Bad aus Landesbetrieb verpachtet, nur nutzbar für Menschen bestimmter Postleitzahlen
Das Strandbad Grünau darf nicht von allen Berliner*innen und Gästen genutzt werden. Der Pächter des kommunalen Besitzes "selektiert"
Zitat:"Wir selektieren auf Grundlage unseres Hausrechts. Wegen der weiterhin geltenden Auflagen resultierend aus der der Infektionsschutzverordnung, sind vom Gesundheitsamt nur 1.200 Gäste zeitgleich im Strandbad Grünau zugelassen. Bei der aktuellen Wetterlage möchten weit mehr Menschen das Strandbad nutzen. Wir verstehen uns als Unternehmen mit regionalem Bezug, daher haben wir entschieden den Menschen aus der Umgebung des Strandbads beim Einlass den Vorrang zu geben. Bewohner anderer Regionen können ebenso die regional in ihrem Bereich liegenden Bäder nutzen."
Fakt ist, es wird nicht "Vorrang gegeben", sondern ausschließlich Menschen eingelassen, die eine vom Betreiber gewünschte Postleitzahl als ihren Wohnsitz angeben können.
Wie ist das mit Daseinsvorsorge vereinbar? Es werden Menschen diskriminiert, weil ein Betreiber macht was er will. Diese Art "Selektion" ist diskriminierend und einer Stadt, die insbesondere auch in Köpenick, vom Tourismus profitiert, nicht zuträglich.
Wie stellen such die kommunalen Bäderbetreiber als Verpächter zu diesem Vorgehen?
Anfrage erfolgreich
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Datum22. Juni 2021
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24. Juli 2021
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