DA-Sprachmittelnde (außer Kraft)

Die DA-Sprachmittelnde mit Stand vom 19.07.2018, die außer Kraft getreten ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. September 2019
  • Frist
    25. Oktober 2019
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
BA-Sprachmittelnde (außer Kraft) [#167171] Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitt…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
BA-Sprachmittelnde (außer Kraft) [#167171]
Datum
23. September 2019 23:53
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die DA-Sprachmittelnde mit Stand vom 19.07.2018, die außer Kraft getreten ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
IFG Anfrage 843 BA-Sprachmittelnde (außer Kraft) [#167171] Sehr geehrter Herr Semsrott, gerne bestätige ich den …
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
IFG Anfrage 843 BA-Sprachmittelnde (außer Kraft) [#167171]
Datum
24. September 2019 08:13
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Semsrott, gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach IFG vom 23.09..2019, welche hier unter dem Aktenzeichen 843 geführt wird (bitte stets angeben). Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb der Frist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG zu beantworten. Bedauerlicherweise kann es wegen eines derzeit sehr hohen Arbeitsaufkommens jedoch zu erheblichen Verzögerungen kommen. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichem Gruß
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: IFG Anfrage 843 BA-Sprachmittelnde (außer Kraft) [#167171] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informa…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: IFG Anfrage 843 BA-Sprachmittelnde (außer Kraft) [#167171]
Datum
10. November 2019 08:32
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „BA-Sprachmittelnde (außer Kraft)“ vom 23.09.2019 (#167171) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 167171 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167171
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
WG: IFG Anfrage 843 BA-Sprachmittelnde (außer Kraft) [#167171] Sehr geehrter Herr Semsrott, leider muss ich Sie n…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
WG: IFG Anfrage 843 BA-Sprachmittelnde (außer Kraft) [#167171]
Datum
12. November 2019 14:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, leider muss ich Sie noch um ein klein wenig Geduld bitten. Die zuständige Mitarbeiterin ist diese Woche auf Dienstreise. Ihr Anliegen wurde jedoch bearabeitet und das Ergebnis bedarf nur noch der Zustimmung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
WG: IFG Anfrage 843 BA-Sprachmittelnde (außer Kraft) [#167171]; AZ: 843 Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bitte um…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
WG: IFG Anfrage 843 BA-Sprachmittelnde (außer Kraft) [#167171]; AZ: 843
Datum
19. November 2019 11:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bitte um Kenntnisnahme des angehängten Schreibens und um Stellungnahme zum weiteren Vorgehen. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: WG: IFG Anfrage 843 BA-Sprachmittelnde (außer Kraft) [#167171]; AZ: 843 [#167171] Sehr geehrte<< Anrede …
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: IFG Anfrage 843 BA-Sprachmittelnde (außer Kraft) [#167171]; AZ: 843 [#167171]
Datum
19. November 2019 11:49
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich halte an meinem Antrag fest und weise darauf hin, dass wir um dieses Dokument bereits einen Rechtsstreit geführt haben, es also eigentlich keine Arbeit am Dokument mehr benötigen müsste. Außerdem ist die Kostenberechnung in dieser Form nicht möglich. Dazu verweise ich auf das Urteil des VG Berlin mit dem Aktenzeichen VG 2 K 95.17. In jedem Fall bitte ich aber um zügige Bearbeitung. Die Frist für den Antrag ist bereits vor einem Monat abgelaufen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 167171 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167171
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Antwort [schlechtes OCR] Sehr guhner Herr Sernsron. hinsichtlich lhles o. g. Anlng$ tfi(ht lolgtnde Enlld!eidung:…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
17. Dezember 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,6 MB
3,1 MB
[schlechtes OCR] Sehr guhner Herr Sernsron. hinsichtlich lhles o. g. Anlng$ tfi(ht lolgtnde Enlld!eidung: 1. Sie erhalten· im Umfangder belgefllgten Anlage· Zugang tu fols•n· der Information: Dienstanweisung Sprachmiu Ieeangelegenheiten ... DA Sprachmiu ler"' (Stand: 19.07.2018). 2. Im Übrigen wird Ihr Antrag abgelehnt 3. Für den Informationszugang wird eine GebOhr in Höhe von lSO ~ erhoben. I. Mit E· Mall vom 23.09.19 haben Sie die Obersendung der .DA·Sp~•chmltt· Iende mit Stand vom 19.07.2018. die außer Kraft getreten ist"' beantro.gl. MitSchreiben vom 19.11.19 wurde Ihnen mirgeceil l,dass fürden beantragten Informationszugang Gebühren in flOhe von etwa ISO € anfallen wOrden Aufgrund dieser Gebührenpflicht wurde Ihnen die Möglichkeit einaerlumt dazu Stellung zu nehmen. ob Sie ana«sichrs der fe:stzusetzendfn GtbUhr ~i· torh:n an Ihrem Antrag festhalton. Dies haben Sio mit E-Mail vom 191 I 19 bejaht I. II. Sie erholt•n g•miß S 7 Abs. 2 Satz IIFG zum Teil Zugang ror .DA Sprachmittler" !St•nd: 19.07.2018~ Diose wird Ihnen ln l<icht goschwimer form anbei überundL 2. Der ge$Chwanre Tell der .DA Sprachrnitder'" hnn nicht zuginglieh gema.:ht werden. Die darin tnthahen«n lnfonna.donen unlerfalit'n mmindest dem Aus!CIIIwsgrund ruch S 3 Nr. 21FG. Nach S 3 Nr. 21FG beSteht ein Anspruch auf Informationszugang nicht wenn das fü'kanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit gefährden kann. Dit.ser Ausnahmetatbestand liegt vor, da das Schutzgut .. öffentliche Sf· cherheit" betroffen 1$1. Da. Schutzgut der offentliehen Sichorheit erstreckt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 7 C 20.15, Urteil vom 20.10.2016) auch auf dit Funktlonsf~igkeit und die effektive Aufgabenerledigung staatlicher Einrichtungen. Deren Gef~hrdung liegt u.a. dann vor, wenn aufgrundeiner auf konkreten Tatsachen beruhenden prognostischen Bewertung mit hllueichcnder Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass das Bekallntwerdcn der lnformatiOil das vorgenannte Schutzgut beeinträchdgt Dies ist hierder r-all. Die Dienstanweisung Sprachmlttlerangelcganheiten be· in haltet die Regelungen zum rechtm~ßigen Einsatz von Sprachmittlern und dient der Integrität des Asylvtrfahrens. Dies gUt umso mehr, als dass das Schutzgut .öffendlche Sicherheit", zu der die Funkliomf~igkeit und die effektive Aufgabenerledigung staaLikher Einrichtungen zählen. weit ve rstanden wird. Die geschwirzfen Passagen beinhalten lnfonn.ationen tu interne Vorgaben, die die Kommunikation und den Einutt der Sprachmittler regeln. Durch die Herausgabe der .DA Sprachm!rdtr" wllrde die Tl.tigkeit des Bundesamtes beeintr.lichtigt. da durch die nicht mehr Jtwlhrleistete Vertnulichkeit. die erforderlich• Zusammenarbeit mit dem jeweils z.u Oberprüftoden Sprachmittlern empfindlich gestört wirf. An dit:ser Annahme Wert auch nkhts, dus e~ne iltere fassuns der .DA Sprachmittle~ Mantr;1,ßt wurM. Deren Inhalt 1St auch weiterhin schOtuns 'l.'trt. da er RüdcschiU.s~ auf voransesai'\Senes stutliches Handeln ennög~ lichl und somit das Schuttgut dtr 6ftentliehen Sicherheit t~trt. Eine rechtmäßige Wahrnehmung der Aufgaben des Bundesomtts im Asyl· verfahren kOnnte durch die UngtKhwlrzte Herausga~~ nicht ausnahmslos sichergnttllt werden. Du Bundtsamt hot folaJkh em berechtigtes Interesse daran, dass diese sensiblen verw~ltungsinternen Abläufe und Strukturen vor dem Bekanntwerden geschütlt werden. 3. Für dtn beantragten lnformationnugane wird gern.§ 10 IFC i.V.m. f I Abs llrC·CtbV eine Ctbühr in Hobt von ISO € festgesetzt. Der erhobene Antrog ist kostenpflichtis- ~•eh § 10 Abs. 1 S•tt 1 IFC wtrdrn ftirindividuell rurechenbareöffentliche Ltisrungen nach dem IFG Cebuhren und Auslagen erhoben. Dies.e Vorausseu.ungen liegen vor. Oie Konenfreiheit des§ 10 Abs. 1 Satz 2 1fG ist vorliegend nicht einschllglg. Oie Informationsherausgabe ist nlhnllch nicht im Wege einer .. Auskunh" er· rolgt. Vielmehr wurde der Informationszugang durch die Herausgabe einer Abschrift. also gern.§ I Abs. 1 Satz 1 Variante 3 IFC .. in sonstiger Welse· zur VorfOguns gestellt. Die grundsätzliche Kostenerhebung1pfl icht bleibt drm· nach btstehen. Di.,!ch hieraus ergebene Ctb<lhrenbemessung folgt •us § 10Abs. 21FC. Ent· scheidend sind bierbei der erfordtrl:che Verwalrunguufwtnd und dir ~wahrJefsrung eines wirkumen lnformatlonszugang.s. Oie nähere BemeS$ung der Gebühren des Verwaltungsaufwandes wird nach dem Cebühren- und Auslagenverze ichnisses der lnformationsgebührenver· ordnung (IFC·CebV) bestimmt. im vo,·liegenden Fall richtet sich die CebOh· renfestsettung nach Nr. 2.1 TeilAdes IFC·CebV. Danach sind fürdie Heraus· aabe von Abschr-iften Gebührentwischen 30 E: bis 500 € vorgcsch(!n. Die zu rrhtbende Cebühr orirntlrrt sich am t•tsächlkh angtfallrnrn Vrr· Wllrunssautwand. wobei bei einem Mirarbeitenden des böbtren OitNtes von einem durchschnittlichen Stundtnsatt von 60 €. bei eintm Mitarbeiten· den des gehobenen Oienstu von tinem durchschnittlichen Stundensatz von 4S tund Mi einem Mil.arbeitenden des mittleren Dienstes von einemdurchschnittlichen Stunden~tz von 30 € ausgegangen wird. fOr die Bea~beitung Ihres Antrags war ein Zeitaufwand von :t\vei Stunden des höheren Dienstes für d ie fachliche und rechlliche Bewertung dcrTellheraus· gabc der Dienstanweisung Sprachmittler auf Grundlage des lFC sowie eine Srunde eines Mitarbeiters des mittleren Dienstes für d ie Umsetzung der ent· sprechenden Schwärzungen erforderlldl. Dle erhobene Anfrage betr1fft eln Schrihsruc-k. das in gegebener form noch nicht ve.rOffentlich und somit nkht pawchal herausgegebtn werden konnte Oie 42 Seiten der angeforder• ten O~nsunweisung wurden wnJchst sattweise gegengelesen und nach rinschligigen AusschließungsgrOnden desiFCs überprüft. Hierbei wor auch eine abteilungsUbergreifende Abstimmung mehrerer Refera.te erforderlich. Ebtnfalls mumen die entsprechenden geheimhaltungsbedürftigen lnformationen der Anfrage im heraun.ugebenden Dokument tatsächJich unkenntlich gemacht werden. Der sich hert~us ergebene VerwaJtun.gsautwand ergibt eine Gebühr in Höhe von 150 €. Die Höht der Gebühr steht ln einem angerne»enen Verha.Jtni:s zu der eneU· ten Awlcunft und verstö& auch nicht aegen das Verbot der prohibitiv wir~ kenden Ctbüh.renerhebung.. Oit festgelegten Kostensind im unterenBuetch der GtbOhrensJWa zu verorte.n und objfktiv ungeeignet. potenzielle Antrqstel! er von der GeJtendmachung eines Anspruchs auf lnformauonszugang abz.uhalten. Tatbestände för eine Gebührenerrnllßigung oder Gnlnde des öffentlichen In tel eues für eine Reduzierung der Kosten liegen nicht vor. Bitte überweisen Sie den Betrag in Höhe von 150 € innerhalb eines Monats an: Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Ihr Bescheid vom 17. Dezember 2019 - 13B - IFG - 843 [#167171] -- vorab per E-Mail -- Ihr Bescheid vom 17. Dezembe…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Ihr Bescheid vom 17. Dezember 2019 - 13B - IFG - 843 [#167171]
Datum
20. Dezember 2019 19:15
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
-- vorab per E-Mail -- Ihr Bescheid vom 17. Dezember 2019 - 13B - IFG - 843 Sehr geehrte<< Anrede >> gegen Ihren Bescheid vom 17. Dezember 2019 mit dem Zeichen 13B - IFG - 843 in Bezug auf die DA "Sprachmittler" lege ich Widerspruch ein. Die Gebührenhöhe orientiert sich ganz offensichtlich nicht an der gängigen Rechtsprechung. Ich verweise auf das Urteil des VG Berlin VG 2 K 95.17. Dürfte das BAMF in diesem Fall Gebühren erheben, könnten sie bei 15 Euro liegen. Das BAMF hätte allerdings das infragestehende Dokumente bereits zuvor zusenden müssen. Der Antragsteller hat in diesem Fall eine Klage gegen das BAMF gewonnen (https://fragdenstaat.de/anfrage/dienstanweisungen-maris-und-sprachmittler/). Das BAMF hat dem Antragsteller nach der Klage eine falsche, neuere Version zugesandt. Daher sollten auch hier die Gebühren entfallen. Da die Dienstanweisung nicht mehr aktuell ist, sind derart umfangreiche Schwärzungen nicht zu rechtfertigen. Das BAMF sollte konkret begründen, warum eine Information nicht herauszugeben ist. Die Begründung genügt dieser Vorgabe nicht. Ich bitte erneut um Zugang zu den begehrten Informationen. Ansonsten werde ich meinen Informationsanspruch gerichtlich durchsetzen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 167171 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167171 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
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Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Via
Briefpost
Betreff
Datum
12. Februar 2020
Status

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