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B-Plan Nr. 68/17 für das ehemalige Hevag-Gelände Wismar

Anfrage an: Umweltbundesamt

Durch beträchtliche Geruchsbelästigung über Wochen (Benzin, Teer und Chemiekalien) erbitte ich das Bodengutachten für das Sportgelände am Rand der Baustelle, gezeichnet als Sondergebiet. Sanierung des Bodens/Altlasten - wohin kommen die Altlasten? Zwei Menschen sind in den letzten 3 Jahren nach sehr kurzer Krankheit (Hirntumor, Lungenkrebs bei Nichtraucher) gestorben. Beide arbeiteten vornehmlich auf dem Gelände der ehem. Hevag (Stadtgasherstellung durch Entgasen von Steinkohle, Abfälle verblieben auf dem Gelände). Jetzt sollen dort Wohn-und Geschäftszentrum entstehen - am Rande des Biotops Kuhweide. Flächenversiegelung ist KEINE umweltgerechte Altlastenentsorgung!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Juni 2020
  • Frist
    31. Juli 2020
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Christine Becker
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Durch beträ…
An Umweltbundesamt Details
Von
Christine Becker
Betreff
B-Plan Nr. 68/17 für das ehemalige Hevag-Gelände Wismar [#191712]
Datum
29. Juni 2020 13:04
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Durch beträchtliche Geruchsbelästigung über Wochen (Benzin, Teer und Chemiekalien) erbitte ich das Bodengutachten für das Sportgelände am Rand der Baustelle, gezeichnet als Sondergebiet. Sanierung des Bodens/Altlasten - wohin kommen die Altlasten? Zwei Menschen sind in den letzten 3 Jahren nach sehr kurzer Krankheit (Hirntumor, Lungenkrebs bei Nichtraucher) gestorben. Beide arbeiteten vornehmlich auf dem Gelände der ehem. Hevag (Stadtgasherstellung durch Entgasen von Steinkohle, Abfälle verblieben auf dem Gelände). Jetzt sollen dort Wohn-und Geschäftszentrum entstehen - am Rande des Biotops Kuhweide. Flächenversiegelung ist KEINE umweltgerechte Altlastenentsorgung!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christine Becker Anfragenr: 191712 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191712/ Postanschrift Christine Becker << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christine Becker
Umweltbundesamt
Sehr geehrte Frau Becker, Ihre Anfrage über das Internetportal "fragdenstaat.de" ist in unserem Haus ein…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: B-Plan Nr. 68/17 für das ehemalige Hevag-Gelände Wismar [#191712]
Datum
1. Juli 2020 13:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Becker, Ihre Anfrage über das Internetportal "fragdenstaat.de" ist in unserem Haus eingegangen. Ihr Antrag wird derzeit im Haus geprüft. Der Geschäftsgang im Haus wird durch den Bürgerservice koordiniert. Mit freundlichen Grüßen
Umweltbundesamt
Sehr geehrte Frau Becker, wir bedanken uns für Ihre Anfrage, die uns über das Internetportal "fragdenstaat.de…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: IFG-Antrag B-Plan Nr. 68/17 für das ehemalige Hevag-Gelände Wismar [#191712]
Datum
28. Juli 2020 13:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Becker, wir bedanken uns für Ihre Anfrage, die uns über das Internetportal "fragdenstaat.de" erreichte. Wir haben Ihren Antrag geprüft. Die von Ihnen erbetenen Informationen liegen im Umweltbundesamt nicht vor. Das Umweltbundesamt (UBA) ist als eine obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums für die Erfüllung besonderer Sachaufgaben von bundesweiter Bedeutung zuständig. Daraus und aus dem UBA-Errichtungsgesetz ergibt sich, dass wir keinerlei Befugnisse im Bereich des Vollzugs (insbesondere im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer und Kommunen) oder der Rechtsprechung besitzen. Zwischen Bund und Ländern bestehen im Altlastenbereich keine verbindlichen Berichtspflichten, weshalb das UBA grundsätzlich nicht über standortkonkrete Daten und Informationen verfügt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie nicht zu juristischen Fragen im Einzelfall beraten, Entscheidungen zuständiger Vollzugsbehörden nicht bewerten oder Gutachter, Ingenieurbüros, Fachanwälte und Sanierungsfirmen nicht empfehlen. Möglicherweise könnten Listen zu Altlastenflächen im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern vorliegen. Wie empfehlen Ihnen, dort nachzufragen. Mögliche Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/ Die zuständige untere Bodenschutzbehörde, die meistens bei der Umweltverwaltung Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt angesiedelt ist, führt ein sogenanntes Altlastenkataster oder ein Verdachtsflächenkataster. Wenn ein berechtigtes Interesse Ihrerseits besteht, ist die Behörde verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen. Kontaktmöglichkeiten zur unteren Bodenschutzbehörde Nordwestmecklenburg finden Sie hier: https://www.nordwestmecklenburg.de/de/untere_bodenschutzbehoerde/untere-bodenschutzbehoerde.html Hier sollte Sie auch Auskünfte erhalten zur Verbringung der Altlasten. Sofern Sie aus unserem Haus wegen der Ablehnung des Informationszugangs einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen, erbitten wir eine entsprechende Rückmeldung. Mit freundlichem Gruß
Christine Becker
Sehr << Anrede >> Es fanden im Februar 2021 Baumfällarbeiten statt in Größen ordnungen, OHNE Überprüf…
An Umweltbundesamt Details
Von
Christine Becker
Betreff
AW: IFG-Antrag B-Plan Nr. 68/17 für das ehemalige Hevag-Gelände Wismar [#191712]
Datum
27. Februar 2021 11:07
An
Umweltbundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
umweltamt.pdf
7,0 KB
Sehr << Anrede >> Es fanden im Februar 2021 Baumfällarbeiten statt in Größen ordnungen, OHNE Überprüfung, welcher Baum (Stammdurchmesser über 50 cm) gefällt werden darf. Anbei die Anfrage an das Ministerium für Umwelt, Schwerin. Mit freundlichen Grüßen Christine Becker Anhänge: - umweltamt.pdf Anfragenr: 191712 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191712/ Postanschrift Christine Becker << Adresse entfernt >>
Umweltbundesamt
Sehr geehrte Frau Becker, Ihre Anfrage ist in unserem Haus eingegangen. Nach Prüfung Ihrer Anfrage stellen wir fes…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: IFG-Antrag B-Plan Nr. 68/17 für das ehemalige Hevag-Gelände Wismar [#191712]
Datum
4. März 2021 11:34
Status
Sehr geehrte Frau Becker, Ihre Anfrage ist in unserem Haus eingegangen. Nach Prüfung Ihrer Anfrage stellen wir fest, dass das von Ihnen angehängte Schreiben nicht an das Umweltbundesamt gerichtet ist. Offensichtlich wurde es an unser Haus falsch adressiert. Insofern bitten wir Sie, sich mit Ihrem Anliegen direkt an das - von Ihnen adressierte - Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern zu wenden. Mit freundlichem Gruß

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Christine Becker
Sehr << Anrede >> Herzlichen Dank!. Vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpom…
An Umweltbundesamt Details
Von
Christine Becker
Betreff
AW: IFG-Antrag B-Plan Nr. 68/17 für das ehemalige Hevag-Gelände Wismar [#191712]
Datum
4. März 2021 11:37
An
Umweltbundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Herzlichen Dank!. Vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern erhielt ich keine ausreichendde Antwort. Mit freundlichen Grüßen Christine Becker Anfragenr: 191712 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191712/