B56n Düren Ortsumgehung

Planungsunterlagen (Zeitdauern, Bauabschnitte, Karten,..) zu der geplanten und als "vorangig" eingestuften Ortsumgehung der Bundesstraße 56n Düren.

Danke.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Februar 2013
  • Frist
    15. März 2013
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Planungsunterlag…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
B56n Düren Ortsumgehung
Datum
11. Februar 2013 17:49
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Planungsunterlagen (Zeitdauern, Bauabschnitte, Karten,..) zu der geplanten und als "vorangig" eingestuften Ortsumgehung der Bundesstraße 56n Düren. Danke.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Noël Köthe Postanschrift Noël Köthe << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
IFG- Ihr Antrag vom 11.02.2013; Aktenzeichen Z 20/2618.6/2-188 IFG (Ortumfahrung B56n Düren)
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
IFG- Ihr Antrag vom 11.02.2013; Aktenzeichen Z 20/2618.6/2-188 IFG (Ortumfahrung B56n Düren)
Datum
12. Februar 2013
Status
Warte auf Antwort

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Digitales und Verkehr
IFG- Ihr Antrag vom 11.02.2013; Aktenzeichen Z 20/2618.6/2-188 IFG (Ortumfahrung B56n Düren) Sehr geehrter Herr Kö…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
IFG- Ihr Antrag vom 11.02.2013; Aktenzeichen Z 20/2618.6/2-188 IFG (Ortumfahrung B56n Düren)
Datum
18. Februar 2013
Status
Information nicht vorhanden
Sehr geehrter Herr Köthe, zu Ihrem Antrag auf Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz vom 11.02.2013 teile ich Ihnen Folgendes mit: Dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung liegen die gewünschten unterlagen bzw. Kartenmaterial zur Planung der Ortsumgehung Düren im Zuge der B 56 nicht vor. Nach den Artikeln 90 Absatz 2 und 85 des Grundgesetzes (GG) planen, bauen, unterhalten und verwalten die Länder die Bundesfernstraßen im Auftrag des Bundes. In diesem Rahmen erfüllen die Länder zwar Bundesaufgaben, sie tun dies aber - dem Wesen der Auftragsverwaltung entsprechend - aus eigener und selbständiger Verwaltungskompetenz. Deshalb bitte ich Sie, sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Regionalniederlassung des Landesbetriebs Straßenbau NRW Regionalniederlassung Ville-Eifel Jülicher Ring 101-103 53879 Euskirchen zu wenden. Dieser Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag