Land Baden-Württemberg - Gutachten zur Klärung der Rechtsverhältnisse im Verhältnis zur Expo Dubal 2020 LLC
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Baden-Württemberg-Pavillon auf der Expo 2020“
& Er, rg, REES EISBRSSSHRN SCHLUTER GRAF Rechtsanwalte PartöimbR (EEE www.schlueter-grafide Ministerium für Wirtschaft, Arbeit u. Wohnungsbau Baden-Württemberg Referat Außenwirtschaft Schlossplatz 4 (Neues Schloss) 70173 Stuttgart Datum:08,.05.2020 Land Baden-Württemberg - Gutachten zur Klärung der Rechtsverhältnisse im Verhältnis zur Expo Dubal 2020 LLC Ihr Aktenzeichen: 67-4252.2-VAE/112 . sehr geehrte Damen und Herren, in vorbezeichneter Angelegenheit kommen wir zurück auf unsere E-Mail-Korrespondenz sowie die verschiedenen Telefonate im Zeitraum vom 19.02.2020 bis zum 14.04.2020 und nehmen unter Bezugnahme auf unsere Vergütungsvereinbarung vom 10./19.03.2020 sowie Ihre Vergabeunterlagen zur Abgabe eines Angebotes zu den dort vereinbarten Fragestellungen wie folgt Stellung! A. Fazit/Handlungsempfehlungen {1} Unseres Erachtens ist das Land Baden-Württemberg Vertragspartner der EXPO-LLC. (2) Das Land Baden-Württernberg ist Lizenznehmer und gleichzeitig Vertragspartner. {3} Die Rechte und Pflichten für das Land Baden-Württernberg ergeben sich insbesondere aus dem Yeilnahmevertrag (Particigation Contract) vom 30.1.2019 sowie den dort in Bezug genommenen Rn
essen und General), Guides und Gesetzen, Die wesentlichen Haftungsrisiken des Regularien (Special Landes Baden-Württemberg ergeben sich vor allem aus Art. 9 des Teilnahmevertrages. Das Land haftet demnach dem auf komplette Vertragserfüllung und im Falle Baden-Württemberg Organiser einer oder anderweitigen Ersatzvornahmen auf Erstattung aller dadurch vorzeitigen Beendigung entstehenden Kosten sowie Schadensersatz. Regelungen zur RNA sind nicht ersichtlich. Wir empfehlen eine entsprechende Nachfrage bei der EXPO LLC durchzuführen oder vorab im Portal zu recherchieren. Hilfsweise bzw. vorsorglich Sollte die INGBW) auf die Rechte und Pflichten des Pavillondirektors und/oder des Section man (bzw. Commissioner General für Official Participants abstellen. Er Ist für die gesamte Vorbereitung und Der Direktor ist vertraglich und per Regularien geregelt. der Teilnahme des Non-Official Participant an der Expo 2020 verantwortlich und hat Durchführung das Personal unter seiner Aufsicht überwachen, um die Einhaltung der in Artikel 4 des gesamte Teilnahmevertrages beschriebenen Gesetze und Vorschriften sicherzustellen. Er hateine wichtige Funktion, deren Falsch- oder Nichtausführung Haftungspotential zukommen kann. Non-Official werden in Art. 14 17 Special Regulations No. 2 näher behandelt. Die Participants - Guides (und teilweise auch Regularien) wenden sich u.E. zumindest überwiegend gleichermaßen an Official Participants und Non-Official Participants, da diese allgemein an „Participants” adressiert sind. Im Zweifel sollten deshalb auch die Regelungen für Official Participants berücksichtigt werden, sofern sie nicht für Non-Official Participants systemfremd sind. Nach unseren Ausführungen zu Frage 1. bestehen bereits klare Rechtsverhältnisse. auf die und/oder Lizenznehmereigenschaft des Landes Baden- Sollte in Bezug Vertragspartei weiterhin eine