BAB

Ich habe zuhause ein familiäres Problem, sodass ich nicht mehr Zuhause wohnen möchte.
Nun die Frage, wenn ich mir eine Wohnung nehme bekomme ich diese Ausbildungsbeihilfe?
Ich bin momentan im ersten Lehrjahr und verdiene brutto 800€ davon geht jedoch wo viel ab das ich mit der Unterhaltung meines Autos, auf welches ich angewiesen bin, nichts oder kaum noch etwas übrig habe.

Oder gibt es noch weitere Hilfen die für mich sinnvoll wären zu beantragen?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    4. Februar 2019
  • Frist
    6. März 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich habe zuhause…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
BAB [#55601]
Datum
4. Februar 2019 19:22
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe zuhause ein familiäres Problem, sodass ich nicht mehr Zuhause wohnen möchte. Nun die Frage, wenn ich mir eine Wohnung nehme bekomme ich diese Ausbildungsbeihilfe? Ich bin momentan im ersten Lehrjahr und verdiene brutto 800€ davon geht jedoch wo viel ab das ich mit der Unterhaltung meines Autos, auf welches ich angewiesen bin, nichts oder kaum noch etwas übrig habe. Oder gibt es noch weitere Hilfen die für mich sinnvoll wären zu beantragen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen auf BAB muss…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: BAB [#55601]
Datum
6. Februar 2019 11:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen auf BAB muss anhand der von Ihnen vorgelegten Unterlagen im persönlichen Gespräch geprüft werden. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin unter unserer kostenfreien Servicehotline 0800 4 5555 00. Das weitere Vorgehen werden die Kolleginnen und Kollegen gern mit Ihnen besprechen. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen