B196 zu A1 Anfrage/Antwort von Juli 2020
In einer Anfrage von Juli 2020 verneinten sie , die Möglichkeit den B196 auf A1 umzuschreiben u.A. in Punkt 2. Die Erlaubnis umfasst ausschließlich Krafträder der Klasse A1! Es ist jedoch keine vollwertige Klasse A1, da die Berechtigung zum Führen von dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW fehlt.
Deshalb erfolgt die Eintragung der Schlüsselzahl auch nicht in der Zeile der Klasse A1, sondern in der Zeile der Klasse B. Es handelt sich nur um eine die Klasse B erweiternde Berechtigung.
Nun zu meiner Frage: Jedoch haben viele Führerscheinbesitzer B die keinen A1(A) haben unter A1(A) die Nr. 79.03,79.04 stehen , die genau/nur den Bereich dreirädrige Kraftfahrzeuge... umfasst.
Bedeutet das im Umkehrschluss , der Persokreis mit 79.04,79.04 könnten nach Erwerb den B196 auf A1 umschreiben lassen, da ja mit Erwerb vom Teil B196 die Erlaubnis für A1 komplett erfüllt ist.
MfG
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum2. September 2022
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5. Oktober 2022
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