AW: Aufhebung des Verbots von türkischen MHP Symbolen beim Erntedank-Umzug
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Fürth
Sehr geehrte Damen und Herren,
Laut Berichterstattung in den Fürther Nachrichten vom 05.01.17 wurde der türkischen Gemeinde das Tragen von Fahnen mit drei Halbmonden untersagt [1]. Am 13.03.17 veröffentlichte die DITIB Fürth auf ihrer Facebookseite [2] Bilder einer Pressekonferenz auf der die Aufhebung des Verbots von Vertretern verschiedenster türkischer Gruppierungen gefeiert wurde. Nach Aussage der DITIB [2] und verschiedener, teilweise großer, türkischer Tageszeitungen [3,4,5] wurde auf dieser Pressekonferenz ein Brief verlesen in dem das Verbot aufgehoben wird und den die zwei Bürgermeister unterschrieben haben. Am 15.08.17 schreiben die Fürther Nachrichten nun "Osmanische Kriegsflaggen in Fürth: Es bleibt bei Verbot" [6].
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Bitte nennen Sie mir kurz die Gründe warum es zu dem Verbot kam, was die Begründung dafür war und inwieweit es noch Bestand hat.
- Weiterhin möchte ich Sie bitten mir sämtliche Briefe, Mitteilungen sowie Aufforderungen aus der Verwaltung an die DITIB gingen zukommen zu lassen, sofern Sie diesen Vorgang betreffen. Hier sei ganz besonders der Brief erwähnt, der bei der oben genannten Pressekonferenz der DITIB verlesen wurde.
- Weiterhin möchte ich Sie bitten mir sämtliche Verwaltungs-interne Kommunikation zu dem Vorgang zukommen zu lassen, soweit diese im Anwendungsbereich der IFS liegen. Als Beispiel, aber nicht ausschließend, sei hier die Kommunikation zwischen Bürgermeisteramt und dem Liegenschaftsamt zu nennen.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Fürth (Informationsfreiheitssatzung Fürth).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Meines Erachtens handelt es sich sowieso um eine einfache schriftliche Auskünfte mit Herausgabe von wenigen Abschriften. Gebühren fallen somit nach Tarifgruppe 01.011.0111 des KommKvz. der Stadt Fürth nicht an.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.
[1]: http://www.nordbayern.de/region/fuerth/aus-fur-osmanische-kriegsflagge-beim-erntedankfestzug-1.5729718
[2]: https://www.facebook.com/yuksel.uret/posts/1291087420967443
[3]: https://turkishpress.de/news/panorama/13-03-2017/osmanen-flaggenverbot-stadt-fuerth-zeigt-einsicht
[4]: https://www.dailysabah.com/deutsch/deutschland/2017/03/13/stadt-fuerth-hebt-osmanen-flaggenverbot-auf
[5]: http://www.hurriyet.com.tr/furth-belediyesi-osmanli-bayragina-yasagi-kaldirdi-40393363
[6]: http://www.nordbayern.de/region/fuerth/osmanische-kriegsflaggen-in-furth-es-bleibt-bei-verbot-1.6499123
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage erfolgreich
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Datum17. August 2017
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19. September 2017
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