz der zu erwartenden Gebühren aufrechterhalten bzw. ggf. auf ein bestimmtes Informationsbegehren eingrenzen möchten. Mit freundlichen Grüßen,
Doris Schröder
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Um bzgl. dieser Anfrage nach Informationsfreiheitsg…
An Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AW: Aviäre Influenza, hoch- oder niedrigpathogen [#267134]
Datum
10. Februar 2023 19:43
An
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Um bzgl. dieser Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz keinen besonderen Aufwand und keine Gebühren entstehen zu lassen, möchte ich mein Informationsbegehren auf einen Fall - z.B. den letzten - eingrenzen. Bitte übersenden Sie mir, gern auf digitalem Wege, die komplette Dokumentation zu diesem Fall, die zweifelsfrei (kausal) belegt, dass Aviäre Influenza (hoch- bzw. niedrigpathogen) bei Ausbruch in einer Nutz-/Haus-/Kleintier-Geflügelhaltung von außen (z.B. durch Wildvögel, Futter, Einstreu, ect..) eingetragen wurde und die entsprechende Geflügelpopulation (Tierhaltung) infiziert hat inkl. der Nachweismethoden. Teilen Sie mir bitte auch mit, falls Sie so einen Fall mit entsprechendem Nachweis nicht benennen können. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anfragenr: 267134 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267134/
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
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Doris Schröder
Sehr << Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, Um bzgl. dieser Anfrage nach Informationsfreiheitsge…
An Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AW: Automatische Antwort: [External] AW: Aviäre Influenza, hoch- oder niedrigpathogen [#267134]
Datum
10. Februar 2023 20:07
An
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, Um bzgl. dieser Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz keinen besonderen Aufwand und keine Gebühren entstehen zu lassen, möchte ich mein Informationsbegehren auf einen Fall - z.B. den letzten - eingrenzen. Bitte übersenden Sie mir, gern auf digitalem Wege, die komplette Dokumentation zu diesem Fall, die zweifelsfrei (kausal) belegt, dass Aviäre Influenza (hoch- bzw. niedrigpathogen) bei Ausbruch in einer Nutz-/Haus-/Kleintier-Geflügelhaltung von außen (z.B. durch Wildvögel, Futter, Einstreu, ect..) eingetragen wurde und die entsprechende Geflügelpopulation (Tierhaltung) infiziert hat inkl. der Nachweismethoden. Teilen Sie mir bitte auch mit, falls Sie so einen Fall mit entsprechendem Nachweis nicht benennen können. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Sehr geehrte Frau Schröder, vielen Dank für Ihre Nachricht. Die beteiligten Kolleginnen und Kollegen sind bis vor…
Von
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Betreff
AW: Automatische Antwort: [External] AW: Aviäre Influenza, hoch- oder niedrigpathogen [#267134]
Datum
13. Februar 2023 11:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schröder, vielen Dank für Ihre Nachricht. Die beteiligten Kolleginnen und Kollegen sind bis voraussichtlich nächste Woche nicht im Dienst. Daher bitte ich höflichst um etwas Geduld bezüglich der Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen
Doris Schröder
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Sicher ist diese Verszögerung der Ferienzeit gesch…
An Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AW: Automatische Antwort: [External] AW: Aviäre Influenza, hoch- oder niedrigpathogen [#267134]
Datum
13. Februar 2023 15:16
An
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Sicher ist diese Verszögerung der Ferienzeit geschuldet. Auf eine Woche später kommt es nun auch nicht mehr an, aber ich bitte Sie daran zu denken, dass die eigenetliche Frist zur Beantwortung meiner Anfrage bereits am 8. Februar abgelaufen ist. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anfragenr: 267134 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267134/
Doris Schröder
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aviäre Influenza, hoch- oder niedrigpathogen“ …
An Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AW: Automatische Antwort: [External] AW: Aviäre Influenza, hoch- oder niedrigpathogen [#267134]
Datum
22. Februar 2023 14:22
An
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aviäre Influenza, hoch- oder niedrigpathogen“ vom 06.01.2023 (#267134), inzwischen verkleinert, wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder
Doris Schröder
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Aviäre Influenza, hoch- oder niedrigpathogen“ [#267134]
Datum
1. März 2023 08:53
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/267134/ Meine Anfrage wurde noch immer nicht mit den angefragten Informationen beantwortet. Nachdem mir von Seiten des FLI erklärt wurde, dass meine ursprüngliche Frage eine Gebühr von ca. 500 Euro auslösen würde, hatte ich meine Anfrage noch einmal auf die Nennung mindestens eines Falles verkleinert. (Auch eine zweite Anfrage von mir wurde bisher nicht mit den entsprechenden Informationen beantwortet - hier ging es einfach um Rohdaten.) Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anhänge: - 267134.pdf Anfragenr: 267134 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267134/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
8. März 2023 07:19
Status
Warte auf Antwort

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Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Sehr geehrte Frau Schröder, auch wenn Sie Ihre Anfrage mit Schreiben vom 10.02.2023 auf einen Fall begrenzt haben…
Von
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Betreff
WG: Automatische Antwort: [External] AW: Aviäre Influenza, hoch- oder niedrigpathogen [#267134]
Datum
9. März 2023 11:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schröder, auch wenn Sie Ihre Anfrage mit Schreiben vom 10.02.2023 auf einen Fall begrenzt haben, teile ich Ihnen nach erneuter Prüfung mit, dass der Informationszugang zu diesem Fall gebührenpflichtig werden wird. Es ist leider nicht möglich, die Bearbeitung des Falles so einzugrenzen, dass wir ihn als einfache Auskunft behandeln und kostenfrei beantworten können, da keine zentralen Übersichten oder Zusammenstellungen dazu vorliegen und gleich zwei unserer Institute Recherche- und Anonymisierungsaufwand betreiben müssen. Nach Nummer 1.3 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen 60 bis 500 Euro für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen. Ein solcher Verwaltungsaufwand geht mit Ihrer Anfrage einher. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 Euro, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 Euro und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 Euro. Nach einer ersten groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige des höheren Dienstes auf 7 Stunden und für Angehörige des mittleren Dienstes auf 4 Stunden. Es würde somit eine Gebühr von 500 Euro entstehen. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie erneut um Mitteilung, ob Sie Ihr Informationsersuchen trotz der zu erwartenden Gebühren aufrechterhalten möchten. Unabhängig von Ihrer Entscheidung möchten wir Sie schon jetzt darauf hinweisen, dass bei der epidemiologischen Untersuchung der Eintragsquelle einer aviären Influenzavirusinfektion die in Frage kommenden Eintragsfaktoren in einem Ausschlussverfahren geprüft werden. Aus der dokumentierten Indizienlage wird der wahrscheinlichste Eintragsweg geschlussfolgert. Im Übrigen wirkt das Friedrich-Loeffler-Institut bei der epidemiologischen Untersuchung im Falle des Verdachtes oder des Ausbruchs einer Tierseuche gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 TierGesG lediglich mit. Vorrangig verfügungsberechtigt im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 IFG sind die jeweils zuständigen Landesbehörden (vgl. §§ 5, 24 TierGesG i.V.m. dem Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz des entsprechenden Bundeslandes). Mit freundlichen Grüßen,
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
10. März 2023 09:42
Status
Warte auf Antwort

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Doris Schröder
Sehr << Anrede >> das FLI hat sich bei mir zwar gemeldet, jedoch nicht mit der Beantwortung der Frage…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung mit dem FLI bei Ihrer Anfrage „Aviäre Influenza, hoch- oder niedrigpathogen“ [#267134] # IFG-723/002 II#0091 [#267134]
Datum
12. März 2023 18:39
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr << Anrede >> das FLI hat sich bei mir zwar gemeldet, jedoch nicht mit der Beantwortung der Frage, sondern mit der Frage an mich, ob ich bereit bin, Gebühren dafür zu zahlen. Ich werde darauf antworten und falls ich in der Sache wieder Hilfe brauche, mich an Sie wenden. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anfragenr: 267134 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267134/
Doris Schröder
Sehr << Anrede >> bzgl. Ihrer Frage, ob ich Gebühren für diese Anfrage zahlen würde, in Höhe von max.…
An Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung mit dem FLI bei Ihrer Anfrage „Aviäre Influenza, hoch- oder niedrigpathogen“ [#267134] # IFG-723/002 II#0091 [#267134]
Datum
12. März 2023 19:11
An
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr << Anrede >> bzgl. Ihrer Frage, ob ich Gebühren für diese Anfrage zahlen würde, in Höhe von max. 500 Euro, möchte ich erst noch einmal zu meinem Verständnis zwei Sachverhalte bei Ihnen nachfragen. 1. Für meine ursprüngliche Anfrage `... alle Nachweise, die zweifelsfrei belegen, dass Aviäre Influenza (hoch- bzw. niedrigpathogen) bei Ausbrüchen in Nutz-/Haus-/Kleintier-Geflügelhaltungen von außen (z.B. durch Wildvögel, Futter, Einstreu ect...) eingetragen wurde und die entsprechenden Geflügelpopulationen (Tierhaltung) infiziert haben. Bitte übersenden Sie mir diese Informationen auch inkl. der Nachweismethode.` hatten Sie mir bereits Gebühren im Bereich von 500 Euro in Aussicht gestellt und gefragt, ob ich meine Anfrage vereinfachen könnte. Dies hatte ich getan: `Um bzgl. dieser Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz keinen besonderen Aufwand und keine Gebühren entstehen zu lassen, möchte ich mein Informationsbegehren auf einen Fall - z.B. den letzten - eingrenzen. Bitte übersenden Sie mir, gern auf digitalem Wege, die komplette Dokumentation zu diesem Fall, die zweifelsfrei (kausal) belegt, dass Aviäre Influenza (hoch- bzw. niedrigpathogen) bei Ausbruch in einer Nutz-/Haus-/Kleintier-Geflügelhaltung von außen (z.B. durch Wildvögel, Futter, Einstreu, ect..) eingetragen wurde und die entsprechende Geflügelpopulation (Tierhaltung) infiziert hat inkl. der Nachweismethoden. Teilen Sie mir bitte auch mit, falls Sie so einen Fall mit entsprechendem Nachweis nicht benennen können.` Nun stellen Sie mir aber wieder Gebühren bis zu 500 Euro in Aussicht. Wenn es finanziell also gar keinen bzw. nur einen geringen Unterschied für mich machen würde, könnte ich auch überlegen, bei meiner ursprünglichen Antwort zu bleiben. 2. Sie schreiben weiter: `...Unabhängig von Ihrer Entscheidung möchten wir Sie schon jetzt darauf hinweisen, dass bei der epidemiologischen Untersuchung der Eintragsquelle einer aviären Influenzavirusinfektion die in Frage kommenden Eintragsfaktoren in einem Ausschlussverfahren geprüft werden. Aus der dokumentierten Indizienlage wird der wahrscheinlichste Eintragsweg geschlussfolgert.` Verstehe ich Sie mit dieser Aussage richtig, dass es bisher gar keinen kausalen Nachweis für die jeweils konkreten Eintragswege gibt? Wenn dem so wäre, dann wäre meine Anfrage durch Sie ja einfach zu beantworten und sie dürfte auch keine Gebühren verursachen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anfragenr: 267134 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267134/
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Sehr geehrte Frau Schröder, bereits die ursprüngliche Fassung Ihrer Anfrage warf im Hinblick auf die Formulierung…
Von
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Betreff
AW: [External] AW: Ihre Bitte um Vermittlung mit dem FLI bei Ihrer Anfrage „Aviäre Influenza, hoch- oder niedrigpathogen“ [#267134] # IFG-723/002 II#0091 [#267134]
Datum
13. März 2023 15:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schröder, bereits die ursprüngliche Fassung Ihrer Anfrage warf im Hinblick auf die Formulierung "alle Nachweise, die zweifelsfrei belegen..." das Problem auf, dass die Definition von "zweifelsfrei" eine Frage des Standpunkts ist. Deshalb bezog sich schon die erste Gebührenprognose auf wenige Beispielfälle. Nach Konkretisierung und Eingrenzung Ihrer Anfrage auf einen Fall stellte sich bei genauerer Prüfung durch die Fachwissenschaftler ein vergleichsweise hoher Nachbearbeitungsbedarf (insb. Anonymisierung) heraus. Der herausgesuchte Fall befasst sich mit Maßnahmen und epidemiologischen Ermittlungen anlässlich des Ausbruchs von HPAIV H5N8 in einem Putenmastbestand in Mecklenburg-Vorpommern. Amtliche tierseuchenrechtliche Maßnahmen erfolgten nach RL 2005/94 und GeflPestV. Epidemiologische