Änderung/ein Austausch gewünscht sein, sollte als Erstes Württemberg ein Kontakt auf Leitungs-/ Führungsebene zwischen Ministerium und unverzüglich persönlicher Expo LIC aufgenommen und die lage (Bereitschaft der EXPO LIC, Möglichkeiten, Voraussetzungen, Zeithorizont etc.) sorgfältig sondiert werden. Denn selbst wenn gewollt, darf 16 des Contract der Teilnehmer (Land BW} seine Rechte und Pflichten gemäß Art. Participation aus dem Participation Contract nicht einseitig übertragen. davon ist Erachtens eine solche unverzügliche persönliche Kontaktaufnahme Unabhängig unseres zwischen Ministerium und EXPO LLC ohnehin überfällig und auf Leitungs-/Führungsebene erforderlich, da die bereits Ende des Jahres 2019 eingeleitete „Übertragungssituation“ dringend
der abschließenden Klärung bedarf {und zwar sowohl in rechtlicher als auch operativer Hinsicht), Ein entsprechender Fragenkatalog, abgestimmt auf die Feinheiten und Besonderheiten des EXPO Projektes und seiner teilweise ungewöhnlichen Regularien, sollte im Vorfeld unbedingt sorgfältig erstellt werden, Anwaltskanzleien sollte man vorerst - zumindest als direkte Ansprechpartner - nicht mehr vorschicken, sondern diese sollten nur begleitend tätig werden. Ob eine kompletie Beendigung des Engagements mit Zustimmung der EXPO LLC möglich ist, kann und sollte in solchen Gesprächen direkt mit der EXPO LLC geklärt werden, wobei aber im Vorfeld bei der Entscheidungsfindung Umstände wie Gesichtsverlust,Zukunftschancen, etc. zu berücksichtigen sind. BW - und die Unternehmen, die aus Baden-Württernberg kommen - haben sicherlich einen (sehr guten) Ruf- und auch weiterhin bestehende Chancen im Markt der VAE - zu verlieren. Entsprechendes gilt in Bezug auf evtl. Ausstiegsüberlegungen mit Blick auf Corona- und die höchstwahrscheinliche Verschiebung der Expo. Angesichts der klaren Rechtsverhältnisse — und der Tatsache, dass zuletzt durch Schreiben des Ministeriums aus Februar 2020 und Baufortschritt bereits Vertragserfüllung entsprechendem signalisiert wurde - sollte aber genau abgewogen werden, ob man überhaupt eine Vertrags- und Lizenzübertragung — auch angesichts des in den VAF geltenden „good faith” Grundsatzes- weiter forcieren und verlangen sollte. Eine vorherige Klärung der hierfür erforderichen Entscheidungsgrundlage sollte aber in jedem Fall erfolgen. Für den Fall der sofortigen Akzeptanz dieser Rechtsverhältnisse durch das Land BW kann ansonsten nur die sofortige Umsetzung der nun anstehenden Verpflichtungen aus dem Teilnahmevertrag sowie den einschlägigen Regularien durch das Land BW empfohlen und der EXPO LLC umgehende Vertragserfüllung signalisiert werden {sofern nicht bereits geschehen). für das Land BW kommt Erachtens derzeit wohl Eine einseitige Beendigung des Vertrages unseres nicht in Betracht; sie erscheint zumindest sehr risikoreich. Nach vorläufiger Prüfung dürfte eine Unmöglichkeit der Vertragsdurchführung Infolge eines Falles von Force Majeure mit der Folge der Auflösung des Vertrages qua Gesetz nicht vorliegen. Die wohl als sicher anzunehmende Verschiebung der EXPO 2020 könnte aber evtl. —- falls gewünscht - im Rahmen von Gesprächen auf Führungs-/und Leitungsebene als gewichtiges Argument für einen angestrebten Ausstieg genutzt werden.
