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Bad aus Landesbetrieb verpachtet, nur nutzbar für Menschen bestimmter Postleitzahlen

Das Strandbad Grünau darf nicht von allen Berliner*innen und Gästen genutzt werden. Der Pächter des kommunalen Besitzes "selektiert"
Eines unserer Mitglieder stand mehr als eine Stunde in der Schlange und wurde abgewiesen, weil sie nicht in der Gegend lebt.
Darauf hin haben wir recherchiert und ich als Vorstand des Verband der Berliner Bäderbesucher e.V. das getestet.
Tatsächlich wurde auch ich abgewiesen. Nicht, weil es voll war, sondern dem Selektierer meine Postleitzahl nicht gefiel.

Zitat:"Wir selektieren auf Grundlage unseres Hausrechts. Wegen der weiterhin geltenden Auflagen resultierend aus der der Infektionsschutzverordnung, sind vom Gesundheitsamt nur 1.200 Gäste zeitgleich im Strandbad Grünau zugelassen. Bei der aktuellen Wetterlage möchten weit mehr Menschen das Strandbad nutzen. Wir verstehen uns als Unternehmen mit regionalem Bezug, daher haben wir entschieden den Menschen aus der Umgebung des Strandbads beim Einlass den Vorrang zu geben. Bewohner anderer Regionen können ebenso die regional in ihrem Bereich liegenden Bäder nutzen."

Fakt ist, es wird nicht "Vorrang gegeben", sondern ausschließlich Menschen eingelassen, die eine vom Betreiber gewünschte Postleitzahl als ihren Wohnsitz angeben können.

Wie ist das mit Daseinsvorsorge vereinbar? Es werden Menschen diskriminiert, weil ein Betreiber macht was er will. Das ist diskriminierend, vor allem aber auch einer Stadt, die vom Tourismus lebt, nicht zuträglich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Juni 2021
  • Frist
    24. Juli 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bad aus Landesbetrieb verpachtet, nur nutzbar für Menschen bestimmter Postleitzahlen [#223861]
Datum
22. Juni 2021 18:20
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Strandbad Grünau darf nicht von allen Berliner*innen und Gästen genutzt werden. Der Pächter des kommunalen Besitzes "selektiert" Eines unserer Mitglieder stand mehr als eine Stunde in der Schlange und wurde abgewiesen, weil sie nicht in der Gegend lebt. Darauf hin haben wir recherchiert und ich als Vorstand des << Adresse entfernt >> das getestet. Tatsächlich wurde auch ich abgewiesen. Nicht, weil es voll war, sondern dem Selektierer meine Postleitzahl nicht gefiel. Zitat:"Wir selektieren auf Grundlage unseres Hausrechts. Wegen der weiterhin geltenden Auflagen resultierend aus der der Infektionsschutzverordnung, sind vom Gesundheitsamt nur 1.200 Gäste zeitgleich im Strandbad Grünau zugelassen. Bei der aktuellen Wetterlage möchten weit mehr Menschen das Strandbad nutzen. Wir verstehen uns als Unternehmen mit regionalem Bezug, daher haben wir entschieden den Menschen aus der Umgebung des Strandbads beim Einlass den Vorrang zu geben. Bewohner anderer Regionen können ebenso die regional in ihrem Bereich liegenden Bäder nutzen." Fakt ist, es wird nicht "Vorrang gegeben", sondern ausschließlich Menschen eingelassen, die eine vom Betreiber gewünschte Postleitzahl als ihren Wohnsitz angeben können. Wie ist das mit Daseinsvorsorge vereinbar? Es werden Menschen diskriminiert, weil ein Betreiber macht was er will. Das ist diskriminierend, vor allem aber auch einer Stadt, die vom Tourismus lebt, nicht zuträglich. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223861 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223861/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
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Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. Juni 2021 18:20
Status
Warte auf Antwort

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