Erhebungen wurden anhand des Geflügelpest-Fragebogens (Tierseuchen-Bekämpfungshandbuch, www.tsn.fli.bund.de) vorgenommen. Im Ausbruchsbetrieb und wichtigen Kontaktbetrieben erfolgten Befragungen, Begehungen und Probennahmen durch Tierärzte und Mitarbeiter aus dem VLA VG, Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Landesamt für Lebensmittelsicherheit, Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF MV) und Landeskriminalamt MV. Weitere Kontaktbetriebe wurden durch zuständige VLÄ klinisch untersucht und virologisch beprobt. Die Untersuchung amtlicher Proben erfolgte nach Diagnosehandbuch (E 2006/437). In der Zusammenfassung des Abschlussberichts heißt es: Der am 5.11.2014 amtlich festgestellte Ausbruch wird mit Darstellung der Klinik, der ergriffenen Maßnahmen, und möglicher Eintragswege geschildert. Der Viruseintrag erfolgte etwa zwischen dem 24. und 28.10.2014. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass sich H5N8 Virus zuvor länger im Bestand befand. Die meisten Eintragsmöglichkeiten ließen sich durch die Ermittlungen mit der Analyse vielfältigen Probenmaterials ausschließen. Geflügel in Kontaktbetrieben und Restriktionszonen wurde sämtlich mit negativem Ergebnis auf AIV untersucht. Die jagdlichen Aktivitäten von Betriebsangehörigen, ihr Kontakt zu AIV-kontaminierten Schalenwild-Fütterungen mit erheblichem Wildvogelkontakt, und die Untersuchungsergebnisse erlegter Wildvögel machen einen lokalen unbeabsichtigten Eintrag mit viruskontaminiertem Material wahrscheinlich. Empfehlungen zur Erhöhung der Biosicherheit im Betrieb wurden gegeben und umgesetzt. Ob Sie die darin geäußerte Ansicht eines kausalen Eintrags von außen teilen, können wir nicht beurteilen. Bitte geben Sie uns Bescheid, ob Sie - vorbehaltlich der angekündigten Gebühren - die gesamte Dokumentation zu diesem Fall wünschen. Mit freundlichen Grüßen,

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Doris Schröder
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Da in der Beschreibung bzw. Zusammenfassung Ihres…
An Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AW: [External] AW: Ihre Bitte um Vermittlung mit dem FLI bei Ihrer Anfrage „Aviäre Influenza, hoch- oder niedrigpathogen“ [#267134] # IFG-723/002 II#0091 [#267134]
Datum
14. März 2023 08:04
An
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Da in der Beschreibung bzw. Zusammenfassung Ihres herausgesuchten Falles aus 2014 bereits klar formuliert ist, dass kein kausaler (zweifelsfreier) Nachweis gefunden wurde, werde ich die gesamte Dokumentation nicht gegen Gebühr abrufen. In der Zusammenfassung steht: `Es ist sehr unwahrscheinlich, dass sich H5N8 Virus zuvor länger im Bestand befand. Die meisten Eintragsmöglichkeiten ließen sich durch die Ermittlungen mit der Analyse vielfältigen Probenmaterials ausschließen. () Die jagdlichen Aktivitäten von Betriebsangehörigen, ihr Kontakt zu AIV-kontaminierten Schalenwild-Fütterungen mit erheblichem Wildvogelkontakt, und die Untersuchungsergebnisse erlegter Wildvögel machen einen lokalen unbeabsichtigten Eintrag mit viruskontaminiertem Material wahrscheinlich.` Muss ich davon ausgehen, dass Sie mir den noch am besten untersuchten Fall angeboten haben? Dennoch wird hier eine Korrelation beschrieben. Ich gehe davon aus, dass Ihre Fachwissenschaftler die Definitionen von Korrelation und Kausalität kennen. Ob es sich um eine Korrelation oder einen kausalen Nachweis handelt, ist also keine und auch nicht meine Ansichtssache. Ein Beispiel: Trotzdem ich Ihre Behörde nach kausalen Nachweisen für Eintragswege gefragt habe, bieten Sie mir einen Fall an, der lediglich Vermutungen und Wahrscheinlichkeiten zu bieten hat. Ich könnte nun deshalb auch vermuten, dass Ihre Fachwissenschaftler die Definitionen von Korrelation und Kausalität nicht kennen oder verstehen. Das wäre aber eine Korrelation. Einen kausalen Nachweis dafür hätte ich jedoch nicht. Falls Sie doch einen Fall haben, der kausal den Nachweis des Eintragsweges/bzw. der Eintragsquelle (z.B. durch Wildvögel, Futter, Einstreu, ect..) erbringt, können Sie mir die Dokumentation gern noch einmal anbieten. Ansonsten muss ich davon ausgehen, dass Sie dazu keine kausalen Nachweise haben. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen, Doris Schröder Anfragenr: 267134 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267134/