Bad Breisig - Allgemeinverfügung und entsprechende Begründung für Bad Breisig

1) die im Betreff genannte aktuelle Allgemeinverfügung sowie die entsprechende Bad Breisig-spezifische Begründung.

Teilen Sie mir bitte mit, wieviele Bürger aus Bad Breisig

2) derzeit in einem Krankenhaus insgesamt wegen Covid-19 behandelt werden

3) wieviele davon wegen Covid-19 intensiv behandelt werden,

4) viele davon wegen Covid-19 beatmet werden.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    5. November 2020
  • Frist
    8. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) die im Betreff…
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bad Breisig - Allgemeinverfügung und entsprechende Begründung für Bad Breisig [#202968]
Datum
5. November 2020 16:12
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) die im Betreff genannte aktuelle Allgemeinverfügung sowie die entsprechende Bad Breisig-spezifische Begründung. Teilen Sie mir bitte mit, wieviele Bürger aus Bad Breisig 2) derzeit in einem Krankenhaus insgesamt wegen Covid-19 behandelt werden 3) wieviele davon wegen Covid-19 intensiv behandelt werden, 4) viele davon wegen Covid-19 beatmet werden.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202968/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bad Breisig - Allgemeinverfügung und entsprechen…
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bad Breisig - Allgemeinverfügung und entsprechende Begründung für Bad Breisig [#202968]
Datum
14. Dezember 2020 15:39
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bad Breisig - Allgemeinverfügung und entsprechende Begründung für Bad Breisig“ vom 05.11.2020 (#202968) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 202968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202968/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinlan…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bad Breisig - Allgemeinverfügung und entsprechende Begründung für Bad Breisig“ [#202968] [#202968]
Datum
1. Januar 2021 13:03
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/202968/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht nicht bearbeitet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Anhänge: - 202968.pdf Anfragenr: 202968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202968/
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen: 4.03.21.002 Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Bad Breisig - Allgemeinverfügung und entsprechende Begründung für Bad Breisig“ [#202968] [#202968]
Datum
4. Januar 2021 10:14
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen: 4.03.21.002 Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/in der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz ist im Anwendungsbereich des Landestransparenzgesetzes Rheinland-Pfalz (LTranspG) Aufsichtsbehörde. Nach § 19 Abs. 1 LTranspG ist es seine Aufgabe, für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes Sorge zu tragen und die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes zu kontrollieren. Dem Landesbeauftragten liegen folgende Informationen vor: Herr Antragsteller/in Antragsteller/in hat mit E-Mail vom 5. November 2020 über die Plattform FragdenStaat verschiedene Informationen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie abgefragt; unter anderem wie viele Bürger aus Bad Breisig derzeit in einem Krankenhaus insgesamt wegen Covid-19 behandelt werden und wie viele davon wegen Covid-19 intensiv behandelt werden. Nach meinem bisherigen Kenntnisstand haben Sie die Anfrage noch nicht beantwortet. In rechtlicher Hinsicht möchte ich Folgendes ausführen: Herr Antragsteller/in hat nach § 2 Abs. 2 i.V.m. § 11 LTranspG einen Anspruch auf Informationszugang gegen transparenzpflichtige Stellen vorbehaltlich entgegenstehender Belange nach § 14 ff. LTranspG. Bei der Verbandsgemeinde Bad Breisig handelt