AZ 20210903230503: Zensur beim MDR (offizielle Beschwerde nach § 16 MDR-Staatsvertrag bzw. Art. 13 MDR-Satzung)

Werte Frau Prof. Dr. jur. Wille,

Sie werden aufgefordert mir detailliert darzulegen, warum mein Kommentar (Nutzername: Ihnen bekannt / E-Mail: Ihnen bekannt):

@MDR: Wie darf ich diese EIGEN-Studie des MDR verstehen – Ist der MDR neuerdings auch noch wissenschaftlich unterwegs und bringt peer-review-te wissenschaftliche Artikel bzw. Studien heraus? Stehen auch solche wissenschaftliche Aufgaben neuerdings auch im Rundfunkstaatsvertrag?

Dazu meine Hochachtung an Herrn Michael Schönherr, der als studierter Journalist und Redakteur einer Leipziger Filmproduktionsfirma (lt. Facebook) dazu auch noch ausgewiesener „Experte“ in Statistik und Zeitreihenanalyse zu sein scheint und dies auch noch zeitlich „stemmen“ kann.

nicht auf der Seite:

<https://www.mdr.de/wissen/datenprojekt-home-office-pendeln-einkommen-100.html>
<https://web.archive.org/save/https://www.mdr.de/wissen/datenprojekt-home-office-pendeln-einkommen-100.html>

veröffentlicht wurde. Ich fühle mich hierbei meiner Grundrechte auf Meinungsfreiheit beraubt. Da ich speziell eine Anfrage bzgl. der Studienerstellung hatte, können Sie auch nicht behaupten, dass dies keinen Bezug zu Thema hat.

Auch muss der verantwortliche Ersteller des Artikels, der direkt mit Namen genannt wurde, ausgehen, dass kritische Fragen zur Erstellung, zum Lebenslauf, etc. und zur Eignung bzgl. des Artikels gestellt werden. Dies auch deshalb, da mit Namensnennung der Redakteur eine Person des öffentlichen Lebens darstellt. Auch deshalb, da die Medienanstalt ohnehin im öffentlichen Rampenlicht steht und der verantwortliche Redakteur ein Teil davon ist.

Es gibt also keine Verletzung der Netiquette des MDR, die Sie unter <https://www.mdr.de/service/kommentarrichtlinien100.html> nachlesen können.

Dies ist eine offizielle Beschwerde nach § 16 MDR-Staatsvertrag bzw. Art. 13 MDR-Satzung. Ich bitte außerdem um Einhaltung des DSVGO! Ich bitte bei Antwort immer mit meinem Aktenzeichen 20210903230503 zu antworten.

