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B196 Führerscheinerweiterung technisch derzeit aufgrund Corona-Krise nicht mehr möglich - Anfrage zu einer Ausnahmegenehmigung

Aussergewöhnliche Zeiten erfordern aussergewöhnliche Aktionen!
Leider ist es hier in Berlin jetzt nicht mehr möglich, nach Absolvieren der Schulung zum B196 den Führerschein umzutauschen. Dies ist leider eine Voraussetzung, um die A1-Klasse führen zu können. Die Bezirksämter stornieren aktuell alle gebuchten Abgabetermine (weil anderes wichtiger ist), das in Berlin ebenfalls zuständige LABO hat den Kundenverkehr komplett geschlossen. Die nächsten Termine zur Abgabe sind (momentan) erst wieder ab Mai möglich, die Bearbeitung dauert momentan 6-8 Wochen, es ist damit zu rechnen, dass es bis dahin wesentlich länger dauern wird, weil es bis dahin eine "Halde" geben wird (letztes Jahr hat es bei mir 4 Monate gedauert). Meine Idee und Frage wäre: Könnte das Bundesland Berlin nicht unürokratisch beschliessen, dass die Bürger, die alle Voraussetzungen erfüllen, also im Besitz der Schulungsbescheinigung sind, für eine Übergangszeit bis zur Erteilung des neuen Führerscheines trotzdem ihre Maschinen fahren dürfen? Vielleicht könnten das die Polizeibehörden vor Ort prüfen oder sie erteilen eine vorübergehende Erlaubnis? In meinem Fall ist es so: Ich habe einen Roller gekauft, der zum 1.4. zugelassen und versichert sein wird aber realistisch werde ich den Roller dann monatelang, grad im Sommer nicht fahren dürfen, obschon ich alle Voraussetzungen erfülle. Ich darf ihn ja noch nicht einmal beim Händler vom Hof fahren. Ich weiß von Bürgern, die es drauf ankommen lassen und trotzdem fahren aber was ist bei einem Unfall? Ich hoffe, dass der Staat uns mit dem Problem nicht alleine lässt, es ist keine schöne Vorstellung in den Zeiten von Corona auf das Motorrad oder den Roller verzichten zu müssen, die Öffis soll man ja auch meiden. Ich freue mich über eine Prüfung meiner Idee!

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Warte auf Antwort
  • Datum
    17. März 2020
  • Frist
    21. April 2020
  • 29 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
B196 Führerscheinerweiterung technisch derzeit aufgrund Corona-Krise nicht mehr möglich - Anfrage zu einer Ausnahmegenehmigung [#182834]
Datum
17. März 2020 17:59
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aussergewöhnliche Zeiten erfordern aussergewöhnliche Aktionen! Leider ist es hier in Berlin jetzt nicht mehr möglich, nach Absolvieren der Schulung zum B196 den Führerschein umzutauschen. Dies ist leider eine Voraussetzung, um die A1-Klasse führen zu können. Die Bezirksämter stornieren aktuell alle gebuchten Abgabetermine (weil anderes wichtiger ist), das in Berlin ebenfalls zuständige LABO hat den Kundenverkehr komplett geschlossen. Die nächsten Termine zur Abgabe sind (momentan) erst wieder ab Mai möglich, die Bearbeitung dauert momentan 6-8 Wochen, es ist damit zu rechnen, dass es bis dahin wesentlich länger dauern wird, weil es bis dahin eine "Halde" geben wird (letztes Jahr hat es bei mir 4 Monate gedauert). Meine Idee und Frage wäre: Könnte das Bundesland Berlin nicht unürokratisch beschliessen, dass die Bürger, die alle Voraussetzungen erfüllen, also im Besitz der Schulungsbescheinigung sind, für eine Übergangszeit bis zur Erteilung des neuen Führerscheines trotzdem ihre Maschinen fahren dürfen? Vielleicht könnten das die Polizeibehörden vor Ort prüfen oder sie erteilen eine vorübergehende Erlaubnis? In meinem Fall ist es so: Ich habe einen Roller gekauft, der zum 1.4. zugelassen und versichert sein wird aber realistisch werde ich den Roller dann monatelang, grad im Sommer nicht fahren dürfen, obschon ich alle Voraussetzungen erfülle. Ich darf ihn ja noch nicht einmal beim Händler vom Hof fahren. Ich weiß von Bürgern, die es drauf ankommen lassen und trotzdem fahren aber was ist bei einem Unfall? Ich hoffe, dass der Staat uns mit dem Problem nicht alleine lässt, es ist keine schöne Vorstellung in den Zeiten von Corona auf das Motorrad oder den Roller verzichten zu müssen, die Öffis soll man ja auch meiden. Ich freue mich über eine Prüfung meiner Idee!
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 182834 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182834 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
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Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Automatische Antwort: B196 Führerscheinerweiterung technisch derzeit aufgrund Corona-Krise nicht mehr möglich - Anfrage zu einer Ausnahmegenehmigung [#182834]
Datum
17. März 2020 17:59
Status
Warte auf Antwort

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