AZ: 4231 Js 11755/19M - Akteneinsicht
Es wird Akteneinsicht zu den Verfahren am AG Pirmasens mit dem im Betreff genannten Aktenzeichen beantragt.
Diese können mir gerne elektronisch per Mail o.ä. übersendet werden.
Alternativ wird gebeten die Akten am 12.03.2020 vor der entsprechenden Verhandlung einsehen zu können.
Um einen fairen Prozess mit der Möglichkeit sich zu verteidigen durchführen zu können, ist daher eine Akteneinsicht notwendig.
Sollte es nicht möglich sein Akteneinsicht vor dem Termin zu übersenden oder einsehen zu dürfen, so muss der Termin verschoben werden, da andernfalls keine angemessene Möglichkeit der Verteidigung gegeben ist.
Die Akteneinsicht über Verteidiger ist ebenfalls nicht möglich, da wie Ihnen bekannt ist, ein solcher nicht zugelassen wurde.
Ergebnis der Anfrage
War leider nicht möglich, leider verweigert bisher.
Daher ziehe ich die Anfrage zurück.
Es besteht auch offenbar keine Notwendigkeit mehr, da Aufhebung erfolgte.
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum7. März 2020
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15. April 2020
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