MfG

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. September 2021
  • Frist
    8. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Werte Frau Prof. Dr. jur. Wille, Sie werden aufgefordert mir detailliert darzulegen, warum mein Kommentar (Nutzer…
An Mitteldeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AZ 20210903230503: Zensur beim MDR (offizielle Beschwerde nach § 16 MDR-Staatsvertrag bzw. Art. 13 MDR-Satzung) [#227811]
Datum
3. September 2021 23:38
An
Mitteldeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Werte Frau Prof. Dr. jur. Wille, Sie werden aufgefordert mir detailliert darzulegen, warum mein Kommentar (Nutzername: Ihnen bekannt / E-Mail: Ihnen bekannt): @MDR: Wie darf ich diese EIGEN-Studie des MDR verstehen – Ist der MDR neuerdings auch noch wissenschaftlich unterwegs und bringt peer-review-te wissenschaftliche Artikel bzw. Studien heraus? Stehen auch solche wissenschaftliche Aufgaben neuerdings auch im Rundfunkstaatsvertrag? Dazu meine Hochachtung an Herrn Michael Schönherr, der als studierter Journalist und Redakteur einer Leipziger Filmproduktionsfirma (lt. Facebook) dazu auch noch ausgewiesener „Experte“ in Statistik und Zeitreihenanalyse zu sein scheint und dies auch noch zeitlich „stemmen“ kann. nicht auf der Seite: <https://www.mdr.de/wissen/datenprojekt-home-office-pendeln-einkommen-100.html> <https://web.archive.org/save/https://www.mdr.de/wissen/datenprojekt-home-office-pendeln-einkommen-100.html> veröffentlicht wurde. Ich fühle mich hierbei meiner Grundrechte auf Meinungsfreiheit beraubt. Da ich speziell eine Anfrage bzgl. der Studienerstellung hatte, können Sie auch nicht behaupten, dass dies keinen Bezug zu Thema hat. Auch muss der verantwortliche Ersteller des Artikels, der direkt mit Namen genannt wurde, ausgehen, dass kritische Fragen zur Erstellung, zum Lebenslauf, etc. und zur Eignung bzgl. des Artikels gestellt werden. Dies auch deshalb, da mit Namensnennung der Redakteur eine Person des öffentlichen Lebens darstellt. Auch deshalb, da die Medienanstalt ohnehin im öffentlichen Rampenlicht steht und der verantwortliche Redakteur ein Teil davon ist. Es gibt also keine Verletzung der Netiquette des MDR, die Sie unter <https://www.mdr.de/service/kommentarrichtlinien100.html> nachlesen können. Dies ist eine offizielle Beschwerde nach § 16 MDR-Staatsvertrag bzw. Art. 13 MDR-Satzung. Ich bitte außerdem um Einhaltung des DSVGO! Ich bitte bei Antwort immer mit meinem Aktenzeichen 20210903230503 zu antworten. MfG
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 227811 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/227811/upload/8a23aed67ef725291e358dd0737996e844266948/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mitteldeutscher Rundfunk
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Mitteldeutscher Rundfunk
Betreff
Betreff versteckt
Datum
3. September 2021 23:38
Status
Anfrage abgeschlossen

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Sehr Antragsteller/in wir beziehen uns auf Ihre Anfrage vom 03.09.2021 an die Intendantin des Mitteldeutschen Ru…
Von
Mitteldeutscher Rundfunk
Betreff
WG: WG: AZ 20210903230503: Zensur beim MDR (offizielle Beschwerde nach § 16 MDR-Staatsvertrag bzw. Art. 13 MDR-Satzung) [#227811]
Datum
10. September 2021 11:30
Status
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57,1 KB


Sehr Antragsteller/in wir beziehen uns auf Ihre Anfrage vom 03.09.2021 an die Intendantin des Mitteldeutschen Rundfunks. Frau Prof. Dr. Wille hat uns gebeten, Ihnen zu antworten. Gern haben wir auch im aktuellen Fall zur Klärung Ihres Anliegens für Sie nachgefragt. Das Team von MDR Wissen kennt Sie als regen und engagierter Begleiter ihrer Arbeit und freut sich immer über konstruktive und sachliche Kritik/Meinungen/Kommentare. Diese sind sogar ausdrücklich erwünscht. Und es ist natürlich legitim Inhalte und/oder die Expertise von Autorinnen und Autoren zu hinterfragen, aber dann sachgerecht. Selbstverständlich ist dies auch immer eine Frage der Abwägung. Wenn Kommentare aber wiederholt einen geringschätzenden Eindruck hinterlassen, beeinflusst dies natürlich auch die Entscheidung strittige Kommentare im Zweifel nicht freizugeben. Wie Sie wissen, entscheiden die Redaktionen im Rahmen der Netiquette selbst über die Freigabe von Kommentaren. Eine Diskussion über gelöschte Kommentare kann nicht stattfinden. Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Frage, ob die Redaktion "neuerdings auch wissenschaftlich unterwegs" ist, verweisen wir gern auf die sehr fundierten datenjournalistischen Projekte des Mitteldeutschen Rundfunks, nachzulesen u.a. unter: https://www.mdr.de/nachrichten/deutsc... Freundliche Grüße