B. Sachverhalt basierend auf den hier vorliegenden Informationen i. Der ursprüngliche Kontakt bzw. die ursprüngliche Idee einer der 2020 in Dubai zu Beteiligung an EXPO der EXPO 2020 LLC („EXPO LLC"E,Erste Dubai Korrespondenz stammt aus März 2018. In einer (englischen) E-Mail vom 11.07.2018 vor: GE :: : EEE :: hin, dass die Präsentation für die EXPO 2020 unter der „Führung der Baden-Württemnberg Chamber of Engineers, Fraunhofer Society, des Wirtschaftsministerlums von Baden-Württemberg und der Messe Freiburg” erfolge. Das sog. „BW-House” auf der EXPO 2020 solle unter der Führung vr ED und U) stehen. Was dann tatsächlich im Rahmen einer Reise nach Dubai Ende Juli 2018 konkret der EXPO LLC vorgestellt wurde, ist unseren Unterlagen nicht zu entnehmen. im Nachgang wies > jedoch in einer E-Mail vom 11.09.2018 darauf hin, dass man für „die Gründung der Project Company einen schriftlichen Vertrag benötige”. 2 Am 31.10.2018 frag: DE: GE. eichen innait konrei ein Brief der Landesregierung BW haben sollte, den@hach Vorlage dieserInformationen für den Lauf der Woche zusagte. in der Antwortemail vom 01.11.2018 zeigte sic erfreut, dass man nun weitermachen könne und dass man „Baden- Württemberg als Teilnehmer an der EXPO 2020 Dubai hätte”. im weiteren Verlauf des Schreibens tete Hätnismänig detailliert mit, welchen Inhalt das entsprechende Schreiben der Landesregierung Boden-Württemberg haben solle {nachfolgend sinngemäße Übersetzung): s Einerseits solle der Brief die Bitte der Landesregierung enthalten, mit einem Pavillon an der EXPO 2020 teilnehmen zu wollen. s» Des Weiteren solle die sog. Responsible National Authority [RNA)}bezeichnet werden, die offiziel! als Ansprechpartner der EXPO LLC und verantwortlich für die Beteiligung von Baden- Württemberg sein solle. » Das Schreiben solle auch den Namen des „Commissioner General” [CG) beinhalten, der offiziell autorisiert werden sollte, Entscheidungen zu treffen und im Namen von „Baden-Württernberg“ zu zeichnen. » Die EXPO 2020 werde dann prompt antworten und die Beteiligung von Baden-Württemberg bestätigen. ! Die Nennung der vollständigen Namer von handeinden/beteiligten juristischen und natürlichen Personen sowie ihrer Runktionen ist nach unserem Dafürhalten aus Gründen der Verständlichkeit unabdingbar. Sollte diese Auffassung nicht geteilt werden, müssten die Namen vor einer Veröffentlichung des Gutachtens geschwärzt werden.
e Sobald die Beteiligung werde die EXPO LLC mit der RNA und offiziell geklärt sei, dem CG wie folgt zusammenarbeiten: {1} RNA und CG werden Zugang zum Portal mit allen Leitlinien und Informationen erhalten. a nn. (3) an. {4} RNA/CG und EXPO werden einen Teilnahmevertrag (Particination Contract) vorbereiten, der dann offiziell unterzeichnet werde. f5} Der „Manoger” und das „Operationsteam” würden denn mit ANA/COGdie Bauplanung verfolgen /begleiten. 5} Im Nachgang wurden noch weitere Kontoktpersonen benannt, deren Aufgabe es sein solle, „Baden- Württemberg” bzgl. aller Angelegenheiten bezogen auf deren Teilnahme zu unterstützen, Originaltext: WERL we WEGE poriicine I ioke goo dnoleofourreg Icomstacts fra neediom Kirn Ve x, Too ” Er ol, so, we need come info: Fand our Ün
Darauf wurde das geforderte Schreiben zwischen der zuständigen Abteilung des Miristeriums(> (EEE der Zentralstelle des Ministeriums D ED abgestimmt und dann mit Datum vom 31.10.2018 mit E-Mail vom 02.11.2018 curc das Land Baden-Württemberg {auch Land BW genannt) SB: scnick Das Land Baden-Württernberg, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, beantragte darin unter dem Betreff „Official application for the BW House at the 2020" (übersetzt) EXPO „im Namen der Initigtive „BW-House“ bestehend aus der Boden-Württemberg ingenieurkammer, dem Fraunhofer Institut und der Messe Freiburg GmbH offiziell die Teilnahme on der EXPO 2020 und wir freuen uns, Ihr Angebot dazu anzunehmen.“ Weiter wurde mitgeteilt, dass die „Verwaltungsbefugnis” (Administrative Power) der Baden- Württemberg ingenieurkammer,cr übertragen werde. Das Schreiben wurde durch E-Mail vr 0) übersendet mit dem {hier übersetzten) Hinweis, dass sich „anbei das Schreiben des Wirtschaftsministeriums von Baden-Wöürtternberg befinde bzgl. der Teilnahme an der EXPO 2020”. ID“ twortemail vom 04.11.2018 bedankte sich iü: Gas Schreiven im Namen/im Auftrag („on behalf of") des Landes Baden-Württemberg mit dem Wunsch, offiziell an der EXPO 2020 teilzunehmenbestätigte ausdrücklich „die Teilnahme von Baden-Württermberg”: Originaltext: SITE Y io offie Württernberg’s part und fügte ein entsprechendes Schreiben der EXPO 2020 bei. Darin wurde im Namen der Drganisierenden der EXPO LLC „dem Wunsch auf Beteiligung an der EXPO 2020 Dubai” stattgegeben. Gleichzeitig wurde jedoch angefragt, was mit Power” gemeint sei, da nach den BIE Regularien ein Teilnehmer „Administrative {Participant) eine „Responsible Authority {RNA)" und einen entsprechenden „Commissioner General {CG)” benennen müssc®bat deshalb ausdrücklich darum mitzuteilen, „wer als RNA bzw. CG im Nomen des Landes Baden-Württermberg agieren“ f..act on behalf ofthe Federo! State of Baden-Württernberg...”)] werde. Beide würden „offiziell als Ansprechpartner fungieren und diejenigen sein, die den Beteiligungsvertrag unterschreiben sollten, wenn er vorbereitet sei”.
Originsitext des beigefügten Expo Confirmation Letter: Der With reference to your letter dated 31% October, 2018 regquesting on behalf ofthe Federal State of Baden- Württemberg approval for participation in Expe 2020 Dubai, | am pleased to accept your request on behalf of the organizers of Expo 2020 Dubai. | wish to clarify your reference to "administrative power being handed over to the Baden- Württemberg Chamber of Engineers ng As per AuthorityandaCommissioner BIE rules and regulations, General. ä participant needs to officially name a Responsible Kindiy send us your decision regarding who will act as the Responsible Authority and as Commissioner General on behalf ofthe Federal State of Baden-Württernberg. Both will officially serve as our counterparts and will be the ones signing the participation contract when it isready. Im Nachgang be iD mit E-Mail vom 04.11.2018 Dr: : CG und die Ingenieurkammer Baden-Württernberg als RNA offizieli zu benennen, ve am gleichen Tag mit E-Mail vom 04.11.2018 gegerübe (iD: i::= Sie zeigte sich überdies „erfreut über die Bestätigung der Teilnahme an der EXPO 2020". 6 ausdrücklich darauf hin, dass EEE: C6Gfür Boaden-Württernberg und die Ingenieurkommer als RNA handeln werden“. Originaltext: Von: Gesendet: An: cr: Betreff: AW: Confirmation of Participation De These are very good news! We about are delighted the confirmation of Particination would act as Commissioner General for at the Expo 2020 Baden-Württemnberg, the Chamber of Engineers would be the Responsible Authority. Mr. Sander is in close contact with the Ministry of a Economic Affairs and will keep us informed about th j wäl get in touch with Director A soon as possible. very best wishes, NachderrgD das auch noch einmal gegerüberD hatte, bestätigte dieses ebenfalls mit E-Mail vom 05.11.2018 gegenüber ED . :: bedankte sich noch einmal „für
BEER iss > die Geduld ‚cr im Rahmen des Prozesses bis zur endgültigen Bestätigung von Baden- Württembergs Teilnahme". Zudem besiäiiflpe £rnennungen als RNA und CG als akzeptiert. Originaltext: RE: Confirmation of Participation ED First ol all wish to thank for the you patience you demonstrated as we went ihrough the processes to finally confirm Baden-Württemberg’s participation. We are excited about the prospects of our collaboration. bwl corsic instion ofthe Chamber of Engineers as Ihe Responsible Authority and your good selfas Commissioner General as final and hereby accepted, 3. Bis Ende Januar 2019 wurde dann zwische EEE. gen Verantwortlichen der EXPO LLC über verschiedene Dinge die Teilnahme betreffend korrespondiert, insbesondere Über einen geeigneten Bauplatz, Bauvorschriften, etc. aber auch über den Besuch vor: Januar 2020 im Rahmen der Messe Arab Health in Dubai. In einer E-Mail vom 15.01.2019 vie der EXPO LLC darauf hin, dass für die Ausstellung der EXPO 2020 Lizenz [License) noch der Teilnahmevertrag fehle, sowie noch die Posskopie-s und andere Unterlogen (BD ::: is: mit E-Mail vom 22.01.2019 in Aussicht, dass dieser Teilnahmevertrag während des Besuches vcr OD ww: 30.01.2019 unterzeichnet werden könne. Der Vertrag befand sich jedoch zu diesem Zeitpunkt nach Auskunft vor@D >: bei der Rechtsabteilung der EXPO LLC. Mit E-Mail vom 28.01.2019 übersandt ED den Teilnahmevertrag er: Durchsicht. Dieser erste Entwurf legt uns nicht vr : den Vertrag noch am gleichen Tag (ED 0) von der <anz!:: (ED weiter mit der Bitte um Feedback sowie der konkreten Fragestellung, „ob man den Vertag so unterschreiben könne, und wie dos juristisch einwandfrei ablaufen könne, wenn es die Gesellschaft noch nicht gibt und möglicherweise erst im März/April gegründet werden kunn wegen des Gemeinderats?” Noch am gleichen Tag meldete si ED zurück und übersandte den Vertrag mit verschiedenen Änderungsvorschlägen und Kommentaren unter Verweis insbesondere auf die Änderungen zu Art, 14 und 16 des VertrogeiD erster Kommentar zum Rubrum.des Teilnahmevertrags, in dem ursprünglich „Baden-Württernberg, represented by...” stand, lautet:
„Denkbar wöre, dass FMMI oder Ingenieurkommer den Vertrag abschließt mit dem Recht, diesen auf die noch zu gründende Projektgesellschaft zu übertragen.” Unter Art. 14 des Teilnahmevertrages har: ED im Änderungsmodus eingefügt, dass das Wirksamwerden des Vertrages unter verschiedenen aufschiebenden Bedingungen stehen söll, wie Unterschrift durch beide Parteien, schriftliche Bestätigung durch den Aufsichtsrot des Teilnehmers sowie Sicherstellung der Finonzierung der Herstellung des Pavillons. Sollte dies nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt sein, könne jede Portei ohne Ansprüche gegeneinander vom Vertrag zurücktreten. in Art. 16 sollte nach seiner Empfehlung ausdrücklich eine Übertragungsbefugnisdes Teilnehmers vereinbart werden, wonach dieser den Vertrag und alle Rechten und Pflichten auf eine Gesellschaft übertragen können, die der Teilnehmer möglicherweise mit anderen interessierten Parteien zum Zwecke der Teilnahme an der EXPO 2020 gründen werde. Ob diese Anmerkungen überhaupt der Gegenseite weitergeleitet bzw. mit dieser verhandelt wurden, ist hier unbekannt. Fakt ist, dass Insbesondere die ÄnderungenArt. an 14 und 16 nicht umgesetzt wurden, vielleicht auch nicht werden konnten. Auch das Rubrum wurde im Hinblick auf die dort bestimmte Vertragspartei „Baden-Württernberg” nicht geändert. Dort wurde lediglich zusätzlich aufgenommen (übersetzt), „vertreten durch I ..:: offensichtlich dem früheren Hinweis vr ED entsprechen sollte, dass CG und RNA Baden- Württernberg bei der Unterzeichnung des Vertrags vertreten sollen. in einer hier vorliegenden Zwischenversion hatte dort iediglich „vertreten cur: Weraufdieser weiteren Änderung bestanden hat, ist hier unbekannt, Das Rubrum des Teilnahmevertrages sieht nun final wie folgt aus: This Participation Contract ("the Contract”) is 30/01/2019 signed on By and beiwsen: (hereinafter referred to as "Che Participant”), and \ Expo Dubai 2020 referred LLC - SO, represented by (EEE {hereinafter to as "the Organiser”), Hereinafter referred to Individually as a "Party” and collectivelyas "Parties". Whereas, the Participant submitted an official application to participate at Expo 2020 Dubai by virtue of a letter dated 31° October 2018, Whereas, the Organizer has accepted the Particlpant's application,
Im weiteren Verlauf des Teilnahmevertrages regelt Artikel 13: All notices under the preceding paragraph shall be addressed to the following representatives of each Party: Dubal 2020 LLC SO Baden-Württernberg - . Chamber of Enalneers United Arab Emirates Federal ‚Repuhlic of Germany Appendix Ill zum Teilnahmevertrag zeigt folgendes Bild: Kama of OfTeus wapant Saden Wartenberg Epo 2020 Grab arte Dem » Comwmbnione Generals Name » Fiona Nurnber x Ermallaccress Respon’ile Nation») Autborky {ar Authontes Wörttsioherg Erunnsern Ozleo rtopantl malon 11/8 2018 Date vant Vanm Siatemeni 12/20 2018 Selected Sub» Opperturaty Wer Appendix Hi ausgefüllt hat, Ist unklar. Zum weiteren Hintergrund: Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Teilnahmevertrages 30.1.2019 die oben In am gab es Appendix Il bezeichnete Baden-Württemberg Expo 2020 GmbH noch nicht. Eine Baden-Württemberg Expo 2020 Dubai GmbH wurde erstam 12.8.2019 im Handelsregister des AG Freiburg eingetragen, Der Geselischaftsvertrag wurde laut HR-Auszug am 5.4.2019 unterzeichnet. Am 19.4.2019 noch eine wurde Kooperationsvereinbarung zwischen INGBW, FMMi und Fraunhofer IAO geschlossen, alles aber nach der Unterzeichnung des Teilnahmevertrages. Die Kooperationsvereinbarung hat folgendes Deckblatt: