Ayllagebericht zu Afghanistan

Anfrage an: Auswärtiges Amt

In der Bundespressekonferenz vom 07.03.2018 wird der Asyllagebericht zu
Afghanistan erwähnt, den das Auswärtige Amt erstellt. Der Asyllagebericht zu Afghanistan sollte öffentlich zugänglich sein. Die Mitarbeiter des BAMF richten ihre Entscheidung bzgl. der Asylgewährung oder der Ablehnung von Asyl an diesem Bericht aus. Für Asylsuchende sollte transparent sein, welche Kriterien außer ihrer eigenen Fluchtgeschichte für die Asylentscheidung eine Rolle spielen.

Ergebnis der Anfrage

Am 6. April 2018 habe ich bei der Pressestelle des Auswärtigen Amtes nach dem Asyllagebericht gefragt, so wie er bereits in der Bundespressekonferenz am 7. März 2018 erwähnt wurde. Darauf habe ich folgende Antwort erhalten:

"Sehr geehrte Frau Ziegler,

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Unter 3 - Im Hintergrund, nicht zur Verwendung

Die Asyllageberichte sind interne Dokumente, die regulär als vertraulich eingestuft sind und nicht veröffentlicht werden.

Mit der Bitte um Verständnis und vielen Grüßen

Maike Freytag-Pitrocha
---
Pressereferat
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Tel.: +49-30-5000-2056
Fax: +49-30-5000-51760
E-Mail: 013-1@diplo.de"

Diese aus meiner Sicht unsachgemäße Antwort habe ich zum Anlass genommen, noch am 6.4.2018 eine Anfrage über FragDenStaat zu stellen.

In wochenlangen Schreiben zwischen dem Auswärten Amt und mir über das Portal, habe ich dann mit Datum vom 1.6. den Asyllagebericht erhalten. Dafür wurde eine Gebühr von 90 Euro erhoben, die ich auch bezahlt habe. Denn: Das Auswärtige Amt hat geliefert.

Allerdings habe ich 90 Euro für den veralteten Bericht abgedrückt. Denn in der Zwischenzeit wurde der Asyllagebericht im Mai 2018 aktualisiert. Statt mir den aktuellen zuzuschicken, hat man mir den veralteten geschickt und dafür Geld genommen.

Aber habe ich eine Handhabe in diesem Fall? Kann ich darauf bestehen, dass mir immer die aktuellsten Informationen übermittelt werden? Und wie kann ich überprüfen, ob ich die aktuellsten Infos bekommen habe? Denn parallel lief die Anfrage zum selben Thema von FragDenStaat, das Portal hat sein Ergebnis, nämlich den Bericht vom Mai 2018 erst am 25.07.2018 online gestellt.

FragDenStaat ist ein wichtiges Instrument, um das IFG durchzusetzen, aber trotzdem wird versucht, Bürger und Journalistinnen auszutricksen - zumindest vermittelt mir das mein eigener Fall.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. April 2018
  • Frist
    8. Mai 2018
  • Kosten dieser Information:
    90,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Kathy Ziegler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Bundespre…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Kathy Ziegler
Betreff
Ayllagebericht zu Afghanistan [#28678]
Datum
6. April 2018 18:21
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Bundespressekonferenz vom 07.03.2018 wird der Asyllagebericht zu Afghanistan erwähnt, den das Auswärtige Amt erstellt. Der Asyllagebericht zu Afghanistan sollte öffentlich zugänglich sein. Die Mitarbeiter des BAMF richten ihre Entscheidung bzgl. der Asylgewährung oder der Ablehnung von Asyl an diesem Bericht aus. Für Asylsuchende sollte transparent sein, welche Kriterien außer ihrer eigenen Fluchtgeschichte für die Asylentscheidung eine Rolle spielen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Kathy Ziegler <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kathy Ziegler << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kathy Ziegler
Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Asyllagebericht Afghanistan; Vg. 129-2018 Sehr geehrte Frau Ziegler,…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Asyllagebericht Afghanistan; Vg. 129-2018
Datum
9. April 2018 15:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Ziegler, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Kathy Ziegler
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Asyllagebericht Afghanistan; Vg. 129-2018 [#28678] Sehr geehrte …
An Auswärtiges Amt Details
Von
Kathy Ziegler
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Asyllagebericht Afghanistan; Vg. 129-2018 [#28678]
Datum
16. April 2018 16:37
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Benachrichtigung, dass Sie meine Anfrage bearbeiten. Ich hoffe, dass die Bearbeitung innerhalb des von Ihnen genannten Zeitraums von einem Monat erfolgen kann. ... Mit freundlichen Grüßen Kathy Ziegler Anfragenr: 28678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kathy Ziegler << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 129-2018 Sehr geehrte Frau Ziegler, anbei übersende ich ein Sch…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 129-2018
Datum
2. Mai 2018 16:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Ziegler, anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
Kathy Ziegler
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 129-2018 [#28678] 505-511.E IFG 129-2018 Sehr geehrt<<…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Kathy Ziegler
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 129-2018 [#28678]
Datum
2. Mai 2018 20:58
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
505-511.E IFG 129-2018 Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 02.05.2018. Wie Sie meiner Anfrage richtig entnehmen, möchte ich einerseits eine Begründung dafür, warum der Asyllagebericht zu Afghanistan nicht öffentlich ist. Andererseits bitte ich um die Übersendung des Asyllageberichts zu Afghanistan. Ich habe Ihren Hinweis verstanden, dass das Schwärzen sensibler Stellen in dem Asyllagebericht einen derart hohen Aufwand darstellt, dass ich mit Gebühren im zweistelligen Bereich und bis zu 500 Euro rechnen muss. Die Informationen sind mir diese hohen Gebühren wert. Allerdings möchte ich auch anmerken, dass ein bis zur Unverständlichkeit geschwärzter Bericht nutzlos ist. Ich gehe davon aus, dass eine so hohe Gebühr auch gewährleistet, dass relevante Informationen des Berichts erhalten bleiben. Gerne übersende ich Ihnen die Kostenübernahmeerklärung, allerdings fehlte das Formular in Ihrer Nachricht oder finde ich es an anderer Stelle? Mit freundlichen Grüßen Kathy Ziegler ... Mit freundlichen Grüßen Kathy Ziegler Anfragenr: 28678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kathy Ziegler << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 129-2018 [#28678] Sehr geehrte Frau Ziegler, vielen Dank fü…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 129-2018 [#28678]
Datum
3. Mai 2018 14:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Ziegler, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Eine schriftliche Erklärung ist nicht vorgesehen. Ich habe Sie so verstanden, dass Sie Ihren Antrag auch bei anfallenden Gebühren aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
Kathy Ziegler
AW: AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 129-2018 [#28678] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Kathy Ziegler
Betreff
AW: AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 129-2018 [#28678]
Datum
3. Mai 2018 18:56
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Nachricht. Ich hatte Ihr Schreiben so verstanden, dass ich eine gesonderte Erklärung hätte abgeben müssen. Gut, wenn meine Mitteilung an Sie so ausreichend ist. Können Sie in etwa absehen, wie lange die Bearbeitung dauern wird? Mit freundlichen Grüßen Kathy Ziegler Anfragenr: 28678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kathy Ziegler << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 129-2018 Sehr geehrte Frau Ziegler, die Bearbeitung Ihres o. g.…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 129-2018
Datum
4. Mai 2018 10:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Ziegler, die Bearbeitung Ihres o. g. Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) dauert noch an, da die zeitintensive Prüfung der Unterlagen zu möglichen Ausschlussgründen nach dem IFG (§ 3 IFG) noch nicht abgeschlossen ist. Ich bedauere dies, hoffe aber auf Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Kathy Ziegler
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 129-2018 [#28678] Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre letzt…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Kathy Ziegler
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 129-2018 [#28678]
Datum
4. Mai 2018 19:43
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre letzte Antwort überrascht mich, in den Schreiben davor war nicht die Rede davon, dass Sie noch nach §3 IFG noch prüfen, sondern eher mit der Bearbeitung des Dokuments beschäftigt sind. Ich bin davon ausgegangen, dass diese Prüfung bereits mit der ersten Antwort Ihrerseits abgeschlossen war, sonst hätte ja die weitere Korrespondenz keinen Sinn ergeben. Mit freundlichen Grüßen Kathy Ziegler Anfragenr: 28678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kathy Ziegler << Adresse entfernt >>
Kathy Ziegler
AW: AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 129-2018 [#28678] Sehr geehrte Damen und Herren, meine …
An Auswärtiges Amt Details
Von
Kathy Ziegler
Betreff
AW: AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 129-2018 [#28678]
Datum
8. Mai 2018 10:14
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ayllagebericht zu Afghanistan“ vom 06.04.2018 (#28678) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Kathy Ziegler Anfragenr: 28678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kathy Ziegler << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Asyllagebericht; Vg. 129-2018 Sehr geehrte Frau Ziegler, Sie haben …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Asyllagebericht; Vg. 129-2018
Datum
18. Mai 2018 10:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Ziegler, Sie haben mir im Laufe des Verfahrens zwei verschiedene Adressen benannt. Bitte teilen Sie mir mit, bei welcher es sich um Ihre zustellfähige Postanschrift handelt. Mit freundlichen Grüßen
Kathy Ziegler
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Asyllagebericht; Vg. 129-2018 [#28678] Sehr geehrte Damen und He…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Kathy Ziegler
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Asyllagebericht; Vg. 129-2018 [#28678]
Datum
18. Mai 2018 19:03
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, aus einer früheren Anfrage war noch meine alte Adresse gespeichert. Meine aktuelle Adresse lautet: Mit freundlichen Grüßen Kathy Ziegler Anfragenr: 28678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kathy Ziegler << Adresse entfernt >>
Kathy Ziegler
AW: AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Asyllagebericht; Vg. 129-2018 [#28678] Sehr geehrte Damen un…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Kathy Ziegler
Betreff
AW: AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Asyllagebericht; Vg. 129-2018 [#28678]
Datum
18. Mai 2018 19:04
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ayllagebericht zu Afghanistan“ vom 06.04.2018 (#28678) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Kathy Ziegler Anfragenr: 28678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kathy Ziegler << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem IFG / Asyllagebericht zu Afghanistan Bescheid: Dem Antrag wird entsprochen. Der Bescheid ist gebü…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem IFG / Asyllagebericht zu Afghanistan
Datum
1. Juni 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Bescheid: Dem Antrag wird entsprochen. Der Bescheid ist gebührenpflichtig.

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Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem IFG / Asyllagebericht zu Afghanistan Bescheid: Dem Antrag wird entsprochen. Der Bescheid ist gebü…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem IFG / Asyllagebericht zu Afghanistan
Datum
1. Juni 2018
Status
Bescheid: Dem Antrag wird entsprochen. Der Bescheid ist gebührenpflichtig.