AZ. 12 S 13/11, weiteres Urteil nach Zurückverweisung durch BGH AZ. III ZR 98/12

Anfrage an: Landgericht Koblenz

der BGH hat in seiner Entscheidung zum AZ. III ZR 98/12 vom 24.1.2018 die Sache an das Berufungsgericht (Landgericht Koblenz) zurückverwiesen. Bitte senden Sie mir das daraufhin von dem Berufungsgericht erlassene Urteil sowie zu. Sollte daraufhin der Rechtsweg weiter beschritten worden sein, senden Sie bitte auch diese Urteile zu.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Januar 2019
  • Frist
    12. Februar 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: der BGH hat in…
An Landgericht Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AZ. 12 S 13/11, weiteres Urteil nach Zurückverweisung durch BGH AZ. III ZR 98/12 [#35653]
Datum
8. Januar 2019 19:02
An
Landgericht Koblenz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
der BGH hat in seiner Entscheidung zum AZ. III ZR 98/12 vom 24.1.2018 die Sache an das Berufungsgericht (Landgericht Koblenz) zurückverwiesen. Bitte senden Sie mir das daraufhin von dem Berufungsgericht erlassene Urteil sowie zu. Sollte daraufhin der Rechtsweg weiter beschritten worden sein, senden Sie bitte auch diese Urteile zu.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landgericht Koblenz
Anforderung einer Entscheidung
Von
Landgericht Koblenz
Betreff
Anforderung einer Entscheidung
Datum
16. Januar 2019 11:00
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
586,9 KB