es sich um eine transparenzpflichtige Stelle nach § 3 Abs. 1 LTranspG. Auf Grundlage des mir vorstehend mitgeteilten Sachverhalts haben Sie die gesetzliche Frist nach § 12 Abs. 2 LTranspG versäumt. Nach § 12 Abs. 2 LTranspG soll die beantragte Information spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zugänglich gemacht werden. Eine Fristverlängerung ist in Ausnahmefällen nach § 12 Abs. 3 S. 2 LTranspG möglich. Die transparenzpflichtige Stelle hat die Antragstellerin oder den Antragsteller über die Fristverlängerung und die Gründe hierfür innerhalb der Monatsfrist zu informieren (§ 12 Abs. 3 S. 3 LTranspG). Nach dem Vorbringen der des Antragstellers haben Sie weder seinen Antrag auf Informationszugang innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags beschieden, noch innerhalb dieses Zeitraums die Frist verlängert. Ich fordere Sie unter Hinweis auf § 19b LTranspG auf, bis zum 22. Januar 2021 zu dieser Angelegenheit Stellung zu nehmen. Nach § 19b S. 2 Nr. 1 LTranspG sind die transparenzpflichtigen Stellen insbesondere verpflichtet, Auskunft zu den Fragen des Landesbeauftragten sowie Einsicht in alle Unterlagen und Akten zu gewähren, die im Zusammenhang mit der Anwendung und Auslegung dieses Gesetzes stehen. Ich habe Herrn Antragsteller/in über dieses Schreiben nachrichtlich in Kenntnis gesetzt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> soweit sind wir mittlerweile, weder das Souverän, der Bürger, noch die Aufsichtsbeh…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Bad Breisig - Allgemeinverfügung und entsprechende Begründung für Bad Breisig“ [#202968] [#202968]
Datum
17. Februar 2021 11:17
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> soweit sind wir mittlerweile, weder das Souverän, der Bürger, noch die Aufsichtsbehörde werden anscheinend ernst genommen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202968/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> können Sie den Vorgang bitte weiter verfolgen und mich über neue Infos informieren.…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Bad Breisig - Allgemeinverfügung und entsprechende Begründung für Bad Breisig“ [#202968] [#202968]
Datum
9. März 2021 13:11
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> können Sie den Vorgang bitte weiter verfolgen und mich über neue Infos informieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202968/
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Vermittlung bei Anfrage „Bad Breisig - Allgemeinverfügung und entsprechende Begründung für Bad Breisig“ [#202968] [#202968]
Datum
19. März 2021 11:21
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2588 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 19.03.2021 Gesch.Z.: 4.03.21.002 Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - Informationsersuchen des Landesbeauftragten Sehr Antragsteller/in mit der unten angehängten E-Mail vom 4. Januar 2021 forderte ich Sie unter Hinweis auf § 19b LTranspG auf, zu dem sich mir dargestellten Sachverhalt hinsichtlich des Antrags auf Informationszugang des Herrn Antragsteller/in bis spätestens 22. Januar 2021 Stellung zu nehmen. Die von mir gesetzte Frist ließen Sie ungenutzt verstreichen. Ich weise Sie erneut darauf hin, dass Sie nach § 19b LTranspG verpflichtet sind, den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und seine Beauftragten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Sie sind nach § 19b Nr. 1 LTranspG insbesondere verpflichtet, mir Auskunft zu meinen Fragen zu erteilen. Vor diesem Hintergrund fordere ich Sie erneut zur Stellungnahme bis 23. April 2021 auf. Sollten Sie diese Frist ebenfalls ungenutzt verstreichen lassen, ziehe ich in Anwendung von § 19a Abs. 1 LTranspG eine Beanstandung und Unterrichtung Ihrer Aufsichtsbehörde in Erwägung. Mit freundlichen Grüßen
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
#202968 Bad Breisig #202968 Bad Breisig - Allgemeinverfügung und entsprechende Begründung für Bad Breisig Sehr A…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Betreff
#202968 Bad Breisig
Datum
24. März 2021 15:48
Status
Warte auf Antwort
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#202968 Bad Breisig - Allgemeinverfügung und entsprechende Begründung für Bad Breisig Sehr Antragsteller/in zur Frage 1: Konkret zur Thematik der Maskenpflicht im Stadtgebiet haben wir als Verbandsgemeindeverwaltung im Rahmen unserer Tätigkeit als zuständige örtliche Ordnungsbehörde aufgrund der von der Kreisverwaltung Ahrweiler am 26.10.2020 erlassenen Allgemeinverfügung gehandelt. Gehandelt wurde aufgrund der Ziffer 19 der Allgemeinverfügung, welche regelt, dass auf allen stark frequentierten, durch Hinweisschilder besonders ausgewiesenen, innerörtlichen Straßen und Plätzen eine Maskenpflicht gilt. Im Kurpark spielte der dort liegende Spielplatz eine erhebliche Rolle, aber auch die Personenansammlungen, insbesondere an den Wochenenden. Auf dem Zentralparkplatz stellen die Bürgerinnen und Bürger ihr Fahrzeug ab, um einkaufen zu gehen. In der Bachstraße kann man Ansammlungen von Personen auf der Straße insbesondere bei den beiden ortsansässigen Frisören und beim Bäcker aufgrund der begrenzt zulässigen Anzahl von Personen in der Besuchs- und Verkaufsfläche feststellen. Der Parkplatz am Rathaus wird auch genutzt, um i.d.R. den Steuerberater, den Notar oder die Verwaltung und Unternehmen in der Bachstraße zu besuchen. Überall gilt Maskenpflicht. In der Anlage senden wir Ihnen die zu dem Zeitpunkt Ihrer Frage gültige Allgemeinverfügung einmal in der konsolidierten Fassung (Verlängerung bis zum 30.11), als auch die Fassung vom 25.10.2020 nebst Begründung und die Änderungen mit Begründung. Zuständig für die Beantwortung der Fragen 2 bis 4 ist das zuständige Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Ahrweiler. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter folgendem Link der Kreisverwaltung Ahrweiler: https://www.kreis-ahrweiler.de/index.php?s=1 Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
WG: #202968 Bad Breisig Aktenzeichen: 4.03.21.002 Sehr Antragsteller/in die Verbandsgemeinde Bad Breisig h…
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Aktenzeichen: 4.03.21.002 Sehr Antragsteller/in die Verbandsgemeinde Bad Breisig hat mit der nachfolgenden E-Mail Ihre Anfrage bearbeitet. Die Vermittlung ist damit abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: #202968 Bad Breisig [#202968] Sehr << Anrede >> ich damit Ihnen wieder zunächst für Ihren Ein…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
AW: WG: #202968 Bad Breisig [#202968]
Datum
24. März 2021 20:16
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich damit Ihnen wieder zunächst für Ihren Einsatz. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202968/
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: #202968 Bad Breisig [#202968] Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für diesen Antwortversuch. M…
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: #202968 Bad Breisig [#202968]
Datum
24. März 2021 21:22
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für diesen Antwortversuch. Meine Anfrage richtete sich nicht nur "Konkret zur Thematik der Maskenpflicht" aus, sondern nach der GESAMTEN BEGRÜNDUNG für die "BAD BREISIGER Allgemeinverfügung". Diese muss bei Ihnen vorliegen; ich bitte jetzt nochmals um deren Zusendung! Wenn Sie den Bad Breisiger Bürgern damit ihre Grundrechte entziehen, sind Sie auch rechtlich dazu verpflichtet, diese konkret für Bad Breisig - zu begründen und - den Erfolg der Maßnahmen zu evaluieren. Ich wiederhole die bisher NICHT beantworteten Fragen vom 05.11.2021 nochmals: Maßgebend sind in diesem Fallle weder z.B. die Durchschnitts- oder summarischen Angaben im Kreis Ahrweiler oder aus dem Hunsrück, sondern konkret die Zahlen aus Bad Breisig. Teilen Sie mir bitte mit, wieviele Bürger aus Bad Breisig 2) derzeit (zum Zeitpunkt der Fragestellung) in einem Krankenhaus insgesamt wegen Covid-19 behandelt wurden (werden) 3) wieviele davon wegen Covid-19 intensiv behandelt wurden (werden), 4) viele davon wegen Covid-19 beatmet wurden (werden). Senden Sie mir bitte Dokumente, aus denen folgendes NUR konkret für Bad Breisig hervorgeht: 5) Welcher konkrete Zweck und welche Ziele wurden von Ihrer Bad Breisiger Allgemeinverfügung beabsichtigt? 6) Welche Teilziele haben Sie jeweils den nachfolgend aufgeführten Teilmaßnahmen zahlenmäßig zugeordnet? 7)Senden Sie mir den mit Sicherheit vorliegenden Evaluationsbericht zu dieser Allgemeinverfügung! 8) Wie ist in diesem Zusammenhang die Definition von FREQUENZ? 9) Teilen Sie mir bitte Ihre konkrete zahlenmäßige Festlegung von "stark frequentiert" mit. 10) Welche anderen "Frequenzregelungen" mit welchen Zahlenwerten existierten noch? 11) ad "Im Kurpark spielte der dort liegende Spielplatz eine erhebliche Rolle, aber auch die Personenansammlungen, insbesondere an den Wochenenden." Geben Sie mir bitte die Definition und die zahlenmäßige Festlegung von "erhebliche Rolle." 12) Welche anderen Abstufungen des "Rollen"begriffs mit ihrer zahlenmäßigen Ausprägung gab es? 13) ad "Auf dem Zentralparkplatz stellen die Bürgerinnen und Bürger ihr Fahrzeug ab, um einkaufen zu gehen. In der Bachstraße kann man Ansammlungen von Personen auf der Straße insbesondere bei den beiden ortsansässigen Frisören und beim Bäcker aufgrund der begrenzt zulässigen Anzahl von Personen in der Besuchs- und Verkaufsfläche feststellen." Geben Sie mir bitte die Definition und die zahlenmäßige Festlegung von "Ansammlungen" an. 14) Welche anderen Abstufungen des "Ansammlungen"begriffs mit ihrer zahlenmäßigen Ausprägung gab es? 15) Wie groß ist die zahlenmäßige Ansammlung von Mitarbeitern in der Verbandsgemeindeverwaltung? 16) ad "Der Parkplatz am Rathaus wird auch genutzt, um i.d.R. den Steuerberater, den Notar oder die Verwaltung und Unternehmen in der Bachstraße zu besuchen. Überall gilt Maskenpflicht." Geben Sie mir bitte die Definition und die zahlenmäßige Festlegung von "genutzt" an. 17) Welche anderen Abstufungen des "genutzt"begriffs mit ihrer zahlenmäßigen Ausprägung gab es? 18) Welche Kosten entstanden den Bürgern Ihrer Stadt durch die Plakatierung dieser Grundrechtseinschränkungen? 19) ad) "In der Anlage senden wir Ihnen die zu dem Zeitpunkt Ihrer Frage gültige Allgemeinverfügung einmal in der konsolidierten Fassung (Verlängerung bis zum 30.11), als auch die Fassung vom 25.10.2020 nebst Begründung und die Änderungen mit Begründung." Die zuvor erwähnten Anlagen fehlen. Ich bitte um Nachreichung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202968/
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Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinla…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bad Breisig - Allgemeinverfügung und entsprechende Begründung für Bad Breisig“ [#202968]
Datum
25. März 2021 11:28
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/202968/ Ich bitte Sie, aufgrund der bisherigen Erfahrungen bzgl. Auskunftsbereitschaft von Bad Breisig die Weiterführung der Anfrage und damit die rechtskonforme Beantwortung des Befragten "zu begleiten." Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Anhänge: - 202968.pdf - 2021-03-24_1-image12cbb7.GIF - 2021-03-24_1-imagece2620.JPG - 2021-03-24_1-imagede1c68.JPG - 2021-03-24_2-image12cbb7.GIF - 2021-03-24_2-imagece2620.JPG - 2021-03-24_2-imagede1c68.JPG Anfragenr: 202968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202968/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> die konkrete Begründung für die Allgemeinverfügung wurde bis heute, seit 05.11.2020…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Bad Breisig - Allgemeinverfügung und entsprechende Begründung für Bad Breisig“ [#202968]
Datum
11. Mai 2021 11:26
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die konkrete Begründung für die Allgemeinverfügung wurde bis heute, seit 05.11.2020, NICHT geliefert. Ich bitte nochmals um Ihr Tätigwerden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202968/
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in Der Landesbeauftragte für d…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in
Datum
4. Juni 2021 10:53
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 8920 141 Telefax: (06131) 8920 299 Datum: 04.06.2021 Gesch.Z.: 4.03.21.002 Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in Sehr Antragsteller/in der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz ist im Anwendungsbereich des Landestransparenzgesetzes Rheinland-Pfalz (LTranspG) Aufsichtsbehörde. Nach § 19 Abs. 1 LTranspG ist es seine Aufgabe, für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes Sorge zu tragen und die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes zu kontrollieren. Dem Landesbeauftragten liegen folgende Informationen vor: Herr Antragsteller/in Antragsteller/in beantragte mit E-Mail vom 5. November 2020 sowie vom 24. März 2021 die Begründung für eine Allgemeinverfügung. Die Anfrage können Sie abrufen unter https://fragdenstaat.de/anfrage/bad-breisig-allgemeinverfugung-und-entsprechende-begrundung-fur-bad-breisig/ Nach meinem bisherigen Kenntnisstand hat Herr Antragsteller/in auf seine Anfrage bislang keine Antwort erhalten. In rechtlicher Hinsicht möchte ich Folgendes ausführen: Herr Antragsteller/in hat nach § 2 Abs. 2 i.V.m. § 11 LTranspG einen Anspruch auf Informationszugang gegen transparenzpflichtige Stellen vorbehaltlich entgegenstehender Belange nach § 14 ff. LTranspG. Die Verbandsgemeinde Bad Breisig ist nach § 3 Abs. 1 LTranspG eine transparenzpflichtige Stelle. Auf Grundlage des mir vorstehend mitgeteilten Sachverhalts haben Sie die gesetzliche Frist nach § 12 Abs. 2 LTranspG versäumt. Nach § 12 Abs. 2 LTranspG soll die beantragte Information spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zugänglich gemacht werden. Eine Fristverlängerung ist in Ausnahmefällen nach § 12 Abs. 3 S. 2 LTranspG möglich. Die transparenzpflichtige Stelle hat die Antragstellerin oder den Antragsteller über die Fristverlängerung und die Gründe hierfür innerhalb der Monatsfrist zu informieren (§ 12 Abs. 3 S. 3 LTranspG). Nach dem Vorbringen der des Antragstellers haben Sie weder seinen Antrag auf Informationszugang innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags beschieden, noch innerhalb dieses Zeitraums die Frist verlängert. Ich fordere Sie unter Hinweis auf § 19b LTranspG auf, bis zum 18. Juni 2021 zu dieser Angelegenheit Stellung zu nehmen. Ich habe Herrn Antragsteller/in über diese E-Mail nachrichtlich in Kenntnis gesetzt. Mit freundlichen Grüßen

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Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
#202968 Allgemeinverfügung und entsprechende Begründung für Bad Breisig Sehr Antragsteller/in gerne kommen wir Ih…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Betreff
#202968 Allgemeinverfügung und entsprechende Begründung für Bad Breisig
Datum
11. Juni 2021 10:58
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in gerne kommen wir Ihrer Anfrage im Rahmen des Landestransparenzgesetzes Rheinland-Pfalz (LTranspG) nach. Wir bitten Sie nach rechtlicher Vorprüfung jedoch zuvor darum, sich mit Ihren vollständigen Personalangaben zu erkennen zu geben. Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig wird von ihrem Recht Gebrauch machen und auf Anfragen mit anonymisierter Adresse nicht mehr antworten. Mit freundlichen Grüßen