BAB 3 Blitzer am Dreieck Heumar

Zum Vorfall des auf der Autobahn 3 aufgestellten Blitzer am Dreieck Heumar
welcher zu unrecht Verkehrsteilnehmer blitzte.
( http://www.ksta.de/koeln/baustelle-auf-der-a3-dutzende-koelner-wohl-zu-unrecht-geblitzt-25660850 )

Bitte stellen Sie mir folgendes zeitnah bereit:
1. Protokolle von Sitzungen, Entscheidungen oder Besprechungen welche nach dem bekannt werden
innerhalb der Stadt erstellt wurden.
2. Einschätzungen aller Fachbereich der Stadt welche zu dem Vorfall intern Stellung genommen haben,
insbesondere diese mit juristischen Einschätzungen.
3. Den gesamten Schriftverkehr welcher zwischen Führungskräften der Stadt nachdem bekannt werden
des Irrtümlicherweise zu unrecht aufgestellten Blitzer erfolgte.
4. Die Entscheidungen und Stellungnahmen der Fachbereiche welche an die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln wie auch an die Pressesprecher der Stadt Köln erfolgten.
5. Die Rechnungen welche zu Entscheidungen und Aussagen darüber führten ob betroffenen die zu unrecht erhobenen Beträge erstattet bekommen und was die finanziellen Folgen für die Stadt sind
6. Alle Stellungnahmen und Gutachten Dritter (wie z.B. Ministerien der Landes NRW, Straßen.NRW, etc.) zu diesem Thema
7. Den Schriftverkehr der Oberbürgermeisterin der Stadt Köln (einschließlich Sekretariat/Team) zu diesem Thema

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    8. Februar 2017
  • Frist
    14. März 2017
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
BAB 3 Blitzer am Dreieck Heumar [#20251]
Datum
8. Februar 2017 12:07
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zum Vorfall des auf der Autobahn 3 aufgestellten Blitzer am Dreieck Heumar welcher zu unrecht Verkehrsteilnehmer blitzte. ( http://www.ksta.de/koeln/baustelle-auf-der-a3-dutzende-koelner-wohl-zu-unrecht-geblitzt-25660850 ) Bitte stellen Sie mir folgendes zeitnah bereit: 1. Protokolle von Sitzungen, Entscheidungen oder Besprechungen welche nach dem bekannt werden innerhalb der Stadt erstellt wurden. 2. Einschätzungen aller Fachbereich der Stadt welche zu dem Vorfall intern Stellung genommen haben, insbesondere diese mit juristischen Einschätzungen. 3. Den gesamten Schriftverkehr welcher zwischen Führungskräften der Stadt nachdem bekannt werden des Irrtümlicherweise zu unrecht aufgestellten Blitzer erfolgte. 4. Die Entscheidungen und Stellungnahmen der Fachbereiche welche an die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln wie auch an die Pressesprecher der Stadt Köln erfolgten. 5. Die Rechnungen welche zu Entscheidungen und Aussagen darüber führten ob betroffenen die zu unrecht erhobenen Beträge erstattet bekommen und was die finanziellen Folgen für die Stadt sind 6. Alle Stellungnahmen und Gutachten Dritter (wie z.B. Ministerien der Landes NRW, Straßen.NRW, etc.) zu diesem Thema 7. Den Schriftverkehr der Oberbürgermeisterin der Stadt Köln (einschließlich Sekretariat/Team) zu diesem Thema
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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