B-Plan Schnelsen 79

Wir bitten um Auskunft über den aktuellen Sachstand, insbesondere, ob das angestrengte Normenkontrollverfahren Seitens des Racket Inn schon aufgenommen wurde. Des weiteren, wann die Umsetzungsfrist gem. städtebaulichen Vertrag beginnt zu laufen (Frist von 5 Jahren)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2019
  • Frist
    7. Januar 2020
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Björn Dymek
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
Björn Dymek
Betreff
B-Plan Schnelsen 79 [#171447]
Datum
3. Dezember 2019 20:33
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Wir bitten um Auskunft über den aktuellen Sachstand, insbesondere, ob das angestrengte Normenkontrollverfahren Seitens des Racket Inn schon aufgenommen wurde. Des weiteren, wann die Umsetzungsfrist gem. städtebaulichen Vertrag beginnt zu laufen (Frist von 5 Jahren)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Björn Dymek Anfragenr: 171447 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171447 Postanschrift Björn Dymek << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Björn Dymek
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW
Datum
3. Dezember 2019 20:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter www.hamburg.de/bsw/ ( http://www.hamburg.de/bsw/ ) ( http://www.hamburg.de/bsw/ )unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BSW ( https://www.hamburg.de/contentblob/11119062/fcc850d31f0d2d6a0a3f815a5aeb9795/data/datenschutzerklaerung-bsw.pdf )“ ( https://www.hamburg.de/contentblob/11119062/fcc850d31f0d2d6a0a3f815a5aeb9795/data/datenschutzerklaerung-bsw.pdf ) zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Dymek, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Stad…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: [EXTERN]-B-Plan Schnelsen 79 [#171447]
Datum
6. Dezember 2019 14:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dymek, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter www.hamburg.de/bsw/ unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BSW“ zusammengestellt. Dieser Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Dymek, leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die Frist zur Beantwortung Ihrer Anfrage (gem. § …
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: [EXTERN]-B-Plan Schnelsen 79 [#171447] - Verlängerung der Frist
Datum
3. Januar 2020 12:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dymek, leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die Frist zur Beantwortung Ihrer Anfrage (gem. § 13 Abs. 3 HmbTG) auf zwei Monate verlängert wird, da die gewünschten Informationen nicht innerhalb eines Monates zugänglich gemacht werden können. Ich bitte Sie um Verständnis. Mit freundlichem Gruß

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Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Dymek, die Verordnung zum Bebauungsplanverfahren Schnelsen 79 (Wohnen am Königskinderweg) ist …
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: [EXTERN]-B-Plan Schnelsen 79 [#171447]
Datum
16. Januar 2020 12:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dymek, die Verordnung zum Bebauungsplanverfahren Schnelsen 79 (Wohnen am Königskinderweg) ist am 18.06.2016 in Kraft getreten. Die durch das benachbarte Racket Inn eingereichte Normenkontrollklage ist zurzeit noch vor dem Oberverwaltungsgericht anhängig. Zwischen dem Investor für den Wohnungsbau und dem Racket Inn gibt es bilaterale Verhandlungen über einen außergerichtlichen Vergleich. Aufgrund der laufenden rechtlichen Auseinandersetzung sind die im Grundstücksvertrag und im städtebaulichen Vertrag genannte Fristen gehemmt und entfalten aktuell keine Gültigkeit. Mit freundlichem Gruß