Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr
Antragsteller/in
bitte senden Sie mir
Folgendes zu:
Mit heutiger Pressemitteilung wurde mitgeteilt, dass es in Berlin nun einen Bäderbertrag gibt.
Die Berliner Bäder werden, zu einem großen Teil, aus Steuergeldern aller finanziert.
Im Koalitionsvertrag wurde für diese Legislatur ein "Transparenzgesetz" vereinbart. Dieses Transparenzgesetz soll unter anderem dafür sorgen, dass Verträge proaktiv offengelegt werden. Uns ist bekannt, dass dieses Gesetz noch nicht realisiert wurde.
Die Koalition hält sich sicher trotzdem an ihre eigenen Vorgaben.
Wir bitten deshalb um Veröffentlichung des Bädervertrags. Ersatzweise um Einsicht, selbstverständlich unter Einhaltung entsprechender Hygieneregeln.
Die Veröffentlichung eines Geschäftsberichts ist kein ausreichender Ersatz für die von uns verlangte Einsichtnahme. Sogenannte Geschäftsgeheimnisse sind nach unserer Einschätzung kein Hemmnis, relevante Zahlen können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 214804
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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