B1 und B102 Verkehrsschau Bereich Stadt Brandenburg an der Havel

Die Protokolle der letzten Verkehrsschauen (ab dem Jahre 2015) der B1 und B102 im Bereich der Stadt Brandenburg an der Havel

Sollte die letzte Verkehrsschau vor dem Jahr 2015 stattgefunden haben, so senden Sie mir bitte das Protokoll eben dieser.

Über eine Zusendung in elektronischer Form würde ich mich freuen.

Hinweis: Verwaltungsvorschrift Straßenverkehrsordnung
Alle zwei Jahre haben die Straßenverkehrsbehörden zu diesem Zweck eine umfassende Verkehrsschau vorzunehmen, auf Straßen von erheblicher Verkehrsbedeutung und überall dort, wo nicht selten Unfälle vorkommen, alljährlich, erforderlichenfalls auch bei Nacht. An den Verkehrsschauen haben sich die Polizei und die Straßenbaubehörden zu beteiligen; auch die << Antragsteller:in >> der Straßenbaulast, die öffentlichen Verkehrsunternehmen und ortsfremde Sachkundige aus Kreisen der Verkehrsteilnehmer sind dazu einzuladen. Bei der Prüfung der Sicherung von Bahnübergängen sind die Bahnunternehmen, für andere Schienenbahnen gegebenenfalls die für die technische Bahnaufsicht zuständigen Behörden hinzuzuziehen. Über die Durchführung der Verkehrsschau ist eine Niederschrift zu fertigen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. März 2020
  • Frist
    7. April 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Landesbetrieb Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
B1 und B102 Verkehrsschau Bereich Stadt Brandenburg an der Havel [#181993]
Datum
5. März 2020 21:26
An
Landesbetrieb Straßenwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Protokolle der letzten Verkehrsschauen (ab dem Jahre 2015) der B1 und B102 im Bereich der Stadt Brandenburg an der Havel Sollte die letzte Verkehrsschau vor dem Jahr 2015 stattgefunden haben, so senden Sie mir bitte das Protokoll eben dieser. Über eine Zusendung in elektronischer Form würde ich mich freuen. Hinweis: Verwaltungsvorschrift Straßenverkehrsordnung Alle zwei Jahre haben die Straßenverkehrsbehörden zu diesem Zweck eine umfassende Verkehrsschau vorzunehmen, auf Straßen von erheblicher Verkehrsbedeutung und überall dort, wo nicht selten Unfälle vorkommen, alljährlich, erforderlichenfalls auch bei Nacht. An den Verkehrsschauen haben sich die Polizei und die Straßenbaubehörden zu beteiligen; auch die Antragsteller/in der Straßenbaulast, die öffentlichen Verkehrsunternehmen und ortsfremde Sachkundige aus Kreisen der Verkehrsteilnehmer sind dazu einzuladen. Bei der Prüfung der Sicherung von Bahnübergängen sind die Bahnunternehmen, für andere Schienenbahnen gegebenenfalls die für die technische Bahnaufsicht zuständigen Behörden hinzuzuziehen. Über die Durchführung der Verkehrsschau ist eine Niederschrift zu fertigen. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181993 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181993 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesbetrieb Straßenwesen
Ihr Antrag nach AIG mit E-Mail vom 05.03.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingan…
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
Ihr Antrag nach AIG mit E-Mail vom 05.03.2020
Datum
9. März 2020 16:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) mit E -Mail vom 05.03.2020 bezüglich der Protokolle der Verkehrsschauen der B 1 und B 102 im Bereich der Stadt Brandenburg an der Havel. Freundliche Grüße
Landesbetrieb Straßenwesen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Stadt Brandenburg an der Havel. Dies…
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
AW: B1 und B102 Verkehrsschau Bereich Stadt Brandenburg an der Havel [#181993]
Datum
10. März 2020 13:18
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Stadt Brandenburg an der Havel. Diese ist im Rahmen ihrer Aufgaben als Verkehrsbehörde für die Verkehrsschauen incl. Protokollierung zuständig. Freundliche Grüße

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Ihr Antrag auf Akteneinsicht mit E-Mail vom 05.03.2020 Ihr Antrag auf Akteneinsicht mit E-Mail vom 05.03.2020 Übe…
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht mit E-Mail vom 05.03.2020
Datum
13. März 2020 15:07
Status
Ihr Antrag auf Akteneinsicht mit E-Mail vom 05.03.2020 Übersendung der Protokolle der letzten Verkehrsschauen der b 1 und B 102 Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 05.03.2020 haben Sie einen Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) gestellt und um Übersendung der Protokolle der letzten Verkehrsschauen ab dem Jahr 2015 der B 1 und der B 102 im Bereich der Stadt Brandenburg an der Havel gebeten. Sofern die letzte Verkehrsschau vor dem Jahr 2015 stattgefunden hat, sollte Ihnen dieses Protokoll übersandt werden. Den Antrag werde ich gemäß § 6 Abs. 1 Satz 6 AIG an die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Brandenburg an Havel zur Beantwortung weiterleiten, da die von Ihnen erbetenen Protokolle der Verkehrsschauen dem Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg zum Teil nur in Auszügen vorliegen. In Ihrer E-Mail vom 05.03.2020 haben Sie selbst darauf hingewiesen, dass gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu § 45 Abs. 3 regelmäßige Verkehrsschauen durch die Straßenverkehrsbehörde vorgeschrieben sind. Die Stadt Brandenburg an der Havel hat eine eigene Straßenverkehrsbehörde und ist daher für die Durchführung der Verkehrsschauen betreffend die B 1 und B 102 im Bereich der Stadt Brandenburg an der Havel zuständig. Den Straßenverkehrsbehörden obliegt die Aufgabe zur Vorbereitung, Durchführung und Protokollierung der Verkehrsschauen. Dies ist im Merkblatt für die Durchführung von Verkehrsschauen (als Anlage beigefügt) aber auch im "Gemeinsamer Erlass des Ministeriums des Innern und Kommunales und des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Organisation, zu den Zuständigkeiten und Aufgaben von Verkehrsunfallkommissionen im Land Brandenburg" vom 10.12.2019 (Punkt 4.1, letzter Absatz) nachzulesen. Auch diesen Erlass füge ich Ihnen in der Anlage bei. Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg ist an den Verkehrsschauen lediglich zu beteiligen. Ich kann Ihren Antrag auf Akteneinsicht durch Übersendung der Protokolle der Verkehrsschauen der B 1 und B 102 im Stadtbereich der Stadt Brandenburg an der Havel ab dem Jahr 2015 daher nicht bescheiden. Dieser ist an die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel zu richten. Freundliche Grüße