B5 Stößenseebrücke

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Planungsunterlagen zu den auf der Stößenseebrücke in Berlin (B5) installierten Absicherungen des Gehweges (Bauzaun, Miniguards, Poller). Aus den Unterlagen sollte folgendes hervorgehen:
- Warum diese Absicherung notwendig war.
- Bisherige und geplante laufende Kosten.
- Dauer der Maßnahme.
- Rechtsgrundlagen.
- Warum die Anordnung des gemeinsamen Fuß- und Radweges nicht aufgehoben wurde, obwohl die Mindestbreite von 2,5 m (VwV-StVO) unterschritten wird.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. März 2021
  • Frist
    14. April 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Planungsunterlagen zu den …
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
B5 Stößenseebrücke [#214946]
Datum
12. März 2021 12:54
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Planungsunterlagen zu den auf der Stößenseebrücke in Berlin (B5) installierten Absicherungen des Gehweges (Bauzaun, Miniguards, Poller). Aus den Unterlagen sollte folgendes hervorgehen: - Warum diese Absicherung notwendig war. - Bisherige und geplante laufende Kosten. - Dauer der Maßnahme. - Rechtsgrundlagen. - Warum die Anordnung des gemeinsamen Fuß- und Radweges nicht aufgehoben wurde, obwohl die Mindestbreite von 2,5 m (VwV-StVO) unterschritten wird. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214946/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „B5 Stößenseebrücke“ vom 12.03.2021 (#214946) wu…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: B5 Stößenseebrücke [#214946]
Datum
14. April 2021 05:42
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „B5 Stößenseebrücke“ vom 12.03.2021 (#214946) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214946/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „B5 Stößenseebrücke“ [#214946]
Datum
28. April 2021 14:15
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/214946/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sie auch nach einer Erinnerung bisher nicht beantwortet wurde. Die gesetzliche Frist wurde mittlerweile um 15 Tage überschritten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 214946.pdf Anfragenr: 214946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214946/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-724/002 II#0385 Sehr [geschwärzt]…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Fwd: Vermittlung bei Anfrage „B5 Stößenseebrücke“ [#214946] # 25-724/002 II#0385
Datum
1. Juni 2021 10:54
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-724/002 II#0385 Sehr [geschwärzt], angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt]([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt]([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Die Autobahn GmbH des Bundes
WG: Vermittlung nach § 12 Abs. 1 IFG bei einem Antrag auf Informationszugang zu Informationen im Zusammenhang mit …
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
WG: Vermittlung nach § 12 Abs. 1 IFG bei einem Antrag auf Informationszugang zu Informationen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen an der B 5 (Stößenseebrücke) # 25-724/002 II#0385
Datum
9. Juni 2021 14:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die Autobahn GmbH, Niederlassung Nordost, kann über den Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG Bund nicht entscheiden, da sie mit dieser Befugnis nicht beliehen wurde. Der Antrag ist daher beim Fernstraßenbundesamt zu stellen. Dieses wird auch über die Gebühren entscheiden, die hier mit Sicherheit anfallen werden. Aus dem Antrag lässt sich bereits jetzt ein erheblicher Bearbeitungsaufwand ableiten. Herzliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Vermittlung nach § 12 Abs. 1 IFG bei einem Antrag auf Informationszugang zu Informationen im Zusammenhang …
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Vermittlung nach § 12 Abs. 1 IFG bei einem Antrag auf Informationszugang zu Informationen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen an der B 5 (Stößenseebrücke) # 25-724/002 II#0385 [#214946]
Datum
9. Juni 2021 14:33
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> unter Hinweis auf § 1 Abs. 1 S. 3 IFG bitte ich nochmals um Überprüfung Ihrer Rechtsauffassung und weitere Bearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214946/
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Vermittlung nach § 12 Abs. 1 IFG bei einem Antrag auf Informationszugang zu Informationen im Zusammenhang …
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Vermittlung nach § 12 Abs. 1 IFG bei einem Antrag auf Informationszugang zu Informationen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen an der B 5 (Stößenseebrücke) # 25-724/002 II#0385 [#214946]
Datum
10. Juni 2021 06:12
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ergänzend zu meiner gestrigen Nachricht, möchte ich Sie, im Falle einer doch durch Sie erfolgenden Bearbeitung, auch darum bitten, mir vorab mitzuteilen, warum es sich Ihrer Ansicht nach nicht um eine einfache Anfrage i.S.d. IFGGebV handelt. Außerdem bitte ich um Benennung der möglichen Kosten vorab. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214946/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Die Autobahn GmbH des Bundes
AW: WG: Vermittlung nach § 12 Abs. 1 IFG bei einem Antrag auf Informationszugang zu Informationen im Zusammenhang …
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: WG: Vermittlung nach § 12 Abs. 1 IFG bei einem Antrag auf Informationszugang zu Informationen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen an der B 5 (Stößenseebrücke) # 25-724/002 II#0385 [#214946]
Datum
10. Juni 2021 08:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bitte wenden Sie sich an das Fernstraßen-Bundesamt. Die sind dafür zuständig. Probieren Sie es über die Presseabteilung. Danke! Herzliche Grüße

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
10. Juni 2021 16:12
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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