B196 zu A1 Anfrage/Antwort von Juli 2020

In einer Anfrage von Juli 2020 verneinten sie , die Möglichkeit den B196 auf A1 umzuschreiben u.A. in Punkt 2. Die Erlaubnis umfasst ausschließlich Krafträder der Klasse A1! Es ist jedoch keine vollwertige Klasse A1, da die Berechtigung zum Führen von dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW fehlt.
Deshalb erfolgt die Eintragung der Schlüsselzahl auch nicht in der Zeile der Klasse A1, sondern in der Zeile der Klasse B. Es handelt sich nur um eine die Klasse B erweiternde Berechtigung.

Nun zu meiner Frage: Jedoch haben viele Führerscheinbesitzer B die keinen A1(A) haben unter A1(A) die Nr. 79.03,79.04 stehen , die genau/nur den Bereich dreirädrige Kraftfahrzeuge... umfasst.
Bedeutet das im Umkehrschluss , der Persokreis mit 79.04,79.04 könnten nach Erwerb den B196 auf A1 umschreiben lassen, da ja mit Erwerb vom Teil B196 die Erlaubnis für A1 komplett erfüllt ist.
MfG

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. September 2022
  • Frist
    5. Oktober 2022
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Sven Elsner-Giesche
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In einer Anfrage …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Sven Elsner-Giesche
Betreff
B196 zu A1 Anfrage/Antwort von Juli 2020 [#258295]
Datum
2. September 2022 19:10
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In einer Anfrage von Juli 2020 verneinten sie , die Möglichkeit den B196 auf A1 umzuschreiben u.A. in Punkt 2. Die Erlaubnis umfasst ausschließlich Krafträder der Klasse A1! Es ist jedoch keine vollwertige Klasse A1, da die Berechtigung zum Führen von dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW fehlt. Deshalb erfolgt die Eintragung der Schlüsselzahl auch nicht in der Zeile der Klasse A1, sondern in der Zeile der Klasse B. Es handelt sich nur um eine die Klasse B erweiternde Berechtigung. Nun zu meiner Frage: Jedoch haben viele Führerscheinbesitzer B die keinen A1(A) haben unter A1(A) die Nr. 79.03,79.04 stehen , die genau/nur den Bereich dreirädrige Kraftfahrzeuge... umfasst. Bedeutet das im Umkehrschluss , der Persokreis mit 79.04,79.04 könnten nach Erwerb den B196 auf A1 umschreiben lassen, da ja mit Erwerb vom Teil B196 die Erlaubnis für A1 komplett erfüllt ist. MfG
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sven Elsner-Giesche Anfragenr: 258295 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258295/ Postanschrift Sven Elsner-Giesche << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sven Elsner-Giesche
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
1390IFG -B196 zu A1 Anfrage/Antwort von Juli 2020 [#258295] Sehr geehrter Herr Elsner-Giesche, beigefügtes Schrei…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
1390IFG -B196 zu A1 Anfrage/Antwort von Juli 2020 [#258295]
Datum
29. September 2022 08:37
Status
Anfrage abgeschlossen
692,7 KB
Sehr geehrter Herr Elsner-Giesche, beigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
1390IFG -B196 zu A1 Anfrage/Antwort von Juli 2020 [#258295] Sehr geehrter Hr. Elsner-Giesche, bezüglich Ihrer Anf…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
1390IFG -B196 zu A1 Anfrage/Antwort von Juli 2020 [#258295]
Datum
10. Oktober 2022 10:21
Status
geschwärzt
765,3 KB
Sehr geehrter Hr. Elsner-Giesche, bezüglich Ihrer Anfrage per E-Mail vom 02.09.2022 übersende ich Ihnen beigefügtes Antwortschreiben zur gefälligen Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen