B 42, Umgehung Leutesdorf

Da mein Wohnhaus in 56599 Leutesdorf, Kirchstr. 27, im Rahmen der geplanten Verlegung der B 42 entlang der Bahntrasse vom Abriss bedroht ist, bitte ich um Mitteilung des Standes der Beratungen und der evtl Terminplanung für die Umsetzung.
Ich werde keine Mittel mehr in ein Haus stecken, das für den Abriss vorgesehen ist. Das betrifft auch notwendige teuere Instandhaltungs- und Unterhaltskosten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. März 2019
  • Frist
    13. April 2019
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Thomas Hummel
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Da mein Wohnha…
An Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Details
Von
Thomas Hummel
Betreff
B 42, Umgehung Leutesdorf [#60645]
Datum
9. März 2019 10:01
An
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Da mein Wohnhaus in 56599 Leutesdorf, Kirchstr. 27, im Rahmen der geplanten Verlegung der B 42 entlang der Bahntrasse vom Abriss bedroht ist, bitte ich um Mitteilung des Standes der Beratungen und der evtl Terminplanung für die Umsetzung. Ich werde keine Mittel mehr in ein Haus stecken, das für den Abriss vorgesehen ist. Das betrifft auch notwendige teuere Instandhaltungs- und Unterhaltskosten.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Hummel <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Hummel

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Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Hummel, die Maßnahme „B 42, Ortsumgehung Leutesdorf, Bahnparallele“ ist im Bedarfsplan 2030 mi…
Von
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Betreff
B 42, Umgehung Leutesdorf [#60645]
Datum
28. März 2019 09:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hummel, die Maßnahme „B 42, Ortsumgehung Leutesdorf, Bahnparallele“ ist im Bedarfsplan 2030 mit Status „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*)“ als neues Vorhaben enthalten. In die Dringlichkeitskategorie WB* werden Vorhaben eingestuft, denen ein grundsätzlicher verkehrlicher Bedarf zugeschrieben wird, deren Investitionsvolumen jedoch den voraussichtlich bis 2030 zur Verfügung stehenden Finanzrahmen überschreitet. Die Auftragsverwaltungen der Länder können die Projektplanung für Maßnahmen des WB* aufnehmen. Der Bund gibt dabei keine Dringlichkeitsreihung vor. In der landeseigenen Reihung ist das Projekt in die Prioritätsstufe IV eingeordnet. Dies bedeutet, dass die Planungen nach 2020 aufgenommen werden sollen. Für die Maßnahme liegt bisher nur eine Vorplanung/Studie vor, auf deren Grundlage aufgrund des noch groben Maßstabes eine Aussage zu der Betroffenheit von Gebäuden nur schwer zu treffen ist. In der zweiten Jahreshälfte 2019 ist vorgesehen, das Projekt mit der Gemeinde Leutesdorf und der Verbandsgemeinde Bad Hönningen zu besprechen. Aufgrund der Komplexität des Projekts mit erheblichen Eingriffen kann noch nicht beurteilt werden, wann die Maßnahme baulich umgesetzt werden kann. Erfahrungsgemäß ist hier von einem mehrjährigen Planungsprozess bis hin zur Baugenehmigung auszugehen, in dem die Bevölkerung durch eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung mit einbezogen wird. Mit freundlichen Grüßen