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Bad aus Landesbetrieb verpachtet, nur nutzbar für Menschen bestimmter Postleitzahlen

Das Strandbad Grünau darf nicht von allen Berliner*innen und Gästen genutzt werden. Der Pächter des kommunalen Besitzes "selektiert"
Zitat:"Wir selektieren auf Grundlage unseres Hausrechts. Wegen der weiterhin geltenden Auflagen resultierend aus der der Infektionsschutzverordnung, sind vom Gesundheitsamt nur 1.200 Gäste zeitgleich im Strandbad Grünau zugelassen. Bei der aktuellen Wetterlage möchten weit mehr Menschen das Strandbad nutzen. Wir verstehen uns als Unternehmen mit regionalem Bezug, daher haben wir entschieden den Menschen aus der Umgebung des Strandbads beim Einlass den Vorrang zu geben. Bewohner anderer Regionen können ebenso die regional in ihrem Bereich liegenden Bäder nutzen."

Fakt ist, es wird nicht "Vorrang gegeben", sondern ausschließlich Menschen eingelassen, die eine vom Betreiber gewünschte Postleitzahl als ihren Wohnsitz angeben können.

Wie ist das mit Daseinsvorsorge vereinbar? Es werden Menschen diskriminiert, weil ein Betreiber macht was er will. Diese Art "Selektion" ist diskriminierend und einer Stadt, die insbesondere auch in Köpenick, vom Tourismus profitiert, nicht zuträglich.
Wie stellen such die kommunalen Bäderbetreiber als Verpächter zu diesem Vorgehen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Juni 2021
  • Frist
    24. Juli 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Berliner Bäderbetriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bad aus Landesbetrieb verpachtet, nur nutzbar für Menschen bestimmter Postleitzahlen [#223862]
Datum
22. Juni 2021 18:22
An
Berliner Bäderbetriebe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Strandbad Grünau darf nicht von allen Berliner*innen und Gästen genutzt werden. Der Pächter des kommunalen Besitzes "selektiert" Zitat:"Wir selektieren auf Grundlage unseres Hausrechts. Wegen der weiterhin geltenden Auflagen resultierend aus der der Infektionsschutzverordnung, sind vom Gesundheitsamt nur 1.200 Gäste zeitgleich im Strandbad Grünau zugelassen. Bei der aktuellen Wetterlage möchten weit mehr Menschen das Strandbad nutzen. Wir verstehen uns als Unternehmen mit regionalem Bezug, daher haben wir entschieden den Menschen aus der Umgebung des Strandbads beim Einlass den Vorrang zu geben. Bewohner anderer Regionen können ebenso die regional in ihrem Bereich liegenden Bäder nutzen." Fakt ist, es wird nicht "Vorrang gegeben", sondern ausschließlich Menschen eingelassen, die eine vom Betreiber gewünschte Postleitzahl als ihren Wohnsitz angeben können. Wie ist das mit Daseinsvorsorge vereinbar? Es werden Menschen diskriminiert, weil ein Betreiber macht was er will. Diese Art "Selektion" ist diskriminierend und einer Stadt, die insbesondere auch in Köpenick, vom Tourismus profitiert, nicht zuträglich. Wie stellen such die kommunalen Bäderbetreiber als Verpächter zu diesem Vorgehen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223862 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223862/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Berliner Bäderbetriebe
Eingang Anfrage Strandbad Grünau [#223862] Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang der Anfr…
Von
Berliner Bäderbetriebe
Betreff
Eingang Anfrage Strandbad Grünau [#223862]
Datum
19. Juli 2021 15:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang der Anfrage Bad aus Landesbetrieb verpachtet, nur nutzbar für Menschen bestimmter Postleitzahlen [#223862]. Ich werde mich schnellstmöglich darum kümmern. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingang Anfrage Strandbad Grünau [#223862] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „…
An Berliner Bäderbetriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingang Anfrage Strandbad Grünau [#223862]
Datum
4. August 2021 08:45
An
Berliner Bäderbetriebe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bad aus Landesbetrieb verpachtet, nur nutzbar für Menschen bestimmter Postleitzahlen“ vom 22.06.2021 (#223862) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223862 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223862/
Berliner Bäderbetriebe
AW: Eingang Anfrage Strandbad Grünau [#223862] Sehr Antragsteller/in aus Krankheits- und Urlaubsgründen sind wir n…
Von
Berliner Bäderbetriebe
Betreff
AW: Eingang Anfrage Strandbad Grünau [#223862]
Datum
5. August 2021 10:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in aus Krankheits- und Urlaubsgründen sind wir noch nicht dazu gekommen, dieses Anfrage abschließend zu beantworten. Wir bitten um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Berliner Bäderbetriebe
Unsere Antwort auf Ihre Frage [#223862] Sehr Antragsteller/in gern antworten wir auf Ihre Anfrage nach der "S…
Von
Berliner Bäderbetriebe
Betreff
Unsere Antwort auf Ihre Frage [#223862]
Datum
5. August 2021 13:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in gern antworten wir auf Ihre Anfrage nach der "Selektion" im Strandbad Grünau. Das Strandbad Grünau darf nicht von allen Berliner*innen und Gästen genutzt werden. Der Pächter des kommunalen Besitzes "selektiert" Zitat: "Wir selektieren auf Grundlage unseres Hausrechts. Wegen der weiterhin geltenden Auflagen resultierend aus der der Infektionsschutzverordnung, sind vom Gesundheitsamt nur 1.200 Gäste zeitgleich im Strandbad Grünau zugelassen. Bei der aktuellen Wetterlage möchten weit mehr Menschen das Strandbad nutzen. Wir verstehen uns als Unternehmen mit regionalem Bezug, daher haben wir entschieden den Menschen aus der Umgebung des Strandbads beim Einlass den Vorrang zu geben. Bewohner anderer Regionen können ebenso die regional in ihrem Bereich liegenden Bäder nutzen." Fakt ist, es wird nicht "Vorrang gegeben", sondern ausschließlich Menschen eingelassen, die eine vom Betreiber gewünschte Postleitzahl als ihren Wohnsitz angeben können. Wie ist das mit Daseinsvorsorge vereinbar? Es werden Menschen diskriminiert, weil ein Betreiber macht was er will. Diese Art "Selektion" ist diskriminierend und einer Stadt, die insbesondere auch in Köpenick, vom Tourismus profitiert, nicht zuträglich. Wie stellen such die kommunalen Bäderbetreiber als Verpächter zu diesem Vorgehen? Der Pächter/die Pächterin kann im Rahmen der Ausübung des Hausrechts entscheiden, dass er unter den gegenwärtig bestehenden pandemiebedingten Nutzungseinschränkungen bestimmten Gruppen ein vorrangiges Nutzungsrecht einräumt. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.