B 293, Ortsumfahrung Jöhlingen: B293-G30-BW-T2-BW

Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie, mir die amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen zum Vorgang B293 Ortumfahrung Jöhlingen zur Einsicht zugänglich zu machen. Mein Antrag bezieht sich konkret auf die Nutzen-Kosten-Rechnung und auf das Lärm- und Schadstoffemissionsgutachten zur Ortsumfahrung der B293 Jöhlingen, die Grundlage und mit entscheidungserheblich für die Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan 2030 waren. Meine Anfrage bezieht sich somit nicht auf Informationen über die derzeit stattfindende Aktualisierung des Verkehrsgutachtens.
Nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz habe ich deshalb einen unmittelbaren Anspruch auf Information. Ablehnungsgründe i. S. des § 9 LIFG liegen nicht vor.
Parallel reiche ich dieses Schreiben über die Plattform „fragdenstaat“ ein.
Eine Kopie dieses Antrages habe ich dem Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, mit gleicher Post übermittelt.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Oktober 2018
  • Frist
    17. November 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie, mir die amtlichen Zwecken dienenden…
An Regierungspräsidium Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
B 293, Ortsumfahrung Jöhlingen: B293-G30-BW-T2-BW [#34108]
Datum
18. Oktober 2018 08:32
An
Regierungspräsidium Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie, mir die amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen zum Vorgang B293 Ortumfahrung Jöhlingen zur Einsicht zugänglich zu machen. Mein Antrag bezieht sich konkret auf die Nutzen-Kosten-Rechnung und auf das Lärm- und Schadstoffemissionsgutachten zur Ortsumfahrung der B293 Jöhlingen, die Grundlage und mit entscheidungserheblich für die Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan 2030 waren. Meine Anfrage bezieht sich somit nicht auf Informationen über die derzeit stattfindende Aktualisierung des Verkehrsgutachtens. Nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz habe ich deshalb einen unmittelbaren Anspruch auf Information. Ablehnungsgründe i. S. des § 9 LIFG liegen nicht vor. Parallel reiche ich dieses Schreiben über die Plattform „fragdenstaat“ ein. Eine Kopie dieses Antrages habe ich dem Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, mit gleicher Post übermittelt. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Regierungspräsidium Karlsruhe
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe sie an die entsprechende Abteilung weiter gele…
Von
Regierungspräsidium Karlsruhe
Betreff
AW: B 293, Ortsumfahrung Jöhlingen: B293-G30-BW-T2-BW [#34108]
Datum
22. Oktober 2018 08:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe sie an die entsprechende Abteilung weiter geleitet, von dort werden Sie weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Regierungspräsidium Karlsruhe
Antrag auf Akteneinsicht 18.10.2018 Sehr geehrter , die von Ihnen mit anliegendem Schreiben beantragten Informati…
Von
Regierungspräsidium Karlsruhe
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Akteneinsicht 18.10.2018
Datum
15. November 2018
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter , die von Ihnen mit anliegendem Schreiben beantragten Informationen wollen wir Ihnen in unserem Dienstgebäude, Schlossplatz 4-6, 76131 zugänglich machen. Das weitere Vorgehen stimmen Sie bitte mit ... ab. Mit freundlichen